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Kommunen fordern Einbindung ins Drohnen-Lagebild: Wo ein ziviles Meldesystem helfen kann

Nach dem Drohnenvorfall in Leipzig fordert der Städte- und Gemeindebund, Kommunen verbindlich in sicherheitsrelevante Lagebilder einzubinden. Das Problem dahinter: Bürgermeister und viele KRITIS-Betreiber haben keinen Zugang zu den Behördenkanälen. Was ein offenes ziviles Lagebild beitragen kann.

Nach dem Sprengstoff-Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle meldet sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit einer bemerkenswert klaren Forderung zu Wort. Städte und Gemeinden müssten "verbindlich in die für sie sicherheitsrelevanten Informations- und Lagebilder eingebunden werden", sagte DStGB-Präsident Ralph Spiegler dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Nötig seien feste Melde- und Kommunikationsstrukturen zwischen Sicherheitsbehörden, Leitstellen und der kommunalen Ebene sowie klare Ansprechpartner auf allen staatlichen Ebenen.

Das strukturelle Problem: Wer vor Ort Verantwortung trägt, sieht das Lagebild nicht

Wie das IT-Nachrichtenportal Golem.de in seiner Analyse der Forderung herausarbeitet, liegt darunter ein handfestes technisches und organisatorisches Problem: Der BOS-Digitalfunk ist Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und THW vorbehalten. Kommunale Verwaltungsstäbe, Bürgermeister und Betreiber privater kritischer Infrastrukturen, etwa Flughäfen oder Energieversorger, haben in der Regel keinen direkten Zugang. Und selbst wo Tetra-Funk verfügbar ist, taugt er technisch nicht für moderne Lagebilder: Mit Datenraten von wenigen Kilobit pro Sekunde lassen sich weder Drohnenerkennungsdaten noch Geodaten oder Kartenbilder übertragen.

Genau diesen Bruch beschreibt der DStGB als "zentrale Schwachstelle der aktuellen deutschen Sicherheitsarchitektur": überregional wird eine Lage erfasst, aber vor Ort, wo im Ernstfall gehandelt werden muss, kommt sie nicht an.

Was ein ziviles Lagebild heute schon beitragen kann

Luftwacht kann und will behördliche Meldeketten nicht ersetzen. Aber die Plattform zeigt, dass ein Teil der geforderten Infrastruktur zivil und offen bereits existiert:

  • Offener Zugang statt Funkgeräte-Exklusivität: Die Live-Karte der Drohnensichtungen ist ein Web-Lagebild, das jede Gemeindeverwaltung, jede Leitstelle und jeder KRITIS-Betreiber ohne Zugangsberechtigung, Spezialtechnik oder Kosten aufrufen kann.
  • Regionale Sicht: Die Übersichten je Bundesland (etwa für Nordrhein-Westfalen oder Sachsen) zeigen die Sichtungslage der eigenen Region samt der jeweils zuständigen Stellen.
  • Strukturierte Bürgermeldungen: Beobachtungen aus der Bevölkerung, oft der allererste Hinweis auf einen Vorfall, werden gebündelt, automatisch geprüft und im Einzelfall an zuständige Stellen weitergegeben.
  • Ortsfeste Warnbereiche: Mit der kommenden Luftwacht-App lassen sich Benachrichtigungen für feste Orte einrichten, etwa um ein Klärwerk, ein Umspannwerk oder ein Rathaus, sodass Verantwortliche früh von Sichtungen in ihrer Umgebung erfahren.

Einordnung

Die Forderung des DStGB richtet sich zu Recht an Bund und Länder: Verbindliche Meldewege, gesicherte Kommunikation und klare Zuständigkeiten kann nur der Staat schaffen. Bis diese Strukturen stehen, gilt aber: Ein offenes, ziviles Lagebild ist besser als gar keins. Und je mehr Bürgerinnen und Bürger Sichtungen melden, desto belastbarer wird das Bild, von dem am Ende auch die Kommunen profitieren, deren Wissen um die örtlichen Gegebenheiten der DStGB-Präsident zu Recht als unverzichtbar beschreibt.

Kommunen und KRITIS-Betreiber, die das Luftwacht-Lagebild für ihre Sicherheitsarbeit nutzen oder Anforderungen einbringen möchten, erreichen uns unter info@luftwacht.de.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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