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Wohin eigentlich melden? Debatte um eine bundesweit einheitliche Nummer für Drohnensichtungen

Ein Branchenverband schlägt einen einheitlichen Meldeweg mit zentraler Rufnummer für sicherheitsrelevante Drohnensichtungen vor. Eine politische Entscheidung steht bislang aus, bei akuter Gefahr gilt weiterhin die 110.

Wer eine verdächtige Drohne über einem Kraftwerk, einem Bahnknoten oder einem Flughafenzaun sieht, muss derzeit erst herausfinden, welche Stelle zuständig ist: Polizei, Landesluftfahrtbehörde, Luftfahrt-Bundesamt, Bundespolizei. Ein Branchenverband schlägt deshalb einen bundesweit einheitlichen Meldeweg mit einer zentralen Rufnummer vor. Eine Entscheidung der Politik gibt es bislang nicht. Stand: 21. September 2026.

Der Vorschlag: eine Nummer, eine Meldung, dann Routing

Das GSW-Netzwerk e. V. (Netzwerk der Gesellschaft der Sicherheitstechnischen Wirtschaft) hat in einem Positionspapier angeregt, für sicherheitsrelevante Drohnensichtungen einen einheitlichen, digital unterstützten Meldeweg einzurichten. Kern des Konzepts ist ein „Single Point of Contact“: eine bundesweit gleiche Telefonnummer beziehungsweise eine digitale Meldemöglichkeit, über die Hinweise strukturiert erfasst und automatisiert an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Abgefragt werden sollen nach den Vorstellungen des Verbands wenige Kerndaten: Wo und wann wurde die Drohne gesehen, wie viele Fluggeräte, wie verhielten sie sich (Flugrichtung, Größe, Auffälligkeiten), und ob eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder Anlagen besteht. Ein KI-gestütztes System soll vorab klären, ob überhaupt ein meldepflichtiger Sachverhalt vorliegt, und anschließend an Polizei, Bundeswehr oder andere Stellen weiterrouten. Als Zielgröße nennt der Verband weniger als 60 Sekunden zwischen vollständiger Meldung und Weiterleitung. Ausdrücklich soll dabei keine zweite operative Leitstelle neben dem bereits bestehenden Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) entstehen, der Kanal wäre ein spezialisierter Zubringer, keine neue Abwehrbehörde.

Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Vorschlag aus der Sicherheitswirtschaft, gerichtet an Bundesregierung, Innenministerien und Fachgremien. Eine politische Zusage, eine Ressortentscheidung oder eine Rechtsgrundlage dafür ist bislang nicht bekannt.

Warum das Thema gerade jetzt Gewicht hat

Auslöser der Debatte sind die Drohnenfunde im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle seit Anfang August. Hinzu kommen Zahlen aus einem internen Lagebild des Bundeskriminalamts, über das mehrere Medien berichteten: Von Januar bis Ende August 2026 wurden bundesweit 747 verdächtige Drohnensichtungen über Anlagen kritischer Infrastruktur, militärischen Einrichtungen und Rüstungsunternehmen registriert, dabei insgesamt 1.068 Drohnen gezählt. Für das Gesamtjahr 2025 nennt das BKA rund 1.300 Drohnen-Sachverhalte. Die Zuordnung von Steuerer:innen gelingt laut diesen Berichten selten; in vielen Fällen ergibt sich kein Spionage- oder Sabotagehintergrund. Beides, hohe Fallzahl, niedrige Aufklärungsquote, ist ein Argument für schnellere, standardisierte Meldungen: Ohne saubere Erstdaten (Ort, Zeit, Flugrichtung) bleibt jede Auswertung lückenhaft.

Was heute schon gilt

Der Rechtsrahmen hat sich 2026 bereits verschoben. Mit der zweiten Novelle des Luftsicherheitsgesetzes, die der Bundestag am 26. Februar 2026 beschloss und die im März in Kraft trat, erhielt die Bundespolizei eine ausdrückliche Zuständigkeit für Drohnendetektion und -abwehr an Flughäfen; der neue § 15a LuftSiG regelt zudem die Unterstützung durch die Bundeswehr in engen Grenzen. Private Betreiber dürfen Drohnen weiterhin nicht aktiv stören, einfangen oder zerstören, über mögliche neue Befugnisse für Werksschutz und Sicherheitsdienstleister berät die Bundesregierung derzeit mit den Ländern, offen sind dabei vor allem Fragen des staatlichen Gewaltmonopols. Eine Detektionspflicht oder ein Meldekanal für Betreiber ist damit nicht verbunden.

Für Meldungen gilt bis auf Weiteres der bestehende Weg: Das Luftfahrt-Bundesamt weist selbst darauf hin, dass es und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung keine Einsatzkräfte haben und für die Verfolgung von Sichtungen an Verbotsorten nicht zuständig sind; zuständig sind die Landesluftfahrtbehörde oder die nächste Polizeidienststelle.

Bei akuter Gefahr, etwa Drohnen über Start- und Landebahnen, Anlagen der Versorgung oder Einsatzstellen, gilt weiterhin: 110 anrufen. Nicht selbst eingreifen, nicht auf die Drohne zielen; nützlich sind Uhrzeit, genauer Standort, Flugrichtung, Anzahl und, wenn gefahrlos möglich, Fotos.

Einordnung

Der Vorstoß adressiert eine Lücke, die sich in fast jeder Auswertung der vergangenen Monate zeigt: Technik und Befugnisse werden ausgebaut, die Meldekette an ihrem Anfang, der Zeug:in am Zaun, bleibt uneinheitlich. Ob eine zentrale Nummer kommt, ist offen. Skepsis ist absehbar dort, wo neue Strukturen doppelte Zuständigkeiten schaffen könnten; der Verband versucht dem vorzubeugen, indem er das GDAZ als operative Spitze unangetastet lässt.

Quellen

  • Security Insight / security-network.com: „Bundesweit einheitlicher Meldeweg für Drohnensichtungen“, security-network.com
  • Sicherheits-Berater: „GSW-Netzwerk e.V. regt bundesweit einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen an“, sicherheits-berater.de
  • Secupedia: „Eine Nummer für Drohnen: Netzwerk fordert zentrale Meldestelle“, secupedia.de
  • GSW-Netzwerk, Positionspapier (PDF), gsw-netzwerk.org
  • security-network.com: BKA-Lagebild, 747 Drohnensichtungen / 1.068 Drohnen, security-network.com
  • beck-aktuell: „Darf bald der Werksschutz auf Drohnenjagd gehen?“ (04.09.2026), beck-aktuell.de
  • Deutscher Bundestag: „Luftsicherheitsgesetz für eine bessere Abwehr von Drohnen geändert“, bundestag.de
  • Luftfahrt-Bundesamt: „Meldung von Ereignissen mit Drohnen oder UAS“, lba.de

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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