Aktuelles · Recht & Regeln
Darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen?
Drohne über dem eigenen Garten oder Grundstück: Was erlaubt ist, wo Ihre Rechte beginnen, was Sie tun dürfen (und was nicht) und wie Sie den Vorfall dokumentieren und melden.
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wie hoch, womit und warum. Die lange Antwort entscheidet darüber, ob Sie den Überflug hinnehmen müssen oder sich wehren können.
Was grundsätzlich gilt
Der Luftraum ist kein Privatbesitz, aber Wohngrundstücke sind besonders geschützt: Drohnen mit Kamera oder über 250 g dürfen Wohngrundstücke ohne Zustimmung der Bewohner grundsätzlich nicht überfliegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Flüge in größerer Höhe im Durchflug, wenn keine Aufnahmen der Bewohner entstehen, sowie für behördliche Einsätze. Eine kleine Spielzeugdrohne ohne Kamera hoch am Himmel ist also etwas anderes als eine Kameradrohne in Fensterhöhe.
Ihre Rechte als Bewohner
- Persönlichkeitsrecht und Datenschutz: Niemand darf Sie in Ihrem geschützten Wohnbereich filmen oder fotografieren. Gezieltes Ausspähen kann strafbar sein (§ 201a StGB), heimliche Aufnahmen verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
- Unterlassung: Bei wiederholten Überflügen können Sie zivilrechtlich Unterlassung verlangen (§§ 823, 1004 BGB), wenn der Betreiber ermittelbar ist.
- Was Sie NICHT dürfen: die Drohne abschießen, mit Gegenständen bewerfen, blenden oder mit Störsendern angreifen. Das ist verboten, teils strafbar, und die abstürzende Drohne wird zur Gefahr.
So gehen Sie konkret vor
- Dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Dauer, Verhalten, wenn möglich Foto oder Video.
- Bei akuter Beobachtung durch die Drohne oder wiederholtem nächtlichen Auftauchen: Polizei (110). Nicht-akut: örtliche Dienststelle oder Ordnungsamt.
- Wenn Sie den Piloten sehen (er muss Sichtkontakt zur Drohne halten, ist also meist in der Nähe): ansprechen dürfen Sie ihn, die Personalien aufnehmen ist Sache der Polizei.
- Melden Sie die Sichtung bei Luftwacht: Ihre Meldung erscheint mit gerundeten Ortsangaben auf der Live-Karte und macht Wiederholungsmuster in Ihrer Gegend sichtbar.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Mietwohnungen mit Balkon? Ja, der geschützte Wohnbereich umfasst auch Balkon und Terrasse.
Was ist mit Nachbars Drohne knapp über dem Zaun? Auch dort gilt: mit Kamera oder über 250 g braucht er Ihre Zustimmung für den Überflug des Wohngrundstücks.
Die Drohne war sehr hoch, zählt das? Reine Durchflüge in großer Höhe ohne Aufnahmen sind regelmäßig zulässig. Je näher an Haus und Fenstern, desto klarer die Grenze überschritten.
Mehr zu den Gewichts- und Kategorieregeln: Drohne ab 250 Gramm und EU-Drohnenzulassung erklärt.
Dieser Überblick dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.
Quellen
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.