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Drohnenführerschein A1/A3 und A2: Was man wirklich braucht

Kleiner oder großer Drohnenführerschein? Wer welchen EU-Nachweis braucht, wie Online-Training und Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt ablaufen, was sie kosten und wie lange sie gelten. Ein praktischer Leitfaden.

Kaum ein Thema sorgt bei Drohnen für so viel Verwirrung wie der „Drohnenführerschein". Tatsächlich gibt es in der EU zwei verschiedene Nachweise: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (oft „kleiner Drohnenführerschein" genannt) und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (der „große"). Welchen man braucht, hängt von der Drohne und davon ab, wie nah an Menschen geflogen wird. Die Systematik dahinter erklärt unser Überblick zur EU-Drohnenzulassung mit Kategorien und Klassen.

Wer braucht überhaupt einen Nachweis?

  • Keinen Nachweis braucht, wer eine Drohne unter 250 g (Klasse C0) fliegt. Es genügt, die Betriebsanleitung zu kennen. Registrierungs- und Versicherungspflichten können trotzdem gelten.
  • Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 braucht, wer eine Drohne ab 250 g fliegt, also etwa Klasse C1 (unter 900 g) in der Unterkategorie A1 oder schwerere Drohnen mit großem Abstand in A3.
  • Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 braucht zusätzlich, wer mit einer C2-Drohne (unter 4 kg) näher an unbeteiligte Personen heran will: bis auf 30 m, im Langsamflug-Modus bis auf 5 m.

Der kleine: EU-Kompetenznachweis A1/A3

Der Weg läuft komplett online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA):

  • Online-Training: kostenlose Lernunterlagen mit Texten, Grafiken und Videos, dazu eine Übungsprüfung.
  • Online-Prüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Themengebieten, unter anderem Luftrecht, Luftraumstruktur, Sicherheit, Meteorologie und menschliches Leistungsvermögen. Bestanden ist mit mindestens 75 Prozent.
  • Kosten und Gültigkeit: 25 Euro Gebühr, das Zertifikat kommt sofort digital und gilt 5 Jahre, EU-weit.

Der große: EU-Fernpilotenzeugnis A2

Das A2-Zeugnis baut auf dem A1/A3-Nachweis auf. Drei Schritte in fester Reihenfolge:

  • Erst der A1/A3-Nachweis (siehe oben), er ist Voraussetzung.
  • Praktisches Selbststudium: eigenständiges Training der A2-Betriebsbedingungen, das per Formular erklärt wird (Vorlagen stellt das LBA bereit).
  • Zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle, nicht online von zu Hause. Die Ausstellung kostet 30 Euro, auch dieses Zeugnis gilt 5 Jahre.

Was keiner der beiden Scheine erlaubt

Beide Nachweise gelten nur für die offene Kategorie. Sie erlauben nicht: Flüge außer Sichtweite (BVLOS), Flüge über 120 m über Grund, Flüge über Menschenansammlungen oder den Betrieb schwererer Drohnen nahe an Menschen. Dafür ist die spezielle Kategorie mit Betriebsgenehmigung des LBA zuständig.

Verlängerung nicht verpassen

Beide Zertifikate gelten 5 Jahre. Die Verlängerung kostet 15 Euro und setzt eine Auffrischung voraus. Wer das Ablaufdatum verstreichen lässt, muss die Prüfung neu ablegen.

Die sinnvolle Reihenfolge

  • Drohne wiegen und Klasse prüfen: unter 250 g reicht oft gar kein Schein.
  • Beim LBA als Betreiber registrieren (ab 250 g oder mit Kamera Pflicht) und die e-ID an der Drohne anbringen.
  • Haftpflichtversicherung abschließen, sie ist in Deutschland für jede Drohne Pflicht.
  • A1/A3 online machen, bei Bedarf A2 nachlegen.
  • Vor jedem Flug die Geo-Zonen auf dipul.de prüfen.

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die EU-Verordnungen und die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts. Stand: August 2026.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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