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Drohne ab 250 Gramm: Diese Pflichten gelten
Registrierung, Führerschein, Versicherung, Kennzeichnung: Was ab 250 Gramm Abflugmasse Pflicht ist, und welche Regeln auch für leichtere Drohnen gelten. Die 250-Gramm-Grenze wird oft falsch verstanden.
Die 250-Gramm-Grenze ist die bekannteste Zahl im Drohnenrecht, und die am häufigsten missverstandene. Viele glauben: unter 250 g gilt gar nichts, darüber alles. Beides stimmt nicht. Hier ist die Übersicht, was ab 250 g Pflicht ist und was auch für leichtere Drohnen gilt. Die Systematik der Kategorien und Klassen erklärt unser Artikel zur EU-Drohnenzulassung.
Was die 250-Gramm-Grenze wirklich regelt
Die Grenze betrifft vor allem zwei Dinge: den Kompetenznachweis (ab 250 g Pflicht) und die Registrierungspflicht allein wegen des Gewichts. Sie bedeutet nicht, dass leichte Drohnen regelfrei fliegen: Flugverbote, Rücksichtnahme, Datenschutz, Versicherungspflicht und die 120-Meter-Grenze gelten unabhängig vom Gewicht.
Pflicht ab 250 Gramm
- Registrierung als Betreiber: einmalige Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die zugeteilte e-ID muss sichtbar an jeder Drohne angebracht und, wo vorhanden, in die Remote-ID eingespeichert werden.
- EU-Kompetenznachweis A1/A3: Online-Training und Online-Prüfung beim LBA (40 Fragen, 25 Euro, 5 Jahre gültig). Wer mit einer C2-Drohne nah an Menschen will, braucht zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2. Details im Führerschein-Ratgeber.
- Betriebsgrenzen der offenen Kategorie: maximal 120 m über Grund, immer in Sichtweite, nicht über Menschenansammlungen. Je nach Klasse gelten Abstände zu Personen (A2: 30 m, im Langsamflug 5 m; A3: keine Unbeteiligten im Flugbereich und 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten).
Das gilt auch unter 250 Gramm
- Registrierung wegen Kamera: Hat die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten und ist kein Spielzeug, ist die Betreiberregistrierung auch unter 250 g Pflicht. Das trifft auf praktisch alle beliebten Kameradrohnen unter 249 g zu.
- Versicherung: In Deutschland ist eine Halterhaftpflichtversicherung für jede Drohne Pflicht, unabhängig vom Gewicht. Private Haftpflichtpolicen decken Drohnen nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
- Geo-Zonen und Flugverbote: Flughäfen, Einflugschneisen, Menschenmengen, Einsatzorte von Polizei und Rettung, kritische Infrastruktur, viele Naturschutzgebiete. Verbindliche Karte: dipul.de.
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Wer filmt, muss die Rechte anderer wahren, auch mit 249 g.
- 120-Meter-Grenze und Sichtweite: gelten in der offenen Kategorie generell.
Kennzeichnung und Remote-ID
Neue Drohnen tragen eine Klassenkennzeichnung (C0 bis C4). Klassen ab C1 senden eine Remote-ID, eine Art digitales Kennzeichen, das die Betreiber-e-ID ausstrahlt. Die e-ID vom LBA gehört zusätzlich als Aufkleber oder Gravur sichtbar an das Fluggerät.
Kurz zusammengefasst
- Ab 250 g: Registrierung, A1/A3-Nachweis, Klassen- und Abstandsregeln.
- Unter 250 g mit Kamera: Registrierung trotzdem Pflicht, Versicherung sowieso.
- Für alle: 120 m, Sichtweite, Geo-Zonen, Datenschutz, Haftpflicht.
- Wer näher an Menschen oder außer Sichtweite will, braucht mehr: A2-Zeugnis oder eine Genehmigung in der speziellen Kategorie.
Dieser Überblick dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945, das LuftVG und die Angaben von LBA und dipul.de. Stand: August 2026.
Quellen
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.