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Drohnen über Einsatzstellen: Nach Zwischenfall mit Rettungshubschrauber in Furtwangen ermittelt die Polizei
In Furtwangen kam eine Drohne einem landenden Rettungshubschrauber nach Polizeiangaben gefährlich nahe – mitten in einer Woche mit ungewöhnlich viel Löschluftverkehr über Deutschland. Was passiert ist, was rechtlich gilt und was Sie tun können.
Während in der Eifel und im Saarland Löschhubschrauber fliegen, rückt ein Risiko in den Fokus, das mit Flughäfen und Kasernen nichts zu tun hat: Drohnen über Einsatzstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst. In Furtwangen im Schwarzwald kam am Freitagabend eine Drohne einem landenden Rettungshubschrauber nach Polizeiangaben gefährlich nahe. Die Ermittlungen laufen, der oder die Steuernde ist unbekannt.
Was in Furtwangen passiert ist
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz war der Rettungshubschrauber wegen eines medizinischen Notfalls im Einsatz. Während der Landung am Sportplatz Furtwangen erkannten die Besatzungsmitglieder eine Drohne an grünen Blinklichtern; die Drohne kam dem Rettungshubschrauber gefährlich nah und flog schließlich in Richtung Heckrotor. Der Einsatz fand am Freitagabend (14.08.2026) gegen 22:10 Uhr statt.
Der Hubschrauber konnte landen. Nach Angaben eines Polizeisprechers bestand aber die Gefahr, dass die Drohne in den Rotor eingezogen werden könnte; Angaben zu Art und Größe des Fluggeräts konnte er nicht machen. Eine alarmierte Polizeistreife sichtete die Drohne noch in unmittelbarer Nähe des Sportplatzes, doch in der Dunkelheit entfernte sie sich, ohne dass Einsatzkräfte den Piloten oder den Start- und Landeplatz feststellen konnten. Die Polizei bittet um Hinweise: Wer am Freitagabend in Furtwangen verdächtige Beobachtungen gemacht hat, soll sich unter Telefon 07724 949500 beim Polizeirevier St. Georgen melden.
Wichtig für die Einordnung: Wer die Drohne gesteuert hat und mit welcher Absicht, ist offen. Es gilt die Unschuldsvermutung; Motive oder Vorsatz sind derzeit nicht belegt.
Warum das jetzt besonders relevant ist
Der Zwischenfall fällt in eine Woche mit außergewöhnlich viel Löschluftverkehr über Deutschland. Beim Großbrand im Hürtgenwald (Kreis Düren) waren nach Angaben des Kreises bis zu 1.800 Kräfte im Einsatz; der Einsatz von Löschhubschraubern wurde am frühen Abend gestoppt, weil er nicht mehr notwendig sei, die Löscharbeiten gingen aber weiter. Im Bereich Monschau spitzte sich die Lage danach zu: Das Feuer im Naturschutzgebiet Hohes Venn rückte auf erste Wohnbebauung auf deutschem Gebiet vor, die Häuser in Ruitzhof und Geisberg mit rund 30 Bewohnern waren evakuiert worden. Im Saarland kämpften rund 400 Einsatzkräfte gegen einen sich ausbreitenden Waldbrand bei Hirzweiler (Gemeinde Illingen) – unterstützt am Boden von einem Löschhubschrauber. Zusätzlich stellte die Bundeswehr für den Waldbrand in Belgien zwei Hubschrauber vom Typ NH-90 mit Löschwasserbehältern bereit, zunächst für sieben Tage.
Löschhubschrauber und Rettungshubschrauber fliegen langsam, tief und oft bei schlechter Sicht. Besatzungen von Löschflugzeugen fliegen häufig niedrig, bei Rauch und unter Zeitdruck; für ein plötzlich auftauchendes Luftfahrzeug bleiben oft nur Sekunden Reaktionszeit. Dass private Drohnen dabei zum Problem werden können, ist kein neues Phänomen: Bereits im März wurde in Röttenbach (Mittelfranken) ein Rettungshubschrauber beim Abflug behindert – Polizisten folgten der privaten Drohne bis in ein Wohngebiet und erwischten den 82-jährigen Piloten beim Landen; erst als die Drohne in sicherer Entfernung war, konnte der Helikopter abheben.
Gleichzeitig sind Drohnen im Katastrophenschutz längst Werkzeug der Einsatzkräfte selbst – etwa zur Flächenvermessung, wie im Saarland, oder bei einem Waldbrand in Rodenbach (Hessen), wo das Drohnenteam einer Freiwilligen Feuerwehr zur Unterstützung alarmiert wurde. Genau deshalb ist unkoordinierter Privatflug so heikel: Er kollidiert mit einem bereits belegten, eng koordinierten Luftraum.
Die Rechtslage – kurz und nüchtern
Für Einsatzstellen gilt ein klares Verbot: Nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) dürfen Drohnen nicht über Unfallorten oder Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fliegen – dazu zählen Polizei und Feuerwehr. Verstöße können bußgeldbewehrt sein; bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr sieht § 315 StGB eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Ob ein solcher Tatbestand vorliegt, entscheiden im Einzelfall Staatsanwaltschaft und Gerichte – im Fall Furtwangen ist das offen.
Was Sie tun können
- Nicht starten, wenn Rauch, Blaulicht, Hubschraubergeräusch oder Absperrungen erkennbar sind – auch nicht „nur kurz“ und auch nicht abseits mit Teleobjektiv.
- Akute Gefahr melden: Wenn eine Drohne einen Hubschrauber, eine Einsatzstelle oder Menschen konkret gefährdet: 110. Nützlich sind Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, Höhe, Farbe/Lichter und Hinweise auf mögliche Startpunkte.
- Beobachtungen nachmelden: Konkret zum Fall Furtwangen nimmt das Polizeirevier St. Georgen Hinweise unter 07724 949500 entgegen.
- Für Betreiber gilt Meldepflicht: Laut Luftfahrt-Bundesamt müssen Betreiber in den Kategorien „offen“ und „speziell“ Ereignisse melden, wenn eine Person tödlich oder schwer verletzt wurde oder ein anderes, bemanntes Luftfahrzeug beteiligt war – spätestens 72 Stunden nach Kenntnisnahme, über das Aviation Reporting Portal.
Bei Luftwacht sammeln wir solche Beobachtungen zusätzlich zivil – als Ergänzung, nicht als Ersatz für Polizei und Behörden.
Quellen
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6333871
- https://www.nrwz.de/aus-der-region/drohne-gefaehrdet-rettungshubschrauber-in-furtwangen-polizei-sucht-zeugen-575491.html
- https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/drohne-stoert-rettungshubschrauber-bei-landung-649556
- https://www.zdfheute.de/panorama/huertgenwald-waldbrand-gey-eifel-dueren-liveblog-104.html
- https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_101388430/waldbrand-aktuell-wetter-macht-feuerwehr-hoffnung-liveticker.html
- https://www.kfv-ab.de/index.php/news/nachrichten/nachrichten/drohnenteam-der-freiwilligen-feuerwehr-karlstein-unterstuetzt-bei-waldbrand-im-hessischen-rodenbach-auch-am-11-08-2026
- https://www.photoscala.de/2026/07/31/drohnen-im-waldbrandgebiet-diese-regeln-gelten/
- https://www.aero.de/news-52194/Drohne-behindert-Rettungshubschrauber-bei-Abflug.html
- https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Meldung_Ereignisse/Meldung_Ereignisse.html
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.