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Heer beschafft mobile Drohnenabwehr von Diehl und Tytan

Weil sich der Skyranger 30 verzögert, setzt die Bundeswehr auf schnell verfügbare Technik: GARMR von Diehl Defence und Systeme des Start-ups Tytan. Erster Nutzer soll die Panzerbrigade 45 in Litauen sein.

Weil sich der Flugabwehrpanzer Skyranger 30 verzögert, greift die Bundeswehr für ihre Truppe zu schnell verfügbarer Technik: Berichten zufolge sollen 48 Systeme des Typs GARMR von Diehl Defence beschafft werden, parallel hat das Beschaffungsamt BAAINBw einen Vertrag mit dem Münchner Start-up Tytan Technologies geschlossen. Erster Nutzer soll die Panzerbrigade 45 in Litauen sein. Für zivile Drohnenfliegende ändert sich dadurch unmittelbar nichts, für das Lagebild in Deutschland aber schon.

Was beschafft wird

Nach Berichten von Fachmedien und Wirtschaftspresse setzt das Heer auf das mobile Drohnenabwehrsystem GARMR von Diehl Defence. Das System verfügt über eine eigene Radardetektion und kann Drohnen sowohl mit Schusssalven als auch mit eigenen Abfangdrohnen bekämpfen. Technisch basiert GARMR auf der Mercedes G-Klasse mit verlängertem Radstand, vorgestellt wurde es im Februar 2026 auf der Messe Enforce Tac in Nürnberg als Weiterentwicklung des Kinetic Defence Vehicle. Mehrere Fahrzeuge lassen sich zu einer Feuereinheit vernetzen und sollen über eine Schnittstelle in übergeordnete Luftverteidigungssysteme eingebunden werden können.

Die Stückzahl von 48 Systemen geht auf einen Bericht des Handelsblatts zurück und ist amtlich bislang nicht bestätigt. Auch in anderen Darstellungen heißt es, zunächst solle nur eine geringe Zahl beschafft werden, um das System für die Bundeswehr zu qualifizieren. Diese Diskrepanz ist offen, wir kennzeichnen sie als unbestätigt.

Parallel dazu hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) die Tytan Technologies GmbH beauftragt. Der Lieferumfang umfasst nach Angaben der Fachpresse sechs Systeme vom Typ Tytan Drone Defender sowie zwei C2-Vans, also Fahrzeuge für Führung und Steuerung. Erfüllungsort ist eine Einrichtung der Bundeswehr in Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme). Der Auftrag läuft unter dem Vorhaben SMoK3D, also Schutz mobiler Kräfte gegen unbemannte Luftfahrzeuge. Angaben zum Auftragswert wurden nicht veröffentlicht.

Warum jetzt

Hintergrund ist der Verzug beim Flugabwehrpanzer Skyranger 30 von Rheinmetall. Für die nach Litauen verlegende Panzerbrigade 45 braucht das Heer kurzfristig eine Alternative. Aus den vorliegenden Berichten geht nicht hervor, dass der Skyranger-Auftrag gekürzt oder storniert worden wäre: Es handelt sich um eine Zwischenlösung, nicht um einen Ersatz. Angekündigt worden war eine erste Drohnenabwehrfähigkeit für die Brigade bereits Anfang Oktober bei einem parlamentarischen Abend in Berlin, Angaben zu Stückzahlen, Kosten und Zeitplan wurden damals nicht gemacht.

Einordnung: andere Baustelle als der Liegenschaftsschutz

Wichtig für die Einordnung: Diese Beschaffung zielt auf mobile Kräfte, also auf Verbände im Feld, nicht auf den Schutz von Kasernen und Liegenschaften im Inland. Der Schutz von Bundeswehrliegenschaften wird in anderen Vorhaben verfolgt, etwa bei den im Oktober vertraglich fixierten Netzwerferdrohnen. Beides gehört zum selben Trend, einer mehrschichtigen Abwehr aus Sensorik, Störtechnik und kinetischen Mitteln, betrifft aber unterschiedliche Einsatzräume.

Für den zivilen Luftraum in Deutschland ändert sich durch militärische Beschaffungen nichts an den Regeln. Wer eine Drohne fliegt, bleibt an die bekannten Vorgaben gebunden: Abstand zu Flughäfen und Kontrollzonen, Abstand zu Militärgelände, Sichtweite, Höhenbegrenzung, Registrierungs- und Kenntnisnachweispflichten je nach Klasse und Gewicht. Über militärischen Anlagen gilt ohnehin ein Überflugverbot.

Was das für Meldewege bedeutet

Militärische Systeme ersetzen keine Meldung durch Augenzeuginnen und Augenzeugen. Wer eine Drohne über einer Kaserne, einem Kraftwerk, einem Umspannwerk, einem Hafen oder in Flughafennähe beobachtet, sollte das melden, nicht selbst eingreifen.

  • Bei akuter Gefahr, etwa wenn Menschen gefährdet sind oder der Flugbetrieb betroffen sein könnte: 110.
  • Keine eigenen Abwehrversuche. Das Herunterholen fremder Drohnen ist Privatpersonen nicht erlaubt und kann strafbar sein.
  • Hilfreich für die Polizei sind Uhrzeit, genauer Standort, Flugrichtung, ungefähre Höhe, Größe, Zahl der Drohnen, Beleuchtung und Dauer der Beobachtung.
  • Beobachtungen ohne akute Gefahr können zusätzlich über das Meldeformular von Luftwacht erfasst werden, um das zivile Lagebild zu verdichten.

Zu möglichen Urhebern einzelner Sichtungen liegen uns keine gesicherten Erkenntnisse vor. Spekulationen über Verantwortliche sind in laufenden Verfahren nicht angebracht, es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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