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Drohnenabwehr im Bundestag: Grüne fordern eigenes Abwehrgesetz, Linke fragt Sachstand ab

Ein Antrag der Grünen will die Drohnenabwehr beim Bund bündeln, eine Kleine Anfrage der Linken fordert Zahlen. Beide Vorlagen zielen auf unklare Zuständigkeiten und fehlende Technik.

Berlin, 13. September 2026. Die Debatte über die deutsche Drohnenabwehr verlagert sich zurück ins Parlament. Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag vorgelegt, der die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr gegen Drohnen beim Bund bündeln und gesetzlich neu fassen soll. Parallel hat die Fraktion Die Linke mit einer Kleinen Anfrage vom 8. September einen detaillierten Sachstandsbericht der Bundesregierung angefordert. Beide Vorlagen zielen auf denselben wunden Punkt: unklare Zuständigkeiten und fehlende Technik.

Was der Antrag der Grünen verlangt

Kern der Vorlage ist die Forderung nach einem eigenständigen Regelwerk. Die Fraktion dringt auf bundeseinheitliche Regelungen und fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, „der die Abwehr von Gefahren durch Drohnen umfassend regelt“, die Zuständigkeit bei der Bundespolizei bündelt und „in klar umgrenzten Fällen“ innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens Unterstützung auch durch die Bundeswehr vorsieht.

Hinzu kommen drei operative Forderungen: zügige technische Investitionen für eine flächendeckende Detektions- und Abwehrfähigkeit, eine personelle Stärkung der Bundespolizei als federführende Stelle sowie „schnellstmöglich“ die vollständige Einsatz- und Arbeitsfähigkeit des Drohnenabwehrzentrums und ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums. In der Begründung der Fraktion wird zusätzlich verlangt, die Länder angesichts ihrer unterschiedlichen finanziellen, personellen und technischen Ressourcen beim Aufbau eigener Detektions- und Abwehrfähigkeiten finanziell und technisch zu unterstützen.

Einzuordnen ist das als Oppositionsantrag: Er ist eine Forderung, keine beschlossene Maßnahme. Ob und in welcher Form der Bundestag darüber abstimmt, ist offen; Anträge dieser Art werden in aller Regel zunächst in die Ausschüsse überwiesen.

Die Linke will Zahlen statt Ankündigungen

Einen anderen Weg geht Die Linke. In der Kleinen Anfrage 21/7905 vom 8. September fragt die Fraktion den „Aktuellen Stand der Drohnenabwehr in Deutschland im Geschäftsbereich der Bundesregierung“ ab. Als Anlass nennt die Vorlage den Vorfall in Leipzig: Am 4. August 2026 war auf dem Flughafengelände in unmittelbarer Nähe zu Frachtmaschinen eines ukrainischen Lufttransportunternehmens eine Drohne gefunden worden; an ihr war ein Sprengsatz angebracht, der offenbar wegen eines technischen Defekts nicht explodiert war.

Thematisch geht die Anfrage über den Inlandsschutz hinaus. Gefragt wird unter anderem nach der Haltung der Bundesregierung zur von der EU-Kommission angestrebten Nutzung von 5G-Telekommunikationsnetzen zur Drohnenerkennung und den damit verbundenen Risiken für diese Netze sowie danach, ob sich die Bundesregierung an einer gemeinsamen EU-Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr beteiligen wird. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Zur Sprengsatz-Drohne von Leipzig gilt: Die Ermittlungen laufen, öffentlich bestätigte Täterzuordnungen liegen uns nicht vor.

Der Hintergrund: geteilte Zuständigkeit

Die Forderung nach Bündelung trifft einen realen Konstruktionspunkt. Nach Darstellung der Bundesregierung sind für die Abwehr privater und kommerzieller Drohnen, deren Einsatz sich nicht zweifelsfrei einem ausländischen Staat zurechnen lässt, grundsätzlich die Landesbehörden auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig; die Bundespolizei ist zuständig, wenn sich Drohnen auf oder über Bahnanlagen des Bundes oder Flughäfen befinden.

Als Koordinierungsstelle existiert bereits das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Es ist eine gemeinsame Stelle von Bundespolizei, BKA, Länderpolizeien und Bundeswehr, bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt, nahm am 17. Dezember 2025 seine Arbeit auf und wird rund um die Uhr betrieben. Dass die Grünen dessen „vollständige Einsatzfähigkeit“ einfordern, deutet auf einen aus ihrer Sicht unfertigen Aufbau hin, eine Bewertung der Fraktion, keine amtliche Feststellung.

Warum der Druck gerade jetzt steigt

Die Zahlen des zivilen Luftverkehrs liefern den Rahmen. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung gab es im ersten Halbjahr 2026 rund um deutsche Flughäfen 145 Behinderungen des Flugbetriebs durch unerlaubte Drohnenflüge; die meisten Fälle entfielen auf Berlin (28), Frankfurt (27) und Bremen (23). 90 Prozent der Fälle ereigneten sich im Großraum von Flughäfen, obwohl Drohnenflüge in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten sind, der größte Teil wird von Piloten während des Fluges gemeldet.

Was das für Meldungen aus der Bevölkerung heißt

An der geltenden Praxis ändern die beiden Vorlagen zunächst nichts. Wer eine Drohne beobachtet, die Menschen, Flugverkehr oder Anlagen gefährdet, wählt bei akuter Gefahr 110. Für Vorfälle im Luftverkehr ohne akute Gefahr ist die Meldung von Ereignissen mit Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt der vorgesehene Weg. Nützlich sind Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, geschätzte Höhe und, nur aus sicherer Position, Fotos. Eigene Abwehrversuche sind rechtlich riskant und können den Flugverkehr zusätzlich gefährden.

Quellen

  • Deutscher Bundestag, hib: „Grüne wollen bundeseinheitliche Regelungen zur Drohnenabwehr“ (Antrag 21/7669), bundestag.de
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7905, Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, 08.09.2026, dserver.bundestag.de
  • Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Deutschland braucht endlich eine wirksame Drohnenabwehr“, gruene-bundestag.de
  • Bundesregierung: „Fragen und Antworten zu Drohnenabwehr“, bundesregierung.de
  • aero.de / DFS-Drohnenreport: „2026 schon 145 unerlaubte Drohneneinflüge an deutschen Flughäfen“, aero.de
  • airliners.de: „DFS zählt bundesweit 145 Drohnenvorfälle im ersten Halbjahr“, airliners.de
  • Luftfahrt-Bundesamt, Meldung von Ereignissen mit Drohnen/UAS, lba.de

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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