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Blinder Fleck Seehäfen: Hafenwirtschaft fordert Gleichstellung mit Flughäfen bei der Drohnenabwehr

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe legt einen 10-Punkte-Plan zur Drohnenabwehr vor. Kernpunkt: Zwischen Erkennung und Abwehr klafft weiterhin eine sicherheitsrelevante Lücke – und Häfen fehlen in den Prioritätenlisten des Bundes.

Nach dem Sprengstoff-Fund am Flughafen Leipzig/Halle richtet sich der Blick auf eine Infrastruktur, die in den Ausbauplänen des Bundes bisher kaum vorkommt: die See- und Binnenhäfen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat dazu einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, Bremen und Niedersachsen erhöhen den Druck auf den Bund. Der Kern der Debatte: Detektion allein genügt nicht – es fehlt eine klare Zuständigkeitskette bis zur Abwehr.

Worum es geht

Der ZDS schlägt vor, Seehäfen als Testfelder – teils auch als „Reallabore“ bezeichnet – für eine integrierte Sicherheitsarchitektur zu nutzen. Die Begründung des Verbands: In Häfen treffen Energieversorgung, internationale Lieferketten, Industrie, ziviler Verkehr und militärische Logistik aufeinander, und zugleich sind Bund, Länder, Kommunen, Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und private Betreiber beteiligt. Anders als an Flughäfen kommen Bedrohungen dabei aus drei Richtungen: aus der Luft, auf der Wasseroberfläche und unter Wasser. Eine Abwehr, die nur den Luftraum betrachtet, greife deshalb zu kurz.

ZDS-Hauptgeschäftsführer Florian Keisinger fasst das Problem so zusammen: „Die jüngsten Vorfälle zeigen: Drohnen erkennen zu können, reicht nicht.“ Entscheidend sei, dass im Ernstfall binnen kürzester Zeit feststehe, wer bewertet, wer entscheidet und wer handelt. Der Verband formuliert vier konkrete Forderungen:

  • Seehäfen ausdrücklich in die nationale Drohnenabwehr einbeziehen
  • Rechtssicherheit für den Einsatz von Counter-UAS-Systemen schaffen
  • Zuständigkeiten zwischen Hafenbetreibern, Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr klar festlegen
  • Häfen beim Drohnenschutz den Flughäfen gleichstellen

Der Plan enthält nach Verbandsangaben zudem Vorschläge zu vernetzter Sensorik, staatlichen Leitstellen, KI-gestützten Systemen, Pilotregionen und einem Investitionsprogramm für den KRITIS-Schutz.

Der Nachrichtenkern: eine Lücke zwischen Erkennen und Handeln

Bemerkenswert ist, dass der Verband die Rechtslage nicht pauschal kritisiert. Sie habe sich in den vergangenen beiden Jahren deutlich verbessert, so Keisinger; zwischen der Erkennung einer Drohne und ihrer tatsächlichen Abwehr bestehe aber weiterhin eine sicherheitsrelevante Lücke. Moderne Sensorik erlaube es Hafenbetreibern heute, Drohnen früh zu erkennen, zu verfolgen und Sicherheitsbehörden zu alarmieren – der Eingriff selbst bleibt hoheitliche Aufgabe. Der ZDS betont dabei ausdrücklich, das staatliche Gewaltmonopol müsse bei eingriffsintensiven Maßnahmen gewahrt bleiben; Betreiber sollten rechtlich, technisch und finanziell besser in die Lage versetzt werden, ihren Teil beizutragen.

Damit trifft die Hafenwirtschaft einen Punkt, den auch Länderpolitikerinnen ansprechen. Bremens Innensenatorin Eva Högl (SPD) bezeichnet den Leipziger Vorfall als „Weckruf für alle“ und sieht Bremen und Bremerhaven wegen der Häfen besonders im Fokus; sie fordert mehr Investitionen des Bundes in Gefährdungsanalysen und Drohnenabwehr für Häfen und Flughafen. Ein Indikator aus der Region: Am Flughafen Bremen lagen die von der Deutschen Flugsicherung erfassten Behinderungen durch Drohnen 2025 noch im einstelligen Bereich, im laufenden Jahr wurden bereits 23 Sichtungen registriert.

Die Förderlücke

Konkret wird die Schieflage bei der Ausstattung. Nach dem Länder-Bund-Austausch der Innenressorts Mitte August wurde berichtet, dass die Flughäfen Bremen und Hannover nicht zu den acht Flughäfen gehören, die das Bundesinnenministerium für eine prioritäre Ausstattung mit stationärer Detektions- und Abwehrtechnik nennt. Häfen tauchen in dieser Priorisierung bislang gar nicht auf – aus Sicht mehrerer Innenressorts der Küstenländer ein Defizit. Högl und ihre niedersächsische Amtskollegin sprachen sich für eine Sonder-Innenministerkonferenz aus, um vertieft über Drohnenabwehr zu beraten. Zu den Inhalten der Schalte selbst wurde Vertraulichkeit vereinbart, teilte der amtierende IMK-Vorsitzende, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), mit.

Einordnung

Für ein ziviles Meldesystem wie Luftwacht ist der Hafen-Fall aus zwei Gründen relevant. Erstens zeigt er, dass Detektionsdaten ohne definierte Weiterleitung wenig wert sind – die Frage „Wer bewertet, wer entscheidet, wer handelt?“ stellt sich an einem Terminalzaun genauso wie über einem Wohngebiet. Zweitens fehlen belastbare, öffentlich zugängliche Zahlen zu Drohnensichtungen über Hafenanlagen; Zuordnungen zu möglichen Urhebern sind derzeit weitgehend unbestätigt und Gegenstand behördlicher Prüfungen. Wir berichten darüber nur, soweit Behörden dies bestätigen.

Hinweis: Bei akuter Gefahr – etwa einer Drohne über Einsatzstellen, Start- und Landebahnen oder Menschenmengen – gilt: Notruf 110. Beobachtungen ohne akute Gefahr können über die örtliche Polizei oder ein ziviles Meldesystem dokumentiert werden.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →