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„Eine Nummer – eine Meldung": Verband fordert einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen
Ein Sicherheitsverband schlägt eine bundesweit einheitliche Meldenummer für verdächtige Drohnensichtungen vor. Fachleute halten den Ansatz für sinnvoll – warnen aber vor jahrelangem Abstimmungsaufwand.
Wer eine verdächtige Drohne sieht, muss heute oft selbst herausfinden, wen er anruft: Polizei, Bundespolizei, Luftfahrt-Bundesamt oder Flughafen. Ein Sicherheitsverband will das ändern und schlägt einen zentralen, digital gestützten Meldeweg vor. Fachleute halten den Ansatz für sinnvoll – warnen aber vor jahrelangem Abstimmungsaufwand.
Der Vorschlag
Anlass ist der Fund einer präparierten Drohne im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle. Aus Sicht des GSW-Netzwerk (Netzwerk der Gesellschaft der Sicherheitstechnischen Wirtschaft e. V.) hat der Fund am 4. August 2026 einmal mehr gezeigt, dass Drohnen längst kein rein luftfahrtrechtliches Randthema mehr sind, sondern eine reale Herausforderung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). In einem aktuellen Positionspapier regt der Verband deshalb einen bundesweit einheitlichen, digitalen Meldeweg für verdächtige Drohnensichtungen an. Im Kern besteht das Konzept aus einer zentralen Rufnummer, die die Initiatoren „Single Point of Contact" nennen.
Die Leitidee formuliert der Verband knapp: „Der Grundgedanke ist einfach: Eine Nummer – eine Meldung – die zuständige Stelle entscheidet." Abgefragt werden sollen dabei nach Verbandsvorstellung Ort und Zeitpunkt der Sichtung, die Anzahl der Drohnen, das beobachtete Verhalten – Flugrichtung, Größe oder besondere Merkmale – sowie die Frage, ob eine unmittelbare Gefährdung von Menschen, Anlagen oder Infrastruktur besteht.
Wie der Ablauf gedacht ist
Ruft eine meldende Person an, soll ein KI-basiertes System zunächst die Eckdaten abfragen, um Zuständigkeiten zu klären und einzuschätzen, ob überhaupt ein Fall für den Meldeweg vorliegt. Wer anruft, weil Nachbarskinder im Garten mit einer Spielzeugdrohne spielen, kommt nicht weit. Ist die Bedrohung echt, geht es laut GSW zur zuständigen Stelle. Als grobe Zielgröße nennt Norbert Ziegert vom GSW-Netzwerk unter 60 Sekunden zwischen vollständiger Meldung und Weiterleitung an die zuständige Behörde.
Ausdrücklich soll dabei keine neue Behörde entstehen. „Eine neue zentrale operative Drohnenleitstelle neben dem bereits bestehenden Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) wäre nicht sinnvoll", so Ziegert auf Nachfrage des Security Networks.
Was es heute schon gibt
Der Vorschlag setzt auf bestehende Strukturen auf. Das GDAZ ist eine gemeinsame Koordinierungsstelle der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, der Polizeien der Länder und der Bundeswehr, ist bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt, nahm am 17. Dezember 2025 seine Arbeit auf und wird rund um die Uhr betrieben. Die Entscheidungskompetenzen der beteiligten Behörden bleiben dabei unberührt.
Für Meldungen gilt bislang eine Zweiteilung. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt Ereignismeldungen entgegen, stellt aber selbst klar: Das LBA und die BFU verfügen über keine Einsatzkräfte, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden; bei dringendem Handlungsbedarf soll die 110 gewählt werden. Dazu zählen Drohnen, die sich etwa illegal in der Nähe von kritischer Infrastruktur oder Flughäfen bewegen.
Wichtig für Leserinnen und Leser: An dieser Regel ändert der Verbandsvorschlag nichts. Bei akuter Gefahr gilt weiter: 110.
Widerspruch und offene Fragen
Aus der Politik kommt gemischte Resonanz. Im ZDF-„Morgenmagazin" wies der Hamburger Innensenator die medial verbreitete Unklarheit bei den Zuständigkeiten zurück, forderte aber zugleich mehr Tempo und „eine klarere, gemeinsam getragene Strategie zur Drohnenabwehr"; helfen könnte nach seiner Einschätzung vor allem ein gemeinsames Lagebild und eine schnellere Klärung, wer in einer akuten Lage zuständig ist.
Die Kritik am Vorschlag ist vor allem praktischer Natur: Auch wenn der Meldeweg keine neue Bürokratie schaffen will, lässt sich das über die notwendige bundesweite Schnittstelle kaum einhalten – immerhin müssen 16 Landespolizeien, die Bundespolizei und die Bundeswehr technisch und rechtlich verzahnt werden. Der Abstimmungsaufwand dürfte Jahre dauern. Vorschläge zur Finanzierung macht das Netzwerk nicht.
Dass beim Lagebild eine Lücke besteht, bestätigen auch Praktiker. Auf einer Fachveranstaltung erklärte ein Anbieter von Detektionstechnik, ein übergreifendes, behördenübergreifendes Lagebild existiere nach seiner Einschätzung aktuell nicht und sei auf absehbare Zeit auch nicht flächendeckend realisierbar. Zu einem gemeinsamen Lagebild für KRITIS-Flughäfen sagte er, dies sei technisch machbar, aber finanziell aufwendig und scheitere häufig am fehlenden Personal bei Behörden.
Was Luftwacht heute schon macht
Ein Teil dessen, was der Verband fordert, existiert seit dem 8. August 2026 in ziviler Form: Auf luftwacht.de und in den Luftwacht-Apps für Android und iPhone melden Bürgerinnen und Bürger Drohnensichtungen in wenigen Klicks, mit genau den Angaben, die auch das GSW-Konzept abfragen will: Ort, Zeitpunkt, Anzahl, Größe, Flugverhalten, optional ein Foto. Jede Meldung erscheint anonymisiert auf einer Live-Karte, wird gegen die amtlichen Flugverbotszonen von dipul und DFS eingeordnet und fließt in ein öffentliches Drohnen-Lagebild ein, das Behörden, Betreiber und Presse einsehen können.
Seit dem Start sind 142 öffentliche Sichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen, 103 davon in den letzten 30 Tagen, 38 mit Foto. Eine automatische Ereignis-Erkennung verknüpft Meldungen, die binnen zehn Minuten und einem Kilometer zusammenfallen, sodass unabhängige Beobachter einander bestätigen. Die Android-App empfängt zudem bereits die Remote-ID-Funkkennung, die Drohnen nach EU-Vorgabe aussenden.
Den zweiten Teil des Verbandsvorschlags, die automatische Zuordnung zur zuständigen Behörde, gibt es bei Luftwacht noch nicht. Luftwacht ist heute kein Notrufkanal und ersetzt keine behördliche Meldung. Was es schon zeigt: Ein strukturierter, bundesweit einheitlicher Meldeweg lässt sich ohne jahrelange Abstimmung aufbauen, wenn man ihn zunächst als Lagebild denkt und nicht als Leitstelle. Die Frage, wer aus einer Meldung eine Einsatzentscheidung macht, bleibt dann dort, wo sie hingehört: bei Polizei und Bundespolizei.
Einordnung
Es handelt sich um einen Verbandsvorschlag, nicht um eine Entscheidung von Bund oder Ländern. Eine Zusage von Innenministerien oder Sicherheitsbehörden ist bislang nicht bekannt; die genannte Zielgröße von unter 60 Sekunden ist eine Selbstangabe des Verbands und nicht praktisch erprobt. Wie Datenschutz, Fehlalarm-Filterung und die Abgrenzung zu legalem Modell- und Gewerbeflug ausgestaltet würden, ist offen. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer bleibt der Kern des Problems allerdings gültig: Eine Meldung darf nicht daran scheitern, dass Laien Zuständigkeiten sortieren müssen.
Quellen
- Security Network (CPM): Bundesweit einheitlicher Meldeweg für Drohnensichtungen
- Sicherheits-Berater: GSW-Netzwerk e.V. regt bundesweit einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen an
- Luftfahrt-Bundesamt: Meldung von Ereignissen mit Drohnen oder UAS
- Bayerisches Staatsministerium des Innern: Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums
- Security Network (CPM): Drohnenabwehr: Recht, Technik und Praxis im Fokus
Bei akuter Gefahr durch eine Drohne: Notruf 110. Beobachtungen ohne unmittelbare Gefahr können zusätzlich über das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet werden.
Quellen
- https://security-network.com/einheitlicher-meldeweg-fuer-drohnensichtungen/
- https://www.sicherheits-berater.de/nachrichten/gsw-netzwerk-e-v-regt-bundesweit-einheitlichen-meldeweg-fuer-drohnensichtungen-an/
- https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Meldung_Ereignisse/Meldung_Ereignisse.html
- https://www.stmi.bayern.de/news/detail/gemeinsam-gegen-bedrohung-durch-drohnen-herrmann-bei-der-eroeffnung-des-gemeinsamen-drohnenabwehrzentrums/
- https://security-network.com/drohnenabwehr-recht-technik-praxis-drz/
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.