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Neuer Straftatbestand für Drohnenflüge über KRITIS: Hessen geht in den Bundesrat, Branche warnt vor „Aktionismus“

Hessen will das Überfliegen kritischer Infrastruktur mit Drohnen auch ohne Schaden unter Strafe stellen. Die Drohnenwirtschaft kritisiert: Ohne Echtzeit-Luftlagebild laufe ein neuer Paragraf ins Leere.

Wiesbaden/Berlin. Hessen will das Überfliegen kritischer Infrastruktur mit Drohnen künftig auch dann unter Strafe stellen, wenn noch kein Schaden entstanden ist. Der Vorstoß aus der vergangenen Woche ist inzwischen auf deutliche Kritik aus der Drohnenwirtschaft gestoßen: Ohne belastbares Lagebild im untersten Luftraum, so der Einwand, laufe ein neuer Paragraf weitgehend ins Leere. Der Streit berührt eine Kernfrage der zivilen Drohnensicherheit, nämlich, ob Recht ohne Detektion überhaupt wirkt.

Was Hessen vorschlägt

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, mit der ein neuer Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs“ eingeführt werden soll. Der Gesetzentwurf soll es künftig unter Strafe stellen, in sensible Anlagen einzudringen, sich dort aufzuhalten oder sie mit einer Drohne zu überfliegen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor.

Begründet wird der Vorstoß mit einer Lücke im geltenden Recht. Wer Orte kritischer Infrastruktur ausspähe, unbefugt betrete oder mit einer Drohne überfliege, werde häufig erst dann strafrechtlich belangt, wenn bereits ein Schaden entstanden sei; der Schutz von Umspannwerken, Flughäfen und Rechenzentren müsse aber früher ansetzen, so der Minister. Anders als beim klassischen Hausfriedensbruch sollen die Strafverfolgungsbehörden zudem auch ohne Strafantrag der Betroffenen tätig werden können.

Zur kritischen Infrastruktur zählen dabei nicht nur Kraftwerke. Erfasst sind unter anderem:

  • Strom-, Gas- und Wasserversorgung
  • Verkehr und Flughäfen
  • Gesundheit und Krankenhäuser
  • IT und Rechenzentren

Wann und ob der Entwurf tatsächlich auf die Tagesordnung des Bundesrates kommt, ist bislang nicht bestätigt. Die nächste reguläre Plenarsitzung ist für den 25. September 2026 angesetzt; ob die hessische Initiative dort aufgerufen wird, war zum Redaktionsschluss offen.

Der Hintergrund: steigende Fallzahlen

Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der die Sicherheitsbehörden deutlich mehr Verdachtsfälle registrieren. Nach einem internen Lagebild des Bundeskriminalamts, das NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt, wurden 2026 bereits mehr als 165 Sabotageverdachtsfälle bundesweit erfasst; die Auflistung stammt aus der Arbeit des Gemeinsamen Abwehrzentrums Hybrid. Dieselbe vertrauliche Lagebewertung führt zudem 112 Spionagedelikte sowie 747 verdächtige Drohnensichtungen mit insgesamt 1.068 Flügen auf.

Zu einzelnen Vorfällen gilt: Zuordnungen und Motivlagen sind vielfach Gegenstand laufender Ermittlungen. Verdachtsfälle sind keine erwiesenen Taten, und für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Kritik: Verbote ohne Sichtbarkeit

Auf Widerspruch stößt die Initiative beim Industrieverband UAV DACH. Verbandsvorstandschef Gerald Wissel erklärte, man begrüße jede Initiative gegen missbräuchlichen, illegalen Drohnenbetrieb, „doch Aktionismus hilft uns nicht weiter“. Entscheidend sei, dass man im unteren Luftraum weitgehend blind sei; ohne umfassendes Echtzeit-Luftlagebild laufe die Initiative aus Hessen ins Leere. Zudem, so der Verband, bremsten pauschale Überflugverbote, die etwa auch Stromleitungen und Eisenbahnschienen beträfen, die legale kommerzielle Drohnennutzung in Deutschland aus. Der Kernpunkt der Kritik: Verbote und Straftatbestände liefen immer dann ins Leere, wenn Fehlverhalten nicht erkannt und folglich nicht sanktioniert werden könne.

Streit auch innerhalb der Drohnenszene

Die Debatte um „technische Sichtbarkeit“ ist dabei selbst umstritten. Der Deutsche Modellflieger Verband und die Deutsche Modellsport Organisation haben am 31. August 2026 einen offenen Brief an den Vorstand des UAV DACH gerichtet, Anlass sind Positionspapiere, in denen aus Sicht der Kritiker gewerbliche Anwendungen priorisiert und der private Freizeitbetrieb stark eingeschränkt werden soll. Die beiden Verbände, die nach eigenen Angaben über 100.000 Modellflieger und Drohnenpiloten vertreten, lehnen diese Forderungen ab und verlangen, dass technische Nachrüstpflichten wie eine generelle Sichtbarkeit oder Remote ID risikobasiert bleiben und Hobbyflieger nicht durch unpraktikable Gewichtsgrenzen oder hohe Kosten verdrängen.

Was das für Melderinnen und Melder bedeutet

Praktisch ändert sich für Bürgerinnen und Bürger vorerst nichts: Ein Gesetzentwurf im Bundesrat ist der Anfang eines Verfahrens, nicht dessen Ende. Wer eine Drohne über einem Umspannwerk, einem Bahnbetriebsgelände, einer Kaserne oder in Flughafennähe beobachtet, sollte weiterhin Uhrzeit, Ort, Flugrichtung, Höhe und, falls erkennbar, Steuerposition notieren, ohne die Drohne zu verfolgen oder selbst einzugreifen.

Bei akuter Gefahr oder unmittelbarer Beeinträchtigung des Flugbetriebs: Notruf 110. Nicht akute Beobachtungen können über die zuständige Polizeidienststelle sowie über das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet werden.

Quellen

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →