Luftwacht · Ratgeber
Drohne über Wohngebiet oder Grundstück: Was ist erlaubt, was können Sie tun?
Eine Drohne kreist über Ihrem Haus, steht vor dem Fenster oder filmt in den Garten? Hier steht, was das Luftrecht erlaubt, wann die Polizei der richtige Ansprechpartner ist und wie Sie die Sichtung so festhalten, dass sie etwas bewirkt.
Inhalt: Rechtslage · Kamera · Polizei · Was tun · Abschießen? · Halter finden · Melden
Darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen?
Nur in Ausnahmefällen. Die Luftverkehrs-Ordnung erlaubt den Betrieb über Wohngrundstücken nur in drei Fällen (§ 21h Absatz 3 Nummer 7 LuftVO):
- Zustimmung: Der Eigentümer oder wer das Grundstück nutzt, etwa als Mieter, hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.
- Kleine Drohne ohne Sensoren: Sie wiegt höchstens 250 Gramm und kann weder Bilder noch Ton noch Funksignale aufzeichnen oder übertragen.
- Ab 100 Metern Höhe, unter strengen Bedingungen: nur für einen berechtigten Zweck, wenn öffentliche Flächen nicht ausreichen und die Zustimmung nicht zumutbar einzuholen ist. Betroffene müssen in der Regel vorab informiert werden, und zwischen 22 und 6 Uhr ist ein solcher Überflug nie erlaubt.
Die Regel gilt für Hobbyflüge und die meisten gewerblichen Flüge (offene und spezielle Kategorie). Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 44 Absatz 1 Nummer 17d LuftVO); das Luftverkehrsgesetz sieht dafür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor (§ 58 LuftVG). Ausgenommen sind Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Not- und Unglücksfällen, etwa Polizei oder Feuerwehr im Einsatz (§ 21k LuftVO).
Drohne mit Kamera über dem Haus: Was gilt beim Filmen?
Hat die Drohne eine Kamera oder ein Mikrofon, braucht der Pilot für den Überflug Ihre Zustimmung, auch wenn sie sehr leicht ist; nur die strenge Ausnahme ab 100 Metern bleibt. Wer Menschen unbefugt in ihrer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum fotografiert oder filmt und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann sich zudem nach § 201a StGB strafbar machen.
Zivilrechtlich reicht Ihr Eigentum auch in den Luftraum über dem Grundstück, soweit Sie ein Interesse daran haben, Überflüge auszuschließen (§ 905 BGB). Bei wiederholten Überflügen kommt deshalb ein Anspruch auf Unterlassung in Betracht (§ 1004 BGB), sobald der Betreiber bekannt ist.
Drohne über dem Wohngebiet: Wann rufe ich die Polizei?
- Sofort die 110, wenn Gefahr droht oder eine Straftat im Raum steht: Die Drohne fliegt tief über Menschen oder einem Spielplatz, filmt erkennbar in Fenster, verfolgt Personen, stürzt ab, trägt etwas Verdächtiges oder ist nahe einem Flughafen, einem Kraftwerk oder einer Kaserne unterwegs.
- Die örtliche Polizeiwache oder die Onlinewache Ihres Bundeslands, wenn keine akute Gefahr besteht, Sie die Drohne aber wiederholt sehen oder sich beobachtet fühlen.
Für Verstöße gegen die Drohnenregeln sind je nach Bundesland Polizei, Ordnungsamt oder Landesluftfahrtbehörde zuständig. Welche Stelle bei Ihnen die richtige ist, zeigen unsere Seiten zu allen 16 Bundesländern, und der Wegweiser „Wen anrufen?“ führt Sie in zwei Klicks zur passenden Stelle.
Was tun, wenn eine Drohne über mein Grundstück fliegt?
- Ruhig bleiben und Abstand halten. Nicht eingreifen, auch nicht auf dem eigenen Grundstück.
- Sofort notieren: Datum, Uhrzeit, Dauer, genauer Ort, geschätzte Höhe, Flugrichtung, Verhalten (schwebend, kreisend, zielgerichtet), Größe, Lichter und Geräusch.
- Foto oder Video, wenn das gefahrlos möglich ist. Auch ein kleiner Punkt am Himmel hilft, denn Zeitstempel und Hintergrund machen die Beobachtung nachprüfbar.
- Nach der steuernden Person schauen. Wer eine Drohne fliegt, muss sie in der Regel mit eigenen Augen sehen können und steht deshalb oft in der Nähe, etwa am Straßenrand oder in einem Auto. Ansprechen dürfen Sie die Person, wenn Sie sich dabei sicher fühlen; Personalien aufnehmen ist Sache der Polizei.
- Melden: bei akuter Gefahr über die 110, sonst bei der Polizei oder der zuständigen Stelle und bei Luftwacht.
- Wiederholungen festhalten. Kommt die Drohne öfter, ist eine lückenlose Dokumentation der beste Beleg, für die Polizei ebenso wie für eine Unterlassungsforderung.
Darf ich eine Drohne abschießen oder stören?
Nein. Abschießen, Bewerfen, Blenden oder Stören ist verboten und kann selbst strafbar sein, zum Beispiel als Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Eine abstürzende Drohne gefährdet außerdem Menschen am Boden. Störsender sind für Privatpersonen in Deutschland ohnehin verboten. Eingreifen dürfen nur Polizei und andere zuständige Behörden.
Wie finde ich heraus, wem die Drohne gehört?
Drohnen mit Kamera oder ab 250 Gramm müssen die Registrierungsnummer ihres Betreibers sichtbar tragen. Vom Boden aus ist sie aber kaum zu lesen. Den Halter ermitteln kann die Polizei, und dafür braucht sie möglichst genaue Angaben: Zeit, Ort, Flugweg und, falls bekannt, wo die Drohne gestartet oder gelandet ist.
Drohne über dem Wohngebiet melden: so geht es mit Luftwacht
Mit Luftwacht melden Sie eine Sichtung in rund zwei Minuten, kostenlos und ohne Konto: Ort, Zeit, Größe und Flugverhalten, auf Wunsch mit Foto. Die Meldung erscheint mit gerundetem Ort auf der Live-Karte, auf der schon 529 gemeldete Sichtungen aus ganz Deutschland stehen. Nach dem Absenden sehen Sie, welche Stelle für Ihren Ort zuständig ist, und in den meisten Bundesländern können Sie die Sichtung auf Wunsch direkt dorthin weiterleiten lassen.
Fliegt bei Ihnen öfter eine Drohne? Mit einer kostenlosen Warnzone bis 5 Kilometer in der Luftwacht-App erfahren Sie sofort, wenn in Ihrer Nähe jemand eine Drohne meldet.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Luftverkehrs-Ordnung, Luftverkehrsgesetz, Strafgesetzbuch und BGB, geprüft am 25. Oktober 2026.