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Drohnenschutz an Flughäfen: Luftfahrtverband beziffert Schäden auf bis zu 160 Millionen Euro
BDL-Präsident Lars Redeligx nennt konkrete Schadenssummen für Drohnenstörungen an deutschen Flughäfen und fordert ein schnelleres Beschaffungstempo – auch über die acht prioritären Großflughäfen hinaus.
Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Lars Redeligx, hat in einem Zeitungsinterview konkrete Schadenssummen für Drohnenstörungen an deutschen Flughäfen genannt und gefordert, den geplanten Drohnenschutz schneller auszurollen – und mittelfristig über die acht ausgewählten Großflughäfen hinaus. Der Vorstoß verschiebt die Debatte von der Zuständigkeitsfrage hin zur Beschaffungspraxis.
Was neu ist
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Redeligx, der seit dem 1. Juli 2026 BDL-Präsident ist und zugleich den Flughafen Düsseldorf führt, für 2025 sei durch Betriebsunterbrechungen wegen Drohnen ein Schaden von 60 Millionen Euro entstanden, mit Folgekosten seien es 160 Millionen Euro gewesen. Die Aussage wurde am 26./27. August über die Nachrichtenagentur dpa verbreitet und von Fachmedien wie airliners.de, aero.de und LOGISTIK HEUTE aufgegriffen.
Neu ist dabei weniger die Zahl selbst – sie deckt sich mit einer Auswertung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vom Juni 2026 – als die daraus abgeleitete Forderung: Der Verband macht den wirtschaftlichen Schaden zum Argument für ein schnelleres Beschaffungstempo bei Detektions- und Abwehrsystemen.
Die Datenbasis
Das DLR hatte im Juni 2026 mitgeteilt, dass dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für 2025 insgesamt 226 Drohnenereignisse gemeldet wurden. Daraus identifizierten die Forschenden 116 relevante Störfälle an 25 Verkehrsflughäfen. Den betriebswirtschaftlichen Mindestschaden für die Luftverkehrswirtschaft beziffert das DLR auf rund 60 Millionen Euro; rechnet man Netzwerkeffekte von Verspätungen, gestörte Umläufe und Annullierungen hinzu, steigt die Schätzung auf bis zu 160 Millionen Euro. Besonders betroffen waren laut Auswertung die großen internationalen Drehkreuze.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um eine Modellrechnung auf Basis gemeldeter Ereignisse, nicht um eine bilanzielle Schadensaufstellung. Nicht jedes gemeldete Ereignis ist eine bestätigte, unrechtmäßig geflogene Drohne – ein Teil der Sichtungen bleibt ungeklärt.
Streitpunkt: acht Flughäfen – und der Rest?
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, zunächst acht Verkehrsflughäfen prioritär mit stationärer Technik zur Detektion und Abwehr auszustatten:
- Frankfurt
- München
- Berlin
- Düsseldorf
- Hamburg
- Stuttgart
- Leipzig/Halle
- Köln/Bonn
Redeligx lobte dieses Tempo ausdrücklich, mahnte aber, es müsse bei Einführung und Weiterentwicklung der Systeme beibehalten werden. Er gehe davon aus, dass alle staatlichen Stellen "schnellstmöglich Ausschreibungen abschließen und Systeme zum Einsatz bringen".
Mittelfristig dürfe sich der Schutz nicht auf diese Standorte beschränken: Eine Risikobewertung dürfe auf Dauer nicht nur an Passagierzahlen oder Flugbewegungen hängen, sagte Redeligx – Regionalflughäfen spielten ebenfalls eine Rolle, etwa als Ausweichplätze für die Bundeswehr.
Damit greift der Verband einen Punkt auf, der bereits bei einer Sonder-Innenministerkonferenz Mitte August eine Rolle spielte: Die Bundespolizei ist an 13 deutschen Verkehrsflughäfen für die Luftsicherheit zuständig, darunter Bremen und Hannover – beide gehören aber nicht zu den acht prioritär auszustattenden Standorten. In Hannover hatte am 11. August eine Drohnensichtung den Flugbetrieb rund zwei Stunden lang gestört.
Offene Fragen
Ungeklärt bleibt, wie schnell die Ausschreibungen tatsächlich abgeschlossen werden. Bereits im April berichtete airliners.de über einen Genehmigungsstau beim Luftfahrt-Bundesamt beim Aufbau der Detektionssysteme. Auch die Finanzierung ist bislang nur grob umrissen: Berichten zufolge sind für das Nachrüstpaket an den acht Flughäfen bis Ende 2026 Mittel in der Größenordnung von 160 bis 240 Millionen Euro vorgesehen. Eine belastbare, öffentlich einsehbare Zeitschiene für Regionalflughäfen existiert nach unserem Kenntnisstand nicht.
Redeligx verwies zur Begründung auf die Vorfälle in Leipzig; die Bedrohungslage sei eine andere als vor einigen Jahren. Zur Urheberschaft der Leipziger Ereignisse gilt weiterhin: Sie ist nicht abschließend geklärt. Vermutungen über staatliche Akteure sind bislang nicht bestätigt – Zuschreibungen sollten daher nur als das behandelt werden, was sie sind: Hypothesen laufender Ermittlungen.
Was das für Melderinnen und Melder heißt
Die DLR-Zahlen beruhen auf Meldungen beim Luftfahrt-Bundesamt. Das LBA weist zugleich darauf hin, dass es selbst – ebenso wie die BFU – über keine Einsatzkräfte verfügt, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden. Für Sichtungen ist die Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes oder die nächste Polizeidienststelle zuständig; das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung betreibt zusätzlich ein Online-Portal für sicherheitsrelevante Vorkommnisse, in dem Meldungen auch freiwillig und anonym abgegeben werden können.
Bei akuter Gefahr gilt: sofort die 110 wählen. Nicht selbst eingreifen, nicht versuchen, eine Drohne herunterzuholen – das kann strafbar sein und die Beweislage zerstören. Hilfreich sind:
- Uhrzeit und genauer Standort
- Flugrichtung und Höhe
- Anzahl der Fluggeräte
- wenn gefahrlos möglich: Foto- oder Videoaufnahmen
Hinweis der Redaktion: Zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Drohnenvorfällen gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. Angaben zu Urheberschaften sind bislang nicht bestätigt.
Quellen
- https://www.airliners.de/bdl-praesident-tempo-drohnenschutz-flughaefen/89838
- https://www.aero.de/news-53465/BDL-Drohnen-an-Flughaefen-verursachen-Millionenschaeden.html
- https://logistik-heute.de/news/drohnenabwehr-vorfaelle-flughaefen-verursachen-millionenschaeden-280810.html
- https://www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/2026/millionenkosten-durch-drohnenvorfaelle-an-deutschen-flughaefen-in-2025
- https://www.heise.de/news/Drohnenzwischenfaelle-kosten-die-Luftfahrt-Millionen-11321911.html
- https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101387934/innenministerkonferenz-betont-zeitdruck-bei-drohnen-abwehr.html
- https://www.airliners.de/drohnenabwehr-deutschen-flughaefen-genehmigungsstau-lba/86991
- https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Meldung_Ereignisse/Meldung_Ereignisse.html
- https://www.baf.bund.de/DE/Themen/Flugsicherungsorga/Meldesystem/Meldesystem_node.html
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.