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Bundeswehr verhandelt über ukrainische „Bars"-Drohnen
Das Verteidigungsministerium führt offenbar Gespräche über den Kauf strahlgetriebener Langstreckendrohnen aus der Ukraine. Für die zivile Drohnenlage in Deutschland ändert sich dadurch nichts.
Berlin, 25. Oktober 2026. Das Bundesverteidigungsministerium führt offenbar Gespräche mit der Ukraine über den Kauf strahlgetriebener Langstreckendrohnen des Typs „Bars“. Ein deutscher Regierungsvertreter bestätigte entsprechende Verhandlungen; der ursprüngliche Bericht stammt von Bloomberg und stützt sich auf anonyme Quellen. Eine offizielle Bestätigung des BMVg mit Stückzahlen oder Vertragsdaten liegt bislang nicht vor.
Worum es konkret geht
„Bars“ ist eine strahlgetriebene Angriffsdrohne, die nach Herstellerangaben Ziele in bis zu 1.000 Kilometern Entfernung erreichen und dabei Geschwindigkeiten von rund 700 Kilometern pro Stunde fliegen soll. Die Ukraine setzt das System nach Medienberichten bereits gegen Ziele in Russland ein, unter anderem gegen Raffinerien und Energieanlagen. Der Hersteller wird aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich genannt, diese Angabe ist damit nicht unabhängig überprüfbar.
Neu ist nicht die Zusammenarbeit als solche: Deutschland und die Ukraine hatten bereits im Juli 2026 am Rande des NATO-Gipfels eine Umsetzungsvereinbarung zur gemeinsamen Produktion der Bars-Drohnen unterzeichnet. In der ersten Projektphase finanziert die deutsche Seite die Fertigung, die produzierten Systeme gehen vollständig an die ukrainischen Streitkräfte. Der neue Nachrichtenkern ist, dass nun auch die Bundeswehr selbst solche Systeme erhalten könnte.
Einordnung: Teil einer größeren Beschaffungsdebatte
Nach den Bloomberg-Informationen ist Bars eine von mehreren Optionen, die das Verteidigungsministerium für weitreichende Präzisionswaffen prüft. Genannt werden unter anderem Marschflugkörper des US-Start-ups Covenant („Anthem“), „Ruta“-Flugkörper des niederländischen Unternehmens Destinus sowie ein in Entwicklung befindliches System des deutsch-britischen Start-ups Hypersonica. Hintergrund sind Lieferverzögerungen bei US-Systemen und die Absicht, größere Stückzahlen vergleichsweise günstiger Wirkmittel zu beschaffen. Auch diese Angaben beruhen auf nicht namentlich genannten Quellen und sind bislang unbestätigt.
Der Vorgang passt in eine Linie, die das Heer seit Anfang Oktober erkennbar verfolgt: Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte am 1. Oktober in Bergen die Aufstellung eines eigenen Drohnenregiments der Bundeswehr angekündigt, das 2027 aufgebaut werden soll und Reichweiten bis in den dreistelligen Kilometerbereich abdecken soll. Heeresinspekteur Generalleutnant Christian Freuding hatte zudem öffentlich die Fähigkeit zum „Tiefschlag“ als Ziel benannt.
Was das für die zivile Lage bedeutet, und was nicht
Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch diese Beschaffungsgespräche nichts. Es handelt sich um militärische Offensivsysteme zur Abschreckung, nicht um Drohnenabwehr und nicht um Systeme, die über deutschen Städten, Flughäfen oder Wohngebieten eingesetzt würden. Wer in Deutschland eine auffällige Drohne beobachtet, hat es praktisch immer mit kleinen zivilen Multikoptern zu tun, Freizeitflügen, gewerblichen Aufnahmen oder, seltener, unklaren Überflügen über sensiblen Anlagen.
Die Debatte über Zuständigkeiten und Meldewege bleibt davon unberührt. Sie ist weiterhin offen: Fachleute kritisieren, dass es keine einheitliche, bundesweit bekannte Anlaufstelle für Drohnensichtungen gibt und Betroffene je nach Ort und Objekt bei unterschiedlichen Stellen landen, bei Vorfällen über Bundeswehrliegenschaften greift die Polizeinotrufnummer nicht immer unmittelbar.
Praxis-Hinweis: Bei akuter Gefahr, etwa einer Drohne nahe startender oder landender Luftfahrzeuge, über Einsatzstellen oder bei drohender Verletzungsgefahr, gilt unverändert: sofort 110 wählen. Hilfreich sind Uhrzeit, genauer Standort, Flugrichtung, ungefähre Höhe, Größe und Beleuchtung der Drohne sowie, falls gefahrlos möglich, Beobachtungen zum mutmaßlichen Startort. Eigene Abwehrversuche, Blenden, Werfen, Stören, sind gefährlich und können strafbar sein. Nicht bestätigte Beobachtungen sollten als solche gemeldet werden; Verdächtigungen gegenüber Einzelpersonen sind Sache der Ermittlungsbehörden, es gilt die Unschuldsvermutung.
Offene Punkte
Unklar bleiben Stückzahlen, Zeitplan, Kosten, der Fertigungsstandort einer möglichen Koproduktion sowie die Frage, ob Bars überhaupt in die engere Auswahl kommt. Eine parlamentarische Befassung, etwa eine 25-Millionen-Euro-Vorlage im Haushaltsausschuss, ist bislang nicht bekannt. Luftwacht beobachtet den Vorgang weiter.
Quellen
- t-online: „Deutschland will ukrainische Kampfdrohnen kaufen“ (25.10.2026)
- Kyiv Independent via Yahoo News: „Germany in talks to buy Ukrainian jet-powered drones“ (24.10.2026)
- Ukrainska Pravda (englisch): Bericht zu den Bloomberg-Informationen (24.10.2026)
- Bundeswehr.de: „Das Heer wird ein Drohnenregiment aufstellen“ (02.10.2026)
- Eurointegration (englisch): deutsch-ukrainische Bars-Produktionsvereinbarung (08.07.2026)
- Wetterauer Zeitung: „Der Elefant ist zu träge“, zur Meldeweg-Kritik (21.10.2026)
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.