Luftwacht

Aktuelles · Vorfall

Drohnenfund bei Wunstorf: Ermittler prüfen Verbindung zum Leipziger Sprengstoff-Fall

Nahe dem Bundeswehr-Fliegerhorst Wunstorf wurden Teile einer offenbar abgestürzten Drohne gefunden. Die Bundesanwaltschaft prüft einen möglichen Zusammenhang mit dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle, zur Zuständigkeit gibt es widersprüchliche Angaben.

Nahe dem Bundeswehr-Fliegerhorst Wunstorf in der Region Hannover sind Teile einer offenbar abgestürzten Drohne gefunden worden. Die Bundesanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben, ob ein Zusammenhang mit dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle besteht. Zur Zuständigkeit gibt es widersprüchliche Darstellungen, vieles ist bislang unbestätigt.

Was bekannt ist

Ein Spaziergänger entdeckte Anfang der Woche auf einem schwer zugänglichen Gelände östlich des Steinhuder Meeres Teile eines mutmaßlich abgestürzten Fluggeräts. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen hat nach eigenen Angaben seit Montag, 14. September, Kenntnis von dem Fund; seit Dienstag läuft ein Großeinsatz der Polizei. Ziel ist es, weitere Teile der Drohne sowie mögliche Hinweise auf Eigentümer oder Steuerer zu finden. Bereits gefundene Teile wurden sichergestellt. Wegen der Größe und Unwegsamkeit des Areals kam es laut LKA zu Verzögerungen bei der Suche.

Der Fundort liegt in unmittelbarer Nähe des Fliegerhorsts Wunstorf, nach dpa-Angaben rund zwei Kilometer entfernt. Dort ist das Lufttransportgeschwader 62 mit den A400M-Transportflugzeugen der Luftwaffe stationiert, also ein logistisch bedeutsamer Standort.

Hinweise auf eine Gefährdung der Bevölkerung liegen nach Angaben einer LKA-Sprecherin nicht vor.

Der mögliche Bezug zu Leipzig

Der eigentliche Nachrichtenkern ist eine Einschätzung aus Sicherheitskreisen, über die dpa am 18. September berichtete: Es soll sich nicht um eine handelsübliche Drohne handeln, sondern um ein Fluggerät mit eigens gefertigten Bauteilen. Sprengstoffspuren wurden demnach nicht gefunden. Dennoch bestehe eine gewisse Ähnlichkeit zur Drohne, die Anfang August am Flughafen Leipzig/Halle neben ukrainischen Frachtflugzeugen entdeckt worden war, jene war mit Sprengstoff präpariert; in diesem Fall ermittelt der Generalbundesanwalt.

Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft formulierte gegenüber dpa zurückhaltend: „Wenn ein Zusammenhang bestehen könnte, schauen wir uns das an.“ Im Fall Wunstorf ermittle der Generalbundesanwalt derzeit jedoch nicht; beim LKA Niedersachsen laufe ein sogenannter Gefahrenabwehrvorgang.

Wichtig einzuordnen: Hier stehen zwei Darstellungen nebeneinander. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums erklärte gegenüber dem NDR, der Generalbundesanwalt habe die Zuständigkeit übernommen, womit die Ermittlungsführung beim Bundeskriminalamt läge. Die Bundesanwaltschaft selbst widerspricht dieser Lesart. Welche Version zutrifft, ist zum Redaktionsschluss nicht abschließend geklärt. Auch ob die beiden Drohnen tatsächlich baugleich oder lediglich ähnlich konstruiert sind, wer das Gerät gebaut oder gesteuert hat und ob der Fliegerhorst überhaupt das Ziel war, ist offen. Verdächtige sind in diesem Fall bislang nicht öffentlich benannt; es gilt die Unschuldsvermutung.

Warum der Fall relevant ist

Unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen zeigt Wunstorf ein strukturelles Muster, das Luftwacht seit Monaten beobachtet: Sichtungen und Funde im Umfeld militärischer Liegenschaften häufen sich, und die Aufklärung ist mühsam. Ein abgestürztes Gerät ist dabei, anders als eine flüchtige Sichtung, ein handfestes Beweisstück: Bauteile, Seriennummern, Speicherchips und Antriebskomponenten lassen sich forensisch auswerten und mit anderen Fällen abgleichen. Genau deshalb ist der Großeinsatz im Gelände kein Übermaß, sondern Spurensicherung.

Zugleich illustriert der Fall die bekannte Zuständigkeitsfrage: Für den Schutz militärischer Liegenschaften ist die Bundeswehr zuständig, an Verkehrsflughäfen primär die Bundespolizei, in der allgemeinen Gefahrenabwehr die Länder. Ob ein Vorgang ein polizeilicher Gefahrenabwehrfall bleibt oder zum Staatsschutzverfahren des Generalbundesanwalts wird, entscheidet sich an der Frage, ob ein Anfangsverdacht auf Spionage, Sabotage oder Terrorismus vorliegt. Die widersprüchlichen Auskünfte in Wunstorf sind ein Hinweis darauf, dass diese Schwelle im laufenden Verfahren noch bewertet wird.

Was Sie tun können

  • Drohnenteile oder auffällige Fluggeräte gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht öffnen, Fundstelle merken oder aus sicherer Entfernung fotografieren und die Polizei verständigen. Bauteile können beschädigte Akkus enthalten; im Zweifel Abstand halten.
  • Akute Gefahr oder ein laufender, gefährlicher Drohnenflug? Sofort 110 wählen.
  • Beobachtung ohne akute Gefahr (etwa wiederkehrende Überflüge über sensiblen Anlagen): Uhrzeit, Ort, Flugrichtung, Größe und Geräusch notieren und über die zuständige Polizeidienststelle oder das Meldeformular von Luftwacht dokumentieren. Verlässliche Zeitangaben sind für spätere Abgleiche oft wertvoller als Videomaterial.

Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Auswertung der sichergestellten Teile oder eine offizielle Klärung der Zuständigkeit vorliegt.

Quellen

  • ZDFheute: Drohnenfund in Wunstorf: Ermittler prüfen Verbindung zu Leipzig, zdfheute.de
  • Tagesspiegel/dpa: Drohnenfund nahe Fliegerhorst: Bundesanwaltschaft prüft Verbindung zu Anschlag in Leipzig, tagesspiegel.de
  • Volksstimme/dpa: Drohnenteile gefunden, Polizei sucht in unwegsamem Gelände, volksstimme.de
  • t-online Hannover: Drohnenteile nahe Bundeswehr-Fliegerhorst Wunstorf entdeckt, Großeinsatz, t-online.de

Hinweis zur Transparenz: Die Angaben zur Bauart der Drohne stammen aus nicht namentlich genannten Sicherheitskreisen und sind behördlich nicht bestätigt. Die Darstellungen von Bundesanwaltschaft und niedersächsischem Innenministerium zur Zuständigkeit weichen voneinander ab.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →