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EU-Drohnenzulassung: Kategorien, Klassen und Betriebsgrenzen erklärt

Multikopter, Starrflügler oder VTOL, und dazu Open, Specific, Certified mit den Klassen C0 bis C4: Ein kompakter Überblick über die EU-Drohnenregeln, die Kategorien und Betriebsgrenzen wie Flughöhe, Abstände zu Menschen und Sichtweite (VLOS/BVLOS).

Die Regeln für Drohnen sind in der ganzen EU einheitlich. Seit 2021 gelten die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945, in Deutschland umgesetzt und durch nationale Vorgaben ergänzt. Der häufigste Denkfehler dabei: Die Einteilung richtet sich nicht danach, wie eine Drohne aussieht, sondern nach dem Risiko, also nach Gewicht, Einsatzort und Nähe zu Menschen. Dieser Überblick ordnet die gängigen Drohnentypen ein und erklärt die Kategorien, Klassen und Betriebsgrenzen.

Drohnentypen: Multikopter, Starrflügler, VTOL

  • Multikopter (Multirotor): Vier, sechs oder acht Rotoren, senkrechter Start, Schweben auf der Stelle, sehr wendig. Der mit Abstand häufigste Typ für Foto, Video und Inspektion. Nachteil: begrenzte Flugzeit und Reichweite.
  • Starrflügler (Fixed-Wing): Fliegt wie ein Flugzeug mit Tragflächen, sehr effizient, hohe Reichweite und Geschwindigkeit. Kann nicht schweben und braucht Platz zum Starten und Landen. Typisch für Vermessung und großflächige Überwachung.
  • VTOL und Hybride: Kombinieren den senkrechten Start per Rotoren mit dem effizienten Streckenflug eines Starrflüglers. So erreichen sie lange Reichweiten ohne Startbahn, oft für Kartierung und Flüge über große Distanzen.

Für die EU-Einstufung ist der Typ zunächst zweitrangig: Ein Starrflügler und ein Multikopter mit gleichem Gewicht fallen in dieselbe Kategorie. Der Typ bestimmt aber den typischen Einsatz. Schnelle oder weit fliegende Drohnen verlassen rasch die Sichtweite, und dann wird aus einem einfachen Flug in der offenen Kategorie schnell ein genehmigungspflichtiger Betrieb.

Die drei EU-Kategorien: Open, Specific, Certified

  • Open (offen), geringes Risiko: Keine Genehmigung nötig. Drohne unter 25 kg, immer in Sichtweite (VLOS), höchstens 120 m über Grund, nicht über Menschenansammlungen. Deckt fast den gesamten Hobbybetrieb und viel gewerblichen Betrieb ab.
  • Specific (speziell), mittleres Risiko: Für alles, was über die offene Kategorie hinausgeht, etwa Flüge außer Sichtweite (BVLOS), höher, schwerer oder näher an Menschen. Nötig ist eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts, eine Erklärung nach einem Standardszenario (STS) oder ein Betreiberzeugnis (LUC), jeweils auf Basis einer Risikobewertung (SORA).
  • Certified (zertifiziert), hohes Risiko: Betrieb wie in der bemannten Luftfahrt. Die Drohne selbst, der Betreiber und die Fernpiloten müssen zugelassen bzw. lizenziert sein. Relevant zum Beispiel für den Transport von Menschen oder gefährlicher Güter über Menschenmengen und für sehr große Drohnen.

Die offene Kategorie im Detail: A1, A2, A3

Die offene Kategorie ist in drei Unterkategorien geteilt, je nachdem wie nah an Menschen geflogen wird:

  • A1, über Menschen (aber nicht über Menschenansammlungen): Für sehr leichte Drohnen der Klassen C0 (unter 250 g) und C1 (unter 900 g). Das zufällige Überfliegen einzelner unbeteiligter Personen ist zu vermeiden oder so kurz wie möglich zu halten, Menschenansammlungen sind grundsätzlich tabu.
  • A2, nahe an Menschen: Für die Klasse C2 (unter 4 kg). Es gilt ein waagerechter Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen, im Langsamflug-Modus 5 m. Erfordert das zusätzliche EU-Fernpilotenzeugnis (A2).
  • A3, weit weg von Menschen: Für die Klassen C2, C3 und C4 (bis 25 kg). Es dürfen keine unbeteiligten Personen im Flugbereich sein, und der Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten muss mindestens 150 m betragen.

In der gesamten offenen Kategorie gilt: höchstens 120 m über Grund, immer in Sichtweite, kein Abwerfen von Gegenständen und keine gefährlichen Güter.

Die Drohnenklassen C0 bis C4

Seit 2024 tragen neue Drohnen eine C-Klassenkennzeichnung, die festlegt, in welcher Unterkategorie sie fliegen dürfen:

  • C0, unter 250 g: Höchstgeschwindigkeit rund 19 m/s. Fliegt in A1. Kein Kompetenznachweis nötig, es reicht, die Anleitung zu lesen.
  • C1, unter 900 g: Fliegt in A1, erfordert aber den Kompetenznachweis A1/A3 sowie Remote-ID und Geo-Sensibilisierung.
  • C2, unter 4 kg: Fliegt in A2 (mit 30-m-Abstand) und in A3. Verfügt über einen Langsamflug-Modus für den reduzierten 5-m-Abstand.
  • C3, unter 25 kg: Größere Drohnen mit einer maximalen Abmessung von 3 m, Betrieb nur in A3.
  • C4, unter 25 kg: Klassische Modellflugzeuge ohne automatische Steuerungsmodi, Betrieb nur in A3.

Für die spezielle Kategorie gibt es zusätzlich die Klassen C5 und C6, die auf Standardszenarien mit Flügen über kontrolliertem Boden oder außer Sichtweite zugeschnitten sind.

Führerschein, Registrierung und Versicherung

  • Kompetenznachweis A1/A3: Online-Schulung mit Online-Prüfung, oft „kleiner Drohnenführerschein" genannt. Pflicht für C1 in A1 und für den Betrieb in A3.
  • Fernpilotenzeugnis A2: Zusätzliche Theorieprüfung, der „große Drohnenführerschein", nötig für den Betrieb in A2.
  • Registrierung: Wer eine Drohne ab 250 g oder mit Kamera bzw. Sensor betreibt, muss sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und erhält eine Betreiber-ID, die auf der Drohne und in der Remote-ID hinterlegt wird.
  • Versicherung: In Deutschland ist für jede Drohne eine Halterhaftpflichtversicherung Pflicht, unabhängig vom Gewicht.
  • Geo-Zonen: Rund um Flughäfen, über Menschenmengen, an kritischer Infrastruktur, in Naturschutzgebieten und an weiteren Orten gelten Flugverbote oder Auflagen. Die verbindliche Karte dazu ist die offizielle Plattform dipul.de.
  • Mindestalter: Fernpiloten müssen in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein, mit Ausnahmen etwa im Modellflug.

VLOS und BVLOS: die Sichtweite als Grenze

VLOS (Visual Line of Sight) bedeutet, dass die Fernpilotin oder der Fernpilot die Drohne durchgehend mit eigenen Augen sieht, ohne Fernglas. Das ist der Normalfall und in der offenen Kategorie Pflicht.

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) heißt Flug außer Sichtweite. In der offenen Kategorie ist das nicht erlaubt, es fällt immer in die spezielle Kategorie und braucht eine Genehmigung oder ein passendes Standardszenario. Gerade Starrflügler und VTOL spielen ihre Reichweite erst hier aus.

Kurz zusammengefasst

  • Nicht der Drohnentyp entscheidet über die Kategorie, sondern Gewicht, Einsatzort und Nähe zu Menschen.
  • Open ist der genehmigungsfreie Alltag: unter 25 kg, in Sichtweite, bis 120 m, mit den Unterkategorien A1, A2 und A3 nach Abstand zu Menschen.
  • Specific beginnt dort, wo es riskanter wird, etwa außer Sichtweite, und braucht eine Genehmigung, ein Standardszenario oder ein Betreiberzeugnis.
  • Certified ist die höchste Stufe und funktioniert wie die bemannte Luftfahrt.
  • Die C-Klasse der Drohne (C0 bis C4) bestimmt, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie sie fliegen darf.

Dieser Überblick dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 sowie die nationalen Regeln. Prüfen Sie vor jedem Flug den aktuellen Stand bei EASA, beim Luftfahrt-Bundesamt und auf dipul.de.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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