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330 Drohnen-Behinderungen an Flughäfen bis September
Bei einer Fachtagung in Frankfurt nannte der Flughafen München 330 gemeldete Drohnen-Behinderungen bis September. Was die Zahlen aussagen, und was nicht.
Neue Zahlen aus der Praxis: Bei einer Fachveranstaltung des aircargo club deutschland (acd) in Frankfurt hat der Leiter Security Operations des Flughafens München, Holger Kraft, den bisher aktuellsten Überblick zur Lage an deutschen Flughäfen gegeben. Demnach wurden in diesem Jahr bis September 330 gemeldete Behinderungen durch Drohnen registriert. Der Bericht dazu ist am 27. Oktober erschienen.
Der Nachrichtenkern: ein Zwischenstand für die ersten neun Monate
Bisher lagen für 2026 vor allem Halbjahreszahlen vor. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte für Januar bis Juni 166 Drohnenmeldungen an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen ausgewiesen, nach 101 Fällen im ersten Halbjahr 2025. Der nun genannte Wert von 330 Behinderungen bis September setzt diese Entwicklung fort. Zum Vergleich nannte Kraft laut Bericht 76 Vorfälle im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 und 173 im Vorjahr.
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um eine Aussage eines Flughafenvertreters auf einer Fachveranstaltung, nicht um eine amtliche Jahresstatistik. Unterschiedliche Stellen zählen zudem unterschiedlich, etwa Sichtungen im Umfeld eines Flughafens, gemeldete Luftraumgefährdungen oder tatsächliche Behinderungen des Flugverkehrs. Ein direkter Vergleich einzelner Zahlen aus verschiedenen Quellen ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Was die Zahlen aussagen, und was nicht
Ein höherer Meldewert bedeutet nicht automatisch, dass mehr unerlaubte Drohnenflüge stattfinden. Darauf hat die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit bereits hingewiesen: An einzelnen Standorten habe sich die Detektionsfähigkeit verbessert, ein Teil des Anstiegs sei auf bessere Erfassung zurückzuführen. Hinzu komme, dass nach dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle die Sicherheitsmaßnahmen an mehreren Flughäfen hochgefahren wurden, was ebenfalls zu mehr Meldungen führt. Die Gewerkschaft fordert bundesweit einheitliche Standards für die Detektion und Bewertung von Drohnenereignissen.
Auch die DFS selbst hatte den starken Anstieg am Hauptstadtflughafen BER unter anderem mit einem neuen Detektionssystem der Bundespolizei erklärt, das Drohnen schneller und besser erkennen könne. Mit anderen Worten: Ein Teil der Zunahme ist Messeffekt, ein Teil reale Entwicklung. Wie groß die jeweiligen Anteile sind, ist öffentlich bislang nicht belastbar aufgeschlüsselt.
Betriebliche Folgen
Dass Drohnenmeldungen erhebliche Wirkung entfalten können, zeigte Kraft am Beispiel der Vorfallserie des Vorjahres, bei der mehrere große europäische Drehkreuze innerhalb weniger Wochen betroffen waren, neben Kopenhagen, Oslo und Brüssel auch München. Dort mussten Anfang Oktober nach seinen Angaben 56 Landungen und insgesamt 250 Flüge gestrichen werden, über 10.000 Passagiere wurden betreut.
Zuständigkeiten: melden, erkennen, abwehren
Ein zweiter Schwerpunkt der Veranstaltung war die Arbeitsteilung. Flughafenbetreiber sind vor allem für die Meldung, die Bereitstellung der Infrastruktur, die Unterstützung der Lageführung und die Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zuständig. Neben der DFS und den örtlichen Polizeibehörden kommt der Bundespolizei eine zentrale Rolle zu.
Das passt zum Stand des technischen Ausbaus: Das Bundesverkehrsministerium hatte Anfang Oktober mitgeteilt, dass die erste Ausbaustufe der DFS-Drohnendetektion an allen acht großen Verkehrsflughäfen umgesetzt wird, zuletzt in Stuttgart, Hamburg und Leipzig/Halle. Diese Systeme erkennen und melden, sie wehren nicht ab. Für die aktive Abwehr bleiben die Sicherheitsbehörden zuständig, insbesondere die Bundespolizei.
Was das für Meldende bedeutet
Für Beobachtende ändert sich an den Meldewegen nichts:
- Bei akuter Gefahr, etwa einer Drohne im An- oder Abflugbereich eines Flughafens: sofort 110.
- An Flughäfen zusätzlich die Sicherheitszentrale des Flughafens, Hinweistelefon der Bundespolizei: 0800 6 888 000.
- Ohne akute Gefahr, etwa über Wohngebieten: örtliche Polizei, Ordnungsamt oder die Landesluftfahrtbehörde.
Hilfreich sind nüchterne Angaben: Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, ungefähre Höhe, Anzahl und Beobachtungsdauer. Spekulationen über Herkunft oder Motive sollten Meldende vermeiden, die Bewertung liegt bei den Behörden.
Quellen
- airportzentrale.de, Bericht über die acd-Veranstaltung mit Holger Kraft, Flughafen München
- aircargo club deutschland, Veranstaltungsankündigung „Drohnenalarm am Flughafen“
- airliners.de, DFS-Zahlen zum ersten Halbjahr 2026
- airportzentrale.de, Vereinigung Cockpit zu Detektion und Zuständigkeiten
- Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung zur Drohnendetektion an den acht großen Flughäfen
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.