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Zweiter Drohnenfall auf der Wiesn: Spezialkräfte übernehmen Steuerung und landen das Gerät

Auf dem Oktoberfest hat die Polizei erstmals aktiv in einen Drohnenflug eingegriffen: Spezialkräfte übernahmen die Kontrolle, landeten das Gerät und lokalisierten den Piloten binnen Minuten.

München, 27. September 2026. Auf dem Oktoberfest hat die Polizei erstmals in dieser Saison nicht nur eine Drohne sichergestellt, sondern aktiv in den Flug eingegriffen: Spezialkräfte übernahmen am Donnerstagabend die Kontrolle über ein unbemanntes Fluggerät im Flugbeschränkungsgebiet und setzten es kontrolliert am Boden ab. Der Fall zeigt, dass die im Vorfeld angekündigte Abwehrkette aus Detektion, Ortung und Zugriff im Realbetrieb funktioniert, und wie schmal die Grenze zwischen Urlaubsaufnahme und Straftat ist.

Was passiert ist

Nach Darstellung der Münchner Polizei wurde am Donnerstag, 24.09.2026, gegen 20:05 Uhr eine Drohne in der Nähe des Oktoberfestgeländes festgestellt, die innerhalb des Flugbeschränkungsgebiets flog. Spezialkräfte der Polizei übernahmen die Steuerung der Drohne und landeten sie. Der Standort des Piloten konnte in einem Innenhof zwischen Lindwurmstraße und Bavariaring bestimmt werden. Kurz darauf wurde der Pilot, ein 50-Jähriger mit griechischer Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz in Deutschland, durch eine Polizeistreife angetroffen. Es habe sich um einen Touristen gehandelt, der Luftaufnahmen vom Festgelände machen wollte.

Die rechtlichen Folgen setzten unmittelbar ein: Der Mann wurde vorläufig festgenommen und wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz angezeigt; nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich wurde er wieder entlassen. Die Drohne wurde als Beweismittel sichergestellt, die weiteren Ermittlungen übernimmt die Münchner Verkehrspolizei. Für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung; über Schuld oder Strafe entscheidet allein die Justiz. Nach Medienberichten, von der Polizei nicht bestätigt, soll es sich um ein handelsübliches Consumer-Modell gehandelt haben; die Abendzeitung nennt den Typ DJI Mavic Air 2 für rund 500 Euro.

Das Neue: aktiver Eingriff statt bloßer Sicherstellung

Der erste bekannte Wiesn-Fall dieser Saison endete mit der Sicherstellung des Geräts. Diesmal wurde die Drohne noch in der Luft übernommen, ein technisch und rechtlich anspruchsvollerer Schritt, der zeigt, dass die Einsatzkräfte nicht nur detektieren, sondern auch steuernd eingreifen können. Details zur eingesetzten Technik gibt die Polizei weiterhin nicht bekannt. Im Vorfeld war lediglich bekannt geworden, dass eine Spezialeinheit unter anderem über Störsender („Jammer“) verfügt; vergleichbare Geräte kamen bereits bei der Fußball-EM 2024 in München zum Einsatz. Über dem Oktoberfest gilt eine Flugverbotszone, Polizei und Bundeswehr überwachen den Luftraum. Ob im konkreten Fall ein Störsender, ein Protokoll-Takeover oder ein anderes Verfahren genutzt wurde, ist nicht öffentlich.

Was Drohnenpilotinnen und -piloten wissen müssen

Die Polizei wiederholt ihre Warnung deutlich: Während der Dauer des Oktoberfestes gilt ein Flugbeschränkungsgebiet in einem Radius von 5,5 Kilometern, das ausdrücklich auch für unbemannte Luftfahrtsysteme gilt. Jeder Verstoß stelle eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar und werde konsequent verfolgt, neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe müsse mit der Sicherstellung der Drohne gerechnet werden.

Zur Ausdehnung der Zone kursieren leicht abweichende Angaben: In einer Darstellung des Sicherheitskonzepts ist von einem Radius von 5,6 Kilometern und einer Höhe von zehn Kilometern die Rede, während die aktuelle Polizeimeldung 5,5 Kilometer nennt. Maßgeblich ist in jedem Fall die amtliche Festlegung (NOTAM/Flugbeschränkungsgebiet), wer in München fliegen will, sollte vor dem Start die aktuelle Karte prüfen. Unwissenheit oder touristisches Motiv schützen ersichtlich nicht vor Strafverfolgung.

Einordnung

Zwei dokumentierte Fälle in einer Woche bei einem Millionenpublikum sind kein Indiz für eine erhöhte Bedrohungslage. Den Behörden war zuletzt keine konkrete Gefährdung des Oktoberfests bekannt. Der Nachrichtenwert liegt woanders: Die Kette aus Detektion, Standortbestimmung des Steuerers und Zugriff funktionierte hier innerhalb kurzer Zeit, ein Praxistest, der für andere Großlagen und für die Diskussion um Drohnenabwehr an Flughäfen und KRITIS-Standorten relevant ist. Offen bleibt, wie viele Sichtungen unterhalb der Meldeschwelle bleiben; eine belastbare Gesamtbilanz der Wiesn 2026 steht noch aus.

Melden

Bei akuter Gefahr, etwa Drohnen über Menschenmengen, Einsatzstellen oder im Anflugbereich von Flughäfen, gilt: sofort 110. Beobachtungen ohne akute Gefahr können über Luftwacht dokumentiert und an die zuständige Polizei weitergeleitet werden. Hilfreich sind Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, Höhe, Gerätetyp und, falls sichtbar, der Standort der steuernden Person.

Quellen

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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