FAQ, Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um Drohnensichtungen, legale Flüge und das Melden bei Luftwacht.
Woran erkenne ich, ob eine Drohne legal unterwegs ist?
Mit bloßem Auge kaum, eine Drohne sieht legal wie illegal gleich aus. Entscheidend ist die elektronische Kennung: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Drohnen mit EU-Klassenkennzeichen (C1, C2, C3) im Flug eine Direct Remote ID aussenden (EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947), eine Funk-Kennung per WLAN oder Bluetooth mit Betreiber-Kennung, Seriennummer, Position und Höhe.
Das Praktische daran: Jedes moderne Smartphone kann diese Signale empfangen. Kostenlose Apps wie „Drone Scanner" (Android und iOS) zeigen an, ob eine Drohne in der Nähe eine Remote ID sendet und wem sie zugeordnet ist. Fehlt das Signal, heißt das nicht automatisch, dass etwas nicht stimmt: Ältere Drohnen ohne Klassenkennzeichen, sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm und Flugmodelle im Verein oder auf Modellfluggeländen dürfen auch ohne Remote ID fliegen.
Wichtig: Auch eine korrekt gekennzeichnete Drohne darf nicht überall fliegen. Ob am Sichtungsort eine Verbots- oder Beschränkungszone gilt, zeigt der Drohnen-Zonen-Layer auf unserer Karte.
Führt meine Meldung dann nicht zu Fehlalarm, wenn die Drohne legal fliegt?
Nein, und Sie müssen das vorab auch nicht klären. Melden Sie, was Sie beobachten, die Einordnung übernimmt das Lagebild: Jede Meldung wird automatisch auf unzulässige Inhalte geprüft und dann veröffentlicht, ihre Aussagekraft ergibt sich im Zusammenspiel mit anderen Meldungen. Auch ein legaler Vermessungsflug ist als Datenpunkt wertvoll. Perspektivisch arbeiten wir daran, gemeldete Sichtungen automatisch mit empfangenen Remote-ID-Signalen abzugleichen, damit legale Flüge direkt als solche erkannt werden.
Wo dürfen Drohnen überhaupt fliegen?
Deutschland hat geografische UAS-Gebiete nach § 21h LuftVO: verboten sind unter anderem Flüge an Flughäfen inklusive 1,5-Kilometer-Zone, über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und militärischen Anlagen; über Wohngrundstücken gelten enge Grenzen. Die amtlichen Zonen (dipul/DFS) lassen sich auf unserer Karte zuschalten; verbindliche Auskunft gibt dipul.de.
Welche Regeln gelten für Drohnenpiloten?
In der ganzen EU gelten dieselben Regeln (Verordnungen 2019/947 und 2019/945). Die meisten Flüge fallen in die offene Kategorie: höchstens 120 Meter über Grund, immer in Sichtweite, nicht über Menschenansammlungen, mit den Unterkategorien A1, A2 und A3 je nach Abstand zu Menschen. Ab 250 Gramm oder mit Kamera ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt nötig, ab 250 Gramm auch ein Kompetenznachweis, und in Deutschland braucht jede Drohne eine Haftpflichtversicherung.
Kategorien, Klassen C0 bis C6, Führerscheine und Bestandsdrohnen erklären wir ausführlich hier: Drohnenregeln einfach erklärt.
Was ist Remote ID genau?
Der elektronische Ausweis einer Drohne: eine Kennung, die während des Flugs laufend per WLAN oder Bluetooth gesendet wird. Sie enthält die Registrierungsnummer des Betreibers (e-ID), die Seriennummer des Geräts, Position, Höhe und Geschwindigkeit sowie den Startpunkt. Behörden können damit den Betreiber ermitteln; Bürger können mit Empfangs-Apps zumindest sehen, dass eine Drohne ordnungsgemäß sendet.
Was passiert mit meiner Meldung?
Jede Meldung wird vor der Veröffentlichung automatisch geprüft. Ohne Standort setzen wir den Kartenpunkt aus Ihrer Ortsangabe. Findet die Website den Ort nicht, bittet das Meldeformular um eine genauere Angabe. Öffentlich erscheinen nur datenminimierte Angaben: die Position auf rund 100 Meter gerundet, der Ort ohne Hausnummer, Fotos ohne Metadaten und Bildschirmfotos zugeschnitten auf das eigentliche Bild. Die exakten Angaben bleiben intern und werden im Einzelfall an zuständige Stellen weitergegeben. Details in der Datenschutzerklärung.
War es vielleicht ein Flugzeug?
Das prüft Luftwacht gleich mit: Nach dem Melden zeigt die Bestätigungsseite auf der Website und in der App, welche Luftfahrzeuge mit Transponder zur angegebenen Zeit im Umkreis von 15 Kilometern unterwegs waren, mit einer kleinen Karte der Flugwege. Fliegt eines davon nah und tief vorbei, weisen wir darauf hin. Die Liste ist nie vollständig, denn nicht jedes Luftfahrzeug sendet ADS-B. Ob es ein Flugzeug war, entscheiden Sie, Ihre Meldung bleibt auf der Karte. Wie wichtig das ist, zeigte der 3. Oktober 2026: 19 Menschen meldeten eine große Flügeldrohne, offene Flugdaten zeigten ein kleines Deltaflügel-Flugzeug.
Kann ich meine Meldung ändern oder löschen?
Ja. In der App unter „Mehr“, „Meine Meldungen“ können Sie eigene Meldungen bearbeiten und löschen. Für Meldungen über die Website genügt eine kurze Mail mit dem Aktenzeichen an info@luftwacht.de, wir löschen sie umgehend.
Ersetzt Luftwacht den Notruf?
Nein. Bei akuter Gefahr, an Flughäfen oder kritischer Infrastruktur zuerst die Polizei: 110 (Deutschland), 133 (Österreich), 117 (Schweiz). Welche Stelle wofür zuständig ist, zeigt Wen anrufen?
Wie verhindert Luftwacht Fehlalarme?
Die Sorge ist berechtigt: An einem Flughafen kann jede gemeldete Sichtung im Zweifel den Betrieb stoppen, deshalb darf ein Meldesystem nicht bei jedem Einzelhinweis Alarm schlagen. Luftwacht selbst löst darum keinen Alarm bei Behörden oder Flughäfen aus. Jede Meldung wird vor der Veröffentlichung automatisch auf unzulässige Inhalte geprüft und darauf, ob die Ortsangaben im Text zum Sichtungsort passen, nicht aber auf Richtigkeit. Fotos erhöhen die Verlässlichkeit, und Aussagekraft bekommt ein Lagebild erst dann, wenn mehrere unabhängige Meldungen zeitlich und räumlich zusammenpassen. Wer einen Eintrag für falsch hält, zum Beispiel weil es ein Flugzeug war, kann ihn auf der Karte über „Stimmt etwas nicht?“ mit Grund zur Prüfung anzeigen. Lässt jemand eine Meldung an die Polizei weiterleiten, geht sie dort als Hinweis mit dem Vermerk ein, dass die Angaben nicht geprüft sind. Beim ersten Mal bestätigt die meldende Person dafür ihre E-Mail-Adresse per Link, damit die Polizei eine echte Adresse für Rückfragen bekommt. Perspektivisch gleichen wir Sichtungen zusätzlich mit Remote-ID-Signalen und passiver Sensorik ab, damit aus Hinweisen verlässliche Informationen werden.
Sind alle gemeldeten Drohnen ein Problem?
Nein, die meisten Drohnenflüge sind völlig legal. Registrierte Piloten kennen die Regeln und meiden Verbotszonen, schon aus eigenem Interesse. Problematisch sind vor allem zwei Gruppen: Unwissende, die mit günstigen Drohnen ohne Regelkenntnis in Verbotszonen fliegen, und seltene gezielte Störer. Genau deshalb ist das Lagebild wertvoll: Es macht Muster sichtbar und hilft, harmlose Flüge von auffälligen zu unterscheiden.
Warum braucht es Bürgermeldungen, wenn es Radar und Abwehrsysteme gibt?
Abwehrtechnik gibt es inzwischen einige, die Erkennung ist die Lücke: Kleine Drohnen sind für klassische Radarsysteme schwer erfassbar, und flächendeckende Spezialsensorik existiert außerhalb weniger Großflughäfen praktisch nicht. Menschen dagegen sehen und hören Drohnen überall, im Wohngebiet genauso wie am Werkszaun. Viele Augen, kombiniert mit Prüfung und Korrelation der Meldungen, ergeben ein Lagebild, das es sonst schlicht nicht gäbe.
Was kostet Luftwacht und wie finanziert es sich?
Melden, Live-Karte und alle Grundfunktionen sind kostenlos und bleiben es, das Lagebild lebt von möglichst vielen Meldungen. Eine Warnzone an einem festen Ort mit bis zu 5 km Radius ist in der App kostenlos: Sie erfahren sofort, wenn dort eine Drohne gemeldet wird. Premium mit bis zu 10 Zonen, bis zu 50 km Radius, einer mitlaufenden Zone, die Ihrem Handy folgt, und Statistik kostet 5 Euro im Monat oder 30 Euro im Jahr, die ersten 14 Tage sind kostenlos. Endet Premium, warnt Ihre erste feste Zone weiter im Umkreis von bis zu 5 km, weitere Zonen pausieren, bis Premium wieder aktiv ist. Perspektivisch soll der Betrieb über Vereinbarungen mit Flughäfen und Betreibern kritischer Infrastruktur getragen werden, die das Lagebild für ihr Umfeld nutzen.
Was sind Warnzone, Probewarnung und Wochenbericht?
Mit einer Warnzone bekommen Sie in der App eine Nachricht, sobald im gewählten Umkreis eine Drohne gemeldet wird, eine Zone bis 5 Kilometer ist kostenlos. Die Probewarnung schickt sofort eine Testnachricht an Ihr Handy, damit Sie sehen, wie eine Warnung aussieht und ob sie ankommt. Der Wochenbericht fasst jeden Sonntag zusammen, wie viele Meldungen es rund um Ihre Zonen gab. Alle Berichte finden Sie in der App unter „Warnungen“, auf Wunsch kommen sie auch per E-Mail.
Gibt es Luftwacht als App?
Ja, für Android und iOS: im Google Play Store und im Apple App Store. Die App bietet die Live-Karte, Meldungen mit Foto in unter einer Minute und ortsbezogene Push-Warnungen.
Gibt es einen Luftwacht-Newsletter?
Ja, die Luftwacht-Updates per E-Mail, etwa einmal im Monat zum Monatsende: ein Rückblick auf die Sichtungen mit Lagebild, neuen Sperrzonen und neuen Funktionen. Eintragen können Sie sich im Meldeformular, unter jedem Artikel und in der Fußzeile jeder Seite. Wir schicken zuerst einen Bestätigungslink, erst nach Ihrem Klick kommen Updates. Jede Mail enthält einen Abmeldelink, der mit einem Klick wirkt. Details stehen in der Datenschutzerklärung.