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Drohnen über dem Reichstag: Bundestagspräsidentin kündigt eigenes Polizeigesetz an
Julia Klöckner warnt vor Drohnen über dem Reichstag und kündigt ein Bundestagspolizeigesetz an. Kernpunkt sind klare Melde- und Aktionsketten im Regierungsviertel.
Berlin, 17. Oktober 2026. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat in einem Zeitungsinterview vor einer „potentiellen Bedrohung“ des Reichstagsgebäudes durch Drohnen gewarnt und Änderungen der Rechtslage angekündigt. Im Zentrum steht ein Bundestagspolizeigesetz, das noch vor der Winterpause in erster Lesung beraten werden soll. Bemerkenswert für Melde- und Einsatzpraxis ist weniger die Warnung als die Begründung: Im Regierungs- und Parlamentsviertel seien Zuständigkeiten teils ungeklärt.
Was angekündigt wurde
Klöckner äußerte sich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Sie verwies darauf, dass sie Anfang des Jahres mit der Forderung nach besserem Parlamentsschutz auf wenig Zustimmung gestoßen sei, und bezeichnete das Reichstagsgebäude mit seiner Kuppel als besonders symbolträchtig. Wörtlich sprach sie davon, dass unklare Zuständigkeiten im Regierungs- und Parlamentsviertel derzeit „teilweise noch“ hinderlich seien; sie dringe auf „klare Melde- und dann auch Aktionsketten“.
Das geplante Bundestagspolizeigesetz soll nach ihren Angaben bis zur Winterpause in erster Lesung beraten werden. Es geht dabei nicht allein um Drohnen: Als zweites Beispiel für eine fehlende Rechtsgrundlage nannte Klöckner, dass die Bundestagspolizei bislang nicht automatisch die Information erhalte, ob ein angemeldeter Besucher als Gefährder registriert ist. Zum Größenverhältnis: Der Bundestag zählt rund zwei Millionen Besucherinnen und Besucher im Jahr.
Wichtig zur Einordnung: Ein Gesetzentwurf lag am Tag der Ankündigung öffentlich noch nicht vor. Was genau die Bundestagspolizei künftig bei Drohnensichtungen darf, Detektion, Beweissicherung, technische Abwehr oder nur Weitergabe an Bundespolizei und Landespolizei, ist damit offen. Angekündigte Vorhaben sind kein geltendes Recht.
Warum der Meldeweg hier der eigentliche Punkt ist
Über dem Reichstag und dem Berliner Regierungsviertel gilt seit Jahren ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R 146) mit einem Radius von rund drei nautischen Meilen, also etwa 5,6 Kilometern um den Reichstag. Ein Verbot auf der Karte löst aber nicht die Frage, wer in der konkreten Nacht reagiert. Genau daran setzt die Formulierung von den „Melde- und Aktionsketten“ an.
Dass das kein theoretisches Problem ist, hat ein Fall vom September gezeigt, über den wir berichtet haben: Ein Augenzeuge meldete ein Flugobjekt über dem Regierungsviertel, Einsatzkräfte fanden die steuernde Person, sie hatte eine Genehmigung, die Deutsche Flugsicherung bestätigte die Angaben. Für Beobachtende sind genehmigte und unzulässige Flüge praktisch nicht zu unterscheiden. Mehrere Stellen, Bundestagspolizei, Polizei Berlin, Bundespolizei, Bundeswehr, Luftaufsicht, können je nach Ort und Lage zuständig sein. Fachverbände fordern deshalb seit Monaten einen bundesweit einheitlichen Meldeweg.
Für die Praxis gilt unverändert: Bei akuter Gefahr, Drohne über Menschenmengen, nahe Anflugwegen, über gesperrten Bereichen, ist die 110 der richtige erste Anruf. Nicht eingreifen, nicht blenden, nicht nach der Drohne greifen. Hilfreich sind Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, Höhe, Größe, Beleuchtung und, falls gefahrlos möglich, ein Foto.
Update zum KRITIS-Straftatbestand: Bundesrat hat entschieden
Ergänzend zu unseren Beiträgen vom 9. und 13. Oktober: Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 beschlossen, den hessischen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Er sieht einen neuen Straftatbestand „Gemeinschädlicher Hausfriedensbruch“ (§ 123a StGB-E) vor. Erfasst wäre nach dem Entwurf (BR-Drs. 539/26) auch das widerrechtliche Eindringen in den Luftraum über KRITIS-Anlagen mittels unbemannten Luftfahrzeugs, Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; bei Absicht, eine Sabotagehandlung oder einen Angriff vorzubereiten, drei Monate bis fünf Jahre.
Neu ist allein der Verfahrensschritt. Geltendes Recht ist der Paragraf damit nicht: Der Bundestag muss den Entwurf erst beraten und beschließen. Der Bundesverband Copter Piloten hatte zuvor klare Abgrenzungen gefordert, damit nicht versehentliche Überflüge ohne Schaden oder Betriebsstörung erfasst werden.
Einordnung
Zwei Bewegungen in zwei Tagen, beide am selben Punkt: Zuständigkeit. Der Bundesrat will die Strafbarkeitslücke schließen, der Bundestag seine eigene Sicherheitsbehörde auf eine Rechtsgrundlage stellen. Beides ändert zunächst nichts an der Lage in der Nacht, in der jemand ein Licht am Himmel sieht und überlegt, wen er anruft. Ob das neue Gesetz daran etwas ändert, lässt sich erst am Entwurfstext beurteilen. Wir berichten, sobald er vorliegt.
Hinweis: Das Interview erschien in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“; uns lagen die Agenturmeldungen dazu vor, nicht das Original.
Quellen
- https://hasepost.de/kloeckner-warnt-vor-drohnenangriffen-auf-reichstag-767595/
- https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-10/69862750-kloeckner-warnt-vor-drohnenangriffen-auf-reichstagsgebaeude-003.htm
- https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bundesrat-strafen-drohnen-gemeinschaedlicher-hausfriedensbruch-kritische-infrastruktur-2026-10-16
- https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/bundesrat-kompakt-node.html
- https://bc-legal.de/drohne-ueber-der-kaserne-vom-bussgeld-bis-zur-haftstrafe/
- https://bvcp.de/multicopter-news/bis-zu-einem-jahr-freiheitsstrafe-fuer-widerrechtliche-drohnenueberfluege-bvcp-fordert-klare-grenzen-fuer-geplante-kritis-straftatbestand/
- https://de.euronews.com/2026/10/10/flugverbot-orte-gebiete-deutschland-tabu
- https://gsw-netzwerk.org/wp-content/uploads/2026/09/GSW-PosPapier_RufNR-Drohne_Low-2026.pdf
- https://luftwacht.de/aktuelles/drohne-uber-dem-reichstag-notruf-entwarnung-und-ein-genehmigter-flug/
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.