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Über die Hälfte der KRITIS-Betreiber meldet Drohnenvorfälle, fast jeder Zweite hat keine Detektion

Eine bundesweite Umfrage unter 104 Betreibern kritischer Infrastrukturen zeigt eine auffällige Lücke: Drohnenüberflüge werden häufig registriert, technische Gegenmaßnahmen fehlen aber vielerorts ganz. Was die Zahlen aussagen, und wo ihre Grenzen liegen.

Was neu ist

Die Droniq GmbH und der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI) haben eine gemeinsame Erhebung vorgelegt, über die seit dem 16. September mehrere Medien berichten. In der Umfrage berichtete mehr als jeder zweite Teilnehmer (54,7 Prozent) von unautorisierten oder sicherheitsrelevanten Drohnenflügen in den vergangenen zwölf Monaten. Dennoch hat fast die Hälfte (46,5 Prozent) der betroffenen Organisationen nach eigenen Angaben bislang keinerlei Maßnahmen zur Drohnendetektion umgesetzt. Die Erhebung stammt aus dem August und zeige „eine Lücke zwischen Risikowahrnehmung und Vorbereitung“, so Droniq und der Verband.

Das ist insofern bemerkenswert, als es sich nicht um eine Behördenstatistik handelt, sondern um Selbstauskünfte der Betreiber, also um die Perspektive derjenigen, die einen Vorfall zuerst bemerken.

Die Zahlen im Detail

46,2 Prozent der Befragten sehen Drohnen bereits heute als reale Bedrohung, weitere 36,5 Prozent halten sie künftig für eine Bedrohung. Zusammengerechnet stufen damit 83 Prozent Drohnen heute oder künftig als Bedrohung für ihre Organisation ein.

Bei den Risiken ist die Gewichtung eindeutig: Als größte Risiken nennen die Teilnehmer Sabotage (46,5 Prozent) und die Störung von Betriebsabläufen (39,5 Prozent); Spionage (7 Prozent) und Datenschutzrisiken (5,8 Prozent) spielen eine deutlich geringere Rolle.

Zur Zusammensetzung: Befragt wurden Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Staat/Verwaltung (31 Teilnehmer), Transport/Verkehr (31), Energie (17), IT/Telekommunikation (15), Wasser (5), Gesundheit (2), Weltraum (2) und Ernährung (1).

Einordnung: 104 gültige Datensätze sind keine repräsentative Stichprobe für die gesamte deutsche KRITIS-Landschaft. Es ist plausibel, dass sich überdurchschnittlich viele bereits sensibilisierte Organisationen beteiligt haben, die tatsächliche Verbreitung von Detektionstechnik könnte also eher noch niedriger liegen. Auftraggeber ist zudem ein Unternehmen, das selbst Detektionslösungen anbietet: Droniq ist ein 2019 gegründetes Joint Venture der DFS Deutsche Flugsicherung (51 Prozent) und der Deutschen Telekom (49 Prozent). Das entwertet die Zahlen nicht, sollte aber mitgelesen werden.

Der Punkt, auf den es praktisch ankommt

Der Geschäftsführer von Droniq verweist auf ein Problem, das über reine Technik hinausgeht: Entscheidend sei nicht nur, Drohnen zu erkennen, „sondern auch beurteilen zu können, welche Fluggeräte dort sein dürfen und welche nicht“.

Genau das ist die Schwachstelle vieler Lagebilder: Ein Radarpunkt über einem Umspannwerk sagt nichts darüber aus, ob dort ein genehmigter Inspektionsflug, ein ahnungsloser Hobbyflug oder ein gezielter Überflug stattfindet. Ohne diese Unterscheidung entstehen entweder Fehlalarme oder, umgekehrt, gar keine Meldungen.

Rechtlicher Rahmen: Detektion ja, Abwehr nein

Betreiber dürfen ihren Luftraum beobachten und Vorfälle dokumentieren. Das Eingreifen bleibt jedoch staatlich. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurde zum 17. März 2026 der § 15a „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“ eingefügt. Die Bundeswehr darf demnach in Ausnahmefällen, wenn die Gefahr katastrophaler Auswirkungen besteht, Drohnen abschießen; grundsätzlich bleiben aber die Polizeibehörden für die Gefahrenabwehr zuständig.

Für Unternehmen heißt das: Störsender, Jammer oder eigenmächtiges Abfangen sind kein zulässiger Weg. Was bleibt, ist ein belastbarer Meldeweg.

Kontext: Auch der zivile Luftverkehr betroffen

Dass es nicht um Einzelfälle geht, zeigt eine unabhängige Zahl aus der Luftfahrt: Rund um deutsche Flughäfen hat es im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 145 Behinderungen des Flugbetriebs durch unerlaubte Drohnenflüge gegeben.

Was das für Meldungen bedeutet

  • Akute Gefahr, Drohne über Anlagengelände, Annäherung an Luftfahrzeuge, Rettungseinsätze: sofort 110.
  • Nicht akut, aber sicherheitsrelevant: Anzeige bei der zuständigen Landespolizei; an Verkehrsflughäfen ist die Bundespolizei erster Ansprechpartner.
  • Dokumentation hilft: Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, ungefähre Höhe, Typ/Größe, Fotos oder Videos, möglichst ohne eigene Gefährdung.
  • Keine Selbstjustiz: Abschießen oder Stören ist Privatpersonen und Betreibern untersagt.

Und ein Hinweis in eigener Sache für Pilot:innen im Süden: Rund um den Flughafen München ist der Drohnenbetrieb im Zeitraum vom 19. September bis 4. Oktober 2026 aufgrund eines polizeilichen Einsatzes eingeschränkt. Vor jedem Start lohnt der Blick in die aktuelle Kartenlage.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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