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Bundeswehr beschafft Netzwerferdrohnen zur Drohnenabwehr
Das Beschaffungsamt BAAINBw hat einen Rahmenvertrag über Netzwerferdrohnensysteme geschlossen. Fangnetze statt Abschuss sollen eindringende Kleindrohnen stoppen, ohne Trümmer am Boden zu riskieren. Erste Systeme sollen 2027 zur Truppe kommen.
Die Bundeswehr setzt beim Schutz ihrer Liegenschaften auf ein Verfahren, das ohne Abschuss auskommt: Netzwerferdrohnen sollen eindringende Kleindrohnen im Flug einfangen und kontrolliert am Boden absetzen. Das Beschaffungsamt BAAINBw hat dazu Mitte Oktober einen Vertrag unterzeichnet, erste Systeme sollen 2027 zur Truppe kommen. Für die laufende Debatte über aktive Drohnenabwehr ist das ein wichtiger technischer Baustein, denn das Verfahren vermeidet herabfallende Trümmer.
Was beschlossen wurde
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat nach eigenen Angaben am 15. Oktober 2026 einen Vertrag zur Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen (NWDS) geschlossen. Die Systeme sollen unbefugt eindringende Drohnen abfangen und so den Schutz von Bundeswehrliegenschaften im In- und Ausland verbessern. Das Amt begründet den Schritt mit der gewachsenen Bedrohung durch unbefugte Klein- und Kleinstdrohnen, die zur Ausspähung militärischer Infrastruktur oder für mögliche Sabotageversuche eingesetzt werden. Dem Vertragsschluss ging laut Fachmedien eine Freigabe des Haushaltsausschusses des Bundestages einen Tag zuvor voraus.
Zu Auftragnehmer, Stückzahlen und Volumen macht die amtliche Mitteilung keine Angaben. Nach Informationen des Fachportals hartpunkt handelt es sich um einen auf sieben Jahre angelegten Rahmenvertrag mit der ARGUS Interception GmbH aus Rotenburg an der Wümme mit einem Gesamtwert von mehr als 1,1 Milliarden Euro. Daraus sollen demnach rund 450 Gesamtsysteme abrufbar sein, ein erster Abruf im Wert von etwa 165 Millionen Euro soll 2027 ausgeliefert werden. Diese Zahlen sind bislang nicht amtlich bestätigt und daher als Medienangaben zu lesen.
Warum das Netzprinzip zählt
Kern des Systems ist laut Fachberichten die Fangdrohne „A1-Falke“. Statt ein eindringendes Fluggerät zu zerstören, wird ein Netz verschossen, die abgefangene Drohne wird anschließend an einem vorher festgelegten Punkt am Boden abgelegt. Das BAAINBw hebt hervor, dass dieses zerstörungsfreie Vorgehen das Risiko unkontrolliert herabfallender Teile deutlich verringert, was gerade in dicht besiedelten oder sensiblen Umgebungen relevant ist.
Genau dieser Punkt verbindet die Beschaffung mit der politischen Debatte über Befugnisse: Wer eine Drohne über einem Kraftwerk, einem Flughafen oder einer Kaserne stoppen darf, ist die eine Frage. Die andere ist, womit das geschehen soll, ohne Dritte am Boden zu gefährden. Fangnetze gelten hier als vergleichsweise risikoarme Option. Systeme dieses Typs sind nach Darstellung der Fachpresse in älterer Konfiguration bereits bei Bundeswehr, Bundespolizei und mehreren Landespolizeien im Einsatz.
Parallel läuft die Beschaffung mobiler Abwehrlösungen weiter. Zum Vorhaben „Schutz mobiler Kräfte gegen UAS“ (SMoK3D) wurde am 21. Oktober 2026 eine Zuschlagsbekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht, Vertragspartner ist die Münchner TYTAN Technologies GmbH, geliefert werden sollen sechs Abwehrfahrzeuge und zwei Führungsfahrzeuge.
Einordnung für zivile Drohnenpilotinnen und -piloten
Für den zivilen Betrieb ändert sich durch die Beschaffung unmittelbar nichts. Es bleibt dabei: Flugverbots- und Beschränkungsgebiete über militärischen Anlagen und kritischer Infrastruktur sind strikt zu beachten, und auch ein unbeabsichtigter Überflug kann ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Abwehrmaßnahmen sind ausschließlich Sache staatlicher Stellen, Privatpersonen dürfen fremde Drohnen weder stören noch herunterholen.
Für Meldewege gilt: Bei akuter Gefahr, etwa bei Drohnen in der Nähe von Einsatzkräften, Rettungshubschraubern oder Flughäfen, ist die 110 der richtige Weg. Beobachtungen ohne akute Gefahr können der örtlichen Polizei gemeldet werden, an Verkehrsflughäfen informieren Tower und Bundespolizei die zuständigen Stellen. Hilfreich sind Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, geschätzte Höhe und, wenn möglich, eine Beschreibung des Fluggeräts.
Offene Punkte
Unklar bleiben derzeit die genaue Sensorausstattung der bestellten Systeme, die Verteilung auf Standorte und der Zeitplan über den ersten Abruf hinaus. Ebenfalls offen ist, ob und wie Erfahrungen aus dem militärischen Liegenschaftsschutz später auf zivile kritische Infrastruktur übertragen werden. Luftwacht berichtet, sobald dazu belastbare Angaben vorliegen.
Quellen
- BAAINBw über Presseportal: „BAAINBw beauftragt Netzwerferdrohnen zum Schutz von Bundeswehrliegenschaften“, presseportal.de
- hartpunkt: „BAAINBw schließt Beschaffungsvertrag für Netzwerferdrohnen“, hartpunkt.de
- Soldat & Technik: „Schutz von Bundeswehrliegenschaften: Netzwerferdrohnen bestellt“, soldat-und-technik.de
- Sicherheit & Verteidigung: „Bundeswehr beauftragt TYTAN mit mobiler Drohnenabwehr“, suv.report
- hartpunkt: „TYTAN Technologies soll Drohnenabwehrsysteme zum Schutz mobiler Kräfte der Bundeswehr liefern“, hartpunkt.de
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