Luftwacht

Aktuelles · Recht & Regeln

Wiesn-Start am Samstag: Über dem Oktoberfest gilt Drohnenverbot, was Pilot:innen und Zeug:innen wissen müssen

Am 19. September beginnt in München das 191. Oktoberfest. Über der Theresienwiese besteht während der Veranstaltung ein behördliches Flugverbot, unabhängig davon verbietet das Luftrecht Flüge über Menschenansammlungen.

Vorspann: Am 19. September beginnt in München das 191. Oktoberfest. Über der Theresienwiese besteht während der Veranstaltung ein behördliches Flugverbot; unabhängig davon verbietet das Luftrecht Flüge über Menschenansammlungen. Die Stadt hat ihr Sicherheitskonzept nach dem Gedränge von 2025 ausgebaut, Drohnenabwehrtechnik ist öffentlich jedoch nicht ausgewiesen. Für Beobachtungen gilt: bei akuter Gefahr 110.

Was gilt über dem Festgelände

Die Pressestelle Oktoberfest der Landeshauptstadt München weist ausdrücklich darauf hin, dass während der laufenden Veranstaltung über dem Gelände ein behördliches Flugverbot besteht, und verlinkt für die Prüfung geografischer Gebiete auf das Kartenwerkzeug der Deutschen Flugsicherung (dipul/maptool). In den Vorjahren wurde dieses Verbot über ein Flugbeschränkungsgebiet mit mehreren Kilometern Radius um die Theresienwiese abgebildet; die exakte räumliche und zeitliche Ausdehnung für 2026 ist jedoch nur der offiziellen Veröffentlichung (NOTAM, dipul, AIP) zu entnehmen und sollte vor jedem Flug im Stadtgebiet einzeln geprüft werden. Wir haben für 2026 keine eigene öffentliche Bekanntmachung mit Koordinaten auswerten können, dieser Punkt ist insoweit unbestätigt.

Zweite, davon unabhängige Ebene: Auch ohne temporäre Zone ist der Betrieb über Menschenansammlungen in der offenen Kategorie verboten (§ 21h LuftVO in Umsetzung der EU-Drohnenverordnung). Volksfeste, Konzerte und Sportveranstaltungen fallen typischerweise darunter. Verstöße gegen LuftVG/LuftVO sind Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro (§ 58 LuftVG); in der Praxis liegen Bußgelder bei fahrlässigen Verstößen meist deutlich niedriger. Kommt es zu einer konkreten Gefährdung, etwa einem Absturz in die Menge oder einer Beinahekollision, ist zusätzlich der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 StGB) im Blick.

Warum das Thema praktisch relevant ist

Dass das Verbot nicht von allein wirkt, zeigen Vorfälle der vergangenen Jahre. Im Oktober 2025 flog nach Polizeiangaben abends eine nicht genehmigte Drohne über dem Biergarten eines Festzelts; Beamte identifizierten einen Piloten, der sich wegen mehrerer Verstöße gegen Luftverkehrsordnung und Luftverkehrsgesetz verantworten musste. Bereits 2023 hatte die Polizei zwei Männer nach einem Drohnenflug über dem Festgelände angezeigt. In beiden Fällen gilt: Die Verfahren sind Sache der Behörden und Gerichte, die Unschuldsvermutung bleibt unberührt; Namen nennen wir nicht.

Der Hintergrund ist breiter: An den 15 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland wurden im ersten Halbjahr 2026 nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung 166 Drohnen gemeldet, gegenüber 101 Fällen im Vorjahreszeitraum. Die DFS registrierte im gleichen Zeitraum bundesweit 145 Behinderungen des Luftverkehrs durch unerlaubte Fluggeräte, rund 90 Prozent davon im Umfeld von Flughäfen. München ist dabei kein unbeschriebenes Blatt: Der Flugbetrieb wurde dort in den vergangenen Jahren mehrfach wegen Drohnensichtungen zeitweise eingestellt.

Sicherheitskonzept 2026: Menschenmengen im Fokus, Drohnen nur am Rand

Die Stadt hat ihr Konzept vor allem als Reaktion auf das Gedränge am zweiten Wiesn-Samstag 2025 überarbeitet: Es gibt ein ausgebautes Koordinierungs- und Beobachtungszentrum, mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, Zugangskontrollen und Echtzeitmessung der Besucherzahlen. Rund um das Fest sind nach dpa-Angaben etwa 600 Polizeibeamte im Einsatz. Ob und in welchem Umfang Drohnendetektion oder -abwehr eingesetzt wird, ist öffentlich nicht dargestellt, Sicherheitsbehörden äußern sich dazu üblicherweise nicht. Diese Lücke ist bemerkenswert, weil Bund und Länder parallel Abwehrfähigkeiten an Flughäfen und KRITIS-Standorten aufbauen, Großveranstaltungen in der Debatte aber seltener vorkommen.

Dass temporäre Drohnenverbote inzwischen Routine bei Events sind, zeigt ein Beispiel vom 9. September: Für ein Konzert auf dem Bayreuther Volksfestplatz verhängten Stadt und Polizeiinspektion ein befristetes Drohnenflugverbot über dem Veranstaltungsgelände, ausdrücklich zum Schutz von Besuchern und Einsatzkräften.

Was Sie tun können

  • Vor dem Flug prüfen: dipul.de (Karte und temporäre Betriebseinschränkungen) sowie NOTAM, nicht auf App-Voreinstellungen verlassen.
  • Nicht über Menschenmengen fliegen, unabhängig von Drohnenklasse und Unterkategorie.
  • Beobachtung melden: Drohne über Festgelände, Anflugsektoren oder KRITIS? Bei akuter Gefahr 110. Für nachträgliche Meldungen sind die Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes bzw. die Polizei zuständig; LBA und BFU haben keine Einsatzkräfte.
  • Hilfreich sind konkrete Angaben: Zeit, Ort/Blickrichtung, Höhe und Größe, Flugrichtung, Zahl der Geräte, Lichter, mögliche Steuerposition, ohne eigenes Eingreifen.

Quellen

  • Pressestelle Oktoberfest München (Flugverbot über dem Gelände, Hinweis auf DFS-Karte): stadt.muenchen.de
  • t-online, „Oktoberfest 2026 bekommt eigene Sicherheitszentrale und KI-Kameras" (31.07.2026): muenchen.t-online.de
  • news.de/dpa, „How to Wiesn" (13.09.2026, u. a. 600 Polizeibeamte): news.de
  • Onetz, „Drohne über Oktoberfest, Ermittlungen" (08.10.2025): onetz.de
  • Abendzeitung München, Drohnenflug über der Wiesn / Flugverbotszone (2023): abendzeitung-muenchen.de
  • airliners.de, „Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen stark gestiegen" (06.08.2026): airliners.de
  • airliners.de, „DFS zählt bundesweit 145 Drohnenvorfälle im ersten Halbjahr" (15.07.2026): airliners.de
  • dipul, Temporäre Betriebseinschränkungen (NOTAM-Übersicht): dipul.de
  • Bayreuther Tagblatt, temporäres Drohnenflugverbot Volksfestplatz (08.09.2026): bayreuther-tagblatt.de
  • Luftfahrt-Bundesamt, Meldung von Ereignissen mit Drohnen/UAS: lba.de

Hinweis: Die genaue Ausdehnung des diesjährigen Flugbeschränkungsgebiets über der Theresienwiese konnten wir nicht aus einer amtlichen Veröffentlichung für 2026 belegen; maßgeblich sind NOTAM und dipul. Angaben zum Einsatz von Drohnendetektion auf der Wiesn liegen nicht vor.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →