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Drohne über dem Reichstag: Notruf, Entwarnung, und ein genehmigter Flug

Fast zeitgleich mit dem Drohnenalarm am BER meldete ein Augenzeuge ein Flugobjekt über dem Berliner Regierungsviertel. Die Polizei fand den Steuerer, er hatte eine Genehmigung.

Fast zeitgleich mit dem Drohnenalarm am BER meldete ein Augenzeuge ein Flugobjekt über dem Berliner Regierungsviertel. Die Polizei fand den Steuerer, er hatte eine Genehmigung. Der Fall zeigt, wie schwer legale und illegale Flüge für Beobachtende zu unterscheiden sind, und warum der Meldeweg darüber entscheidet, ob aus einer Sichtung ein Einsatz wird.

Was passiert ist

Am Mittwochabend, dem 23. September 2026, stand der Flugbetrieb am Hauptstadtflughafen BER rund 45 Minuten still, nachdem Flughafenmitarbeiter eine Drohne gemeldet hatten; die Hintergründe sind weiterhin offen, die Brandenburger Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Nahezu parallel dazu gab es einen zweiten, bis dahin kaum bekannten Vorfall: Ein Augenzeuge beobachtete nach eigenen Angaben ab 20.22 Uhr etwa 30 Minuten lang ein Flugobjekt über dem Reichstag, dem Potsdamer Platz und der Siegessäule und wählte den Notruf. Das berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf den Zeugen und die Polizei.

Die Auflösung fiel unspektakulär aus: Einsatzkräfte machten die steuernde Person ausfindig, die eine Genehmigung für den Flug in diesem Bereich vorlegen konnte. Die Deutsche Flugsicherung bestätigte die Angaben, die Polizei sieht von Ermittlungen ab. Einen Zusammenhang mit der Sichtung am BER gebe es nicht, so ein Behördensprecher. Laut Tagesspiegel sind in den kommenden Wochen weitere Flüge geplant, mit wem oder wozu, ist öffentlich nicht näher ausgeführt.

Warum das Regierungsviertel ein Sonderfall ist

Über der Berliner Mitte liegt das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146, ein Kreis mit rund 5,6 Kilometern Radius um den Sitz des Bundestages. Dort ist grundsätzlich nur der gewerbliche Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge genehmigungsfähig; ein nicht genehmigter Durchflug kann eine Straftat darstellen. Das weist die Berliner Verkehrsverwaltung ausdrücklich aus.

Zuständig für Durchfluggenehmigungen ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Für einen Teil des Gebiets gilt eine Allgemeinverfügung (veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer, aktuell NfL 2026-1-3895): Wer deren Bedingungen und Auflagen einhält, dessen Flug gilt als genehmigt, eine Einzelgenehmigung entfällt. Für die innere nautische Meile rund um das Reichstagsgebäude gilt diese Erleichterung nicht, dort ist ein gesonderter Antrag beim BAF nötig.

Wichtig für die Praxis: Inhaber einer Durchfluggenehmigung müssen die zuständige Polizeibehörde Berlin mindestens zwei Stunden vor dem geplanten Einflug informieren. Genau dieser Meldeweg dürfte erklären, warum die Polizei den Fall so schnell einordnen konnte.

Die Lücke: legal sieht aus wie illegal

Für Menschen am Boden ist eine genehmigte Filmdrohne von einem unerlaubten Flug praktisch nicht zu unterscheiden, erst recht nicht nachts, aus Entfernung und über einer Kulisse wie Reichstag und Siegessäule. Hinzu kommt: Die Behörden veröffentlichen genehmigte Flüge in sensiblen Zonen nicht vorab. Ein Anruf ist damit oft die einzige Möglichkeit, eine Beobachtung überhaupt prüfen zu lassen.

Dem Bericht zufolge rät die Polizei allerdings davon ab, bei Drohnensichtungen im Regierungsviertel den Notruf zu wählen. Welche Alternative konkret empfohlen wird, geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor, hier bleibt eine Unschärfe, die exemplarisch für die bundesweite Debatte um einheitliche Meldewege steht.

Dass viele Meldungen sich auflösen, zeigt auch ein aktueller Blick in den Nordwesten: In Wesermarsch, Friesland und Wilhelmshaven führen Drohnensichtungen regelmäßig zu polizeilichen Ermittlungen; allein in der Wesermarsch liegt die Zahl der erfassten Sichtungen der vergangenen rund anderthalb Jahre laut Polizei im mittleren zweistelligen Bereich. Zugleich betont die Polizei dort, dass sich nicht jede gemeldete Sichtung bestätigen lässt und nicht jede automatisch ein Rechtsverstoß ist.

Was das praktisch bedeutet

  • Akute Gefahr, etwa nahe Flughäfen, Anflugschneisen oder kritischer Infrastruktur: 110. Im Zweifel gilt: lieber melden als abwarten.
  • Ohne akute Gefahr, etwa bei einer auffälligen, aber ruhigen Beobachtung über der Stadt, hilft es, zunächst Fakten zu sammeln: Uhrzeit, Standort, Flugrichtung, Höhe, Dauer, Lichter, ob ein Steuerer sichtbar war.
  • Remote-ID prüfen: Die meisten in der EU verkehrsfähigen Drohnen senden seit 2024 eine Funkkennung, die sich mit kostenfreien Apps auslesen lässt. Ein Signal mit Betreiberkennung spricht eher für einen regulären Flug.
  • Keine Schlüsse über Personen ziehen. Im Berliner Fall lag eine Genehmigung vor; der Steuerer hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Für alle anderen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

Sichtungen lassen sich bei Luftwacht dokumentieren und von dort mit einem Klick an die zuständige Polizei weiterleiten. Das ersetzt den Notruf nicht, es sorgt aber dafür, dass auch die vielen unspektakulären Beobachtungen nachvollziehbar erfasst werden.

Quellen

  • Tagesspiegel: „Zeitgleich mit Vorfall am BER: Weitere Drohnensichtung im Berliner Regierungsviertel, das sagt die Polizei“ (24.09.2026), tagesspiegel.de
  • Tagesspiegel/dpa: „Drohnen-Sichtung: gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ (24.09.2026), tagesspiegel.de
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF): Durchfluggenehmigung ED-R 146 (Berlin), baf.bund.de
  • Senatsverwaltung Berlin: Unbemannte Luftfahrt (UAS, „Drohnen“), berlin.de
  • Polizei Berlin: Hinweise zum Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146, berlin.de
  • NWZonline: „Drohnen-Sichtungen sorgen in Wesermarsch, Friesland und Wilhelmshaven für Ermittlungen“ (28.09.2026, teilweise kostenpflichtig), nwzonline.de

Hinweis: Der NWZ-Beitrag ist überwiegend hinter einer Bezahlschranke; die hier wiedergegebenen Angaben stammen aus dem frei zugänglichen Teil. Zu Zweck und Auftraggeber der genehmigten Flüge über dem Regierungsviertel liegen keine bestätigten Informationen vor.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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