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Beschaffungspanne bei der Drohnenabwehr: Bestellte Systeme für Flughäfen stehen seit dem Frühjahr beim Hersteller

Ein Bericht der „Welt“ beschreibt eine Kette von Verfahrensfehlern bei der Bundespolizei-Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen. Die Angaben sind bislang unbestätigt – der Zeitplan für acht KRITIS-Flughäfen gerät weiter unter Druck.

Berlin, 12. September 2026. Nicht das Geld und nicht die Technik sind derzeit das größte Hindernis beim Drohnenschutz deutscher Verkehrsflughäfen – sondern offenbar das Verfahren. Ein Bericht der „Welt“ vom 11. September beschreibt eine Kette von Verwaltungsfehlern bei der Bundespolizei-Beschaffung: erst bestellt, dann die europaweite Ausschreibungspflicht bemerkt, anschließend Probleme bei der Einfuhr – und zuletzt eine ungeklärte Transportfrage im Inland. Die Darstellung beruht auf Informationen der Zeitung; eine offizielle Bestätigung des Bundesinnenministeriums liegt uns bislang nicht vor.

Was berichtet wird

Nach den Recherchen soll die Bundespolizei Systeme im Millionenwert bei einem israelischen Hersteller bestellt haben. Erst danach habe sich herausgestellt, dass für ein Auftragsvolumen dieser Größe eine europaweite Ausschreibung erforderlich gewesen wäre. Danach sei die Überführung der Anlagen nach Deutschland an Einfuhrbestimmungen gescheitert. Inzwischen sei zusätzlich offen, wie die lieferbereiten Anlagen innerhalb Deutschlands transportiert werden sollen – die Bundeswehr dürfe diesen Transport dem Bericht zufolge nicht übernehmen. Die Systeme sollen bereits seit dem Frühjahr beim Hersteller abholbereit stehen.

Alle diese Angaben sind derzeit unbestätigt und stammen aus einer einzigen Primärquelle. Wir kennzeichnen sie ausdrücklich als solche.

Einordnung: Der Zeitplan war ein anderer

Der Vorgang trifft auf einen Fahrplan, der bereits mehrfach gerissen ist. Im Frühjahr 2026 war vorgesehen, acht sogenannte KRITIS-Flughäfen – Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München und Stuttgart – mit stationärer Drohnendetektion und -abwehr auszustatten. Die Ausschreibung sollte im März beginnen, der Zuschlag im Mai erfolgen, die Ausstattung bis Jahresende stehen (airliners.de).

Nach dem Sprengstoff-Drohnenfund in Leipzig/Halle im August teilte das Bundesinnenministerium mit, die Bundespolizei beschaffe „über das Beschaffungsamt des BMI in unterschiedlichen Vergabeverfahren Drohnenabwehrtechnik“; alle acht Großflughäfen sollten bis Ende 2026 ausgestattet sein (WirtschaftsWoche). Ob dieser Termin nach dem nun beschriebenen Verfahrensstau noch zu halten ist, ist offen.

Achtung bei den Zahlen: Der „Welt“-Bericht spricht davon, dass elf von 13 besonders schützenswerten Verkehrsflughäfen ohne eigene staatliche Abwehreinrichtung blieben. Nach einer Innenministerkonferenz-Schalte im August hieß es dagegen, acht von 13 Flughäfen seien ausgestattet. Beide Angaben lassen sich derzeit nicht auflösen – sie dürften unterschiedliche Definitionen (Detektion vs. Abwehr, stationär vs. mobil) zugrunde legen. Wir führen sie deshalb nebeneinander auf, statt eine Zahl zu übernehmen.

Warum Beschaffung hier besonders zäh ist

Drohnenabwehr ist kein gewöhnlicher Behördeneinkauf. Störsender greifen in den Funkverkehr ein und brauchen eine Genehmigung der Bundesnetzagentur; die Deutsche Flugsicherung verlangt zugleich den Nachweis, dass keine Rückwirkungen auf Radar, Funk und Flugverkehrskontrolle entstehen. Dazu kommen Zuständigkeitsgrenzen: Auf dem Flughafengelände ist die Bundespolizei zuständig, im Umfeld die Landespolizei (AERO International). Jeder dieser Prüfschritte ist für sich sinnvoll – in der Summe erzeugen sie aber genau die Verzögerung, die sicherheitspolitisch vermieden werden soll.

Der Bedarf wächst messbar

Parallel steigen die Fallzahlen. Für das erste Halbjahr 2026 wurden an deutschen Flughäfen 166 unbekannte Flugobjekte gemeldet – ein Plus von rund 64 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen). Für 2025 nennt der „Welt“-Bericht 226 vom Luftfahrt-Bundesamt registrierte Drohnenvorfälle.

Was das für Meldende bedeutet

Für Bürgerinnen und Bürger ändert der Vorgang an den Meldewegen nichts:

  • Akute Gefahr – etwa eine Drohne über Start- und Landebahnen, über einem Umspannwerk oder in unmittelbarer Nähe von Menschen: 110.
  • Beobachtung ohne akute Gefahr: Uhrzeit, Ort, Flugrichtung, ungefähre Höhe und Aussehen notieren; nach Möglichkeit Fotos zur Beweissicherung. Danach Anzeige bei Bundes- oder Landespolizei.
  • Nicht selbst eingreifen. Jammer, GPS-Spoofing oder der Abschuss einer Drohne sind Privatpersonen und auch privaten Betreibern untersagt und strafbewehrt.

Quellen

  • Blackout-News (Wiedergabe des „Welt“-Berichts vom 11.09.2026): blackout-news.de
  • airliners.de, „Drohnenabwehr an acht deutschen Flughäfen – Genehmigungsstau beim LBA“ (09.04.2026): airliners.de
  • WirtschaftsWoche, „Drohnen-Abwehr am Flughafen: Was Behörden jetzt nachrüsten müssen“: wiwo.de
  • AERO International, „Tests und Ausschreibung: Warum Drohnenabwehr an Flughäfen noch fehlt“: aerointernational.de
  • Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fachtext zur Drohnenabwehr: gruene-bundestag.de
  • Bundesregierung, FAQ Drohnenabwehr und Zuständigkeiten: bundesregierung.de

Hinweis: Der zugrunde liegende „Welt“-Artikel war für uns nur in Wiedergabe zugänglich. Wir aktualisieren, sobald das BMI oder die Bundespolizei Stellung nehmen.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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