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Drohne melden in Nordrhein-Westfalen
So geben Sie eine Drohnensichtung in Nordrhein-Westfalen an die richtige Stelle weiter.
Akute Gefahr zuerst. Bei unmittelbarer
Gefahr, an Flughäfen oder kritischer Infrastruktur wählen Sie sofort die 110.
Wer ist zuständig?
In Nordrhein-Westfalen erstattet man eine nicht akute Meldung über die Internetwache der Polizei NRW (internetwache.polizei.nrw) oder bei der örtlichen Polizei bzw. dem Ordnungsamt; für luftrechtliche Verstöße ist die je nach Regierungsbezirk zuständige Bezirksregierung (Düsseldorf oder Münster) als Landesluftfahrtbehörde zuständig.
Onlinewache der Polizei (Nordrhein-Westfalen)
Für nicht akute Fälle. Bei akuter Gefahr: 110.
Landesluftfahrtbehörde
Zuständig für luftrechtliche Verstöße.
Bundespolizei (Flughäfen & Bahn)
0800 6 888 000
Hinweistelefon. Bei akuter Gefahr: 110.
Sichtung mit Luftwacht erfassen
Ergänzend können Sie Ihre Beobachtung strukturiert festhalten, Ort, Zeit und Verhalten an einer Stelle. Die genauen Flugverbotszonen sehen Sie auf dipul.de.
Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt; im Zweifel gilt die Auskunft der Behörde.