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Sind Drohnen mit Kamera in Deutschland erlaubt?

Sind Drohnen mit Kameras in Deutschland erlaubt? Ja, aber es gelten klare Regeln: Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, Kennzeichnung, Kompetenznachweis, Flugverbotszonen und Datenschutz. Der Ratgeber erklärt, was Sie beim Filmen mit der Drohne beachten sollten.

Sind Drohnen mit Kameras in Deutschland erlaubt? Kurz gesagt: Ja, Kameradrohnen sind grundsätzlich erlaubt, aber ihr Betrieb ist an klare Pflichten gebunden. Wer wissen möchte, was man mit Drohnen in Deutschland tun darf, muss vor allem drei Bereiche unterscheiden: die luftrechtlichen Regeln (Registrierung, Kennzeichnung, Kompetenznachweis), die Frage, wo geflogen werden darf, und den Datenschutz beim Filmen. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz erklärt: Wann ist eine Drohne mit Kamera erlaubt?

In Deutschland gilt das europäische Drohnenrecht. Die meisten privaten Flüge fallen in die sogenannte offene Kategorie, die für Drohnen bis 25 Kilogramm gedacht ist und in die Unterklassen A1, A2 und A3 gegliedert ist. Eine Drohne mit Kamera ist in diesem Rahmen erlaubt, solange Sie sich an die Betreiberpflichten halten, Abstände einhalten und die Flugverbotszonen beachten. Die maximale Flughöhe liegt in der offenen Kategorie in der Regel bei 120 Metern über Grund.

Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und Kennzeichnung

Sobald eine Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor hat, mit dem sich personenbezogene Daten erfassen lassen, ist in aller Regel eine Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt nötig. Das gilt bei einer Kameradrohne unabhängig vom Gewicht und praktisch für nahezu jede handelsübliche Drohne mit Kamera. Auch bei einem Startgewicht ab 250 Gramm ist die Registrierung Pflicht.

  • Registrierung: Sie erhalten eine elektronische Betreiber-Registrierungsnummer (e-ID).
  • Kennzeichnung: Diese Nummer müssen Sie sichtbar an der Drohne anbringen, oft als Drohnenplakette, und in die Fernidentifizierung eintragen.
  • Versicherung: Für Drohnen ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
  • Mindestalter: In der offenen Kategorie gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren, mit einzelnen Ausnahmen.

Kompetenznachweis: der Drohnenführerschein

Für viele Drohnen ist zusätzlich ein Kompetenznachweis erforderlich. Der sogenannte kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) wird über eine Online-Schulung mit anschließender Prüfung erworben und ist für Drohnen ab 250 Gramm in den Unterklassen A1 und A3 vorgesehen. Wer näher an unbeteiligten Personen und mit schwereren Geräten fliegen möchte, benötigt den großen Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2). Für sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm entfällt der Kompetenznachweis meist, die Datenschutzregeln gelten aber trotzdem.

Was darf man mit Drohnen in Deutschland? Flugverbotszonen und Abstände

Ein zentraler Punkt beim Thema Aufnahmen mit Drohnen ist die Frage, wo überhaupt geflogen werden darf. In Deutschland gibt es zahlreiche geografische Gebiete mit Einschränkungen oder klaren Flugverboten. Dazu zählen unter anderem:

  • die Umgebung von Flughäfen und Kontrollzonen,
  • Menschenansammlungen sowie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften,
  • Regierungsgebäude, militärische Anlagen, Justizvollzugsanstalten und bestimmte Industrieanlagen,
  • Naturschutzgebiete und weitere sensible Bereiche.

Welche Regeln lokal gelten, lässt sich über das offizielle Kartenwerkzeug von dipul.de prüfen. Weil sich Vorgaben je nach Ort und teils je nach Land unterscheiden, lohnt ein Blick auf die Lage in den Bundesländern. Einen Eindruck vom Aufkommen gemeldeter Sichtungen geben unsere Zahlen.

Aufnahmen mit Drohnen: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Ob eine Drohne mit Kamera erlaubt ist, hängt nicht nur vom Luftrecht ab, sondern auch vom Datenschutz. Sobald erkennbare Personen gefilmt werden, greifen die Datenschutz-Grundverordnung und das Recht am eigenen Bild. Aufnahmen, die Menschen identifizierbar zeigen, dürfen in der Regel nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel ist das Filmen in den höchstpersönlichen Lebensbereich hinein, etwa in Wohnungen, Gärten oder durch Fenster: Solche Aufnahmen können nicht nur zivilrechtliche Ansprüche auslösen, sondern unter Umständen auch strafbar sein.

Was gilt über Wohngrundstücken?

Das Überfliegen von Wohngrundstücken ist besonders geregelt. Mit Drohnen ab 250 Gramm ist der Flug über Wohngebäuden und privat genutzten Grundstücken grundsätzlich untersagt, es sei denn, die berechtigte Person hat ausdrücklich zugestimmt. Das gilt erst recht, wenn die Drohne optische oder akustische Signale erfassen kann. Für Betroffene bedeutet das: Wer eine Drohne über dem eigenen Grundstück beobachtet, hat oft berechtigten Anlass zur Sorge um die Privatsphäre.

Was Sie bei einer verdächtigen Drohne tun können

Wenn Sie eine Drohne sehen, die in einer Verbotszone fliegt oder gezielt Grundstücke und Personen filmt, sollten Sie ruhig bleiben, sich Zeit, Ort und Flugrichtung notieren und im Zweifel klären, an wen Sie sich wenden können. Bei akuter Gefahr oder Straftaten ist die Polizei zuständig.

Sie haben eine Drohne beobachtet? Helfen Sie mit, ein Lagebild für Deutschland aufzubauen: Melden Sie Ihre Drohnensichtung in wenigen Schritten oder werfen Sie einen Blick auf die aktuelle Karte. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden, etwa das Luftfahrt-Bundesamt und das Portal dipul.de.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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