Luftwacht

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Drohne melden in Schleswig-Holstein

So geben Sie eine Drohnensichtung in Schleswig-Holstein an die richtige Stelle weiter.

Akute Gefahr zuerst. Bei unmittelbarer Gefahr, an Flughäfen oder kritischer Infrastruktur wählen Sie sofort die 110.

Wer ist zuständig?

Eine nicht akute Drohnensichtung meldet man in Schleswig-Holstein über die Onlinewache der Landespolizei (Online-Anzeige) oder bei der örtlichen Polizeidienststelle; luftrechtliche Verstöße können zusätzlich der Landesluftfahrtbehörde beim LBV.SH gemeldet werden.

Onlinewache der Polizei (Schleswig-Holstein)
Für nicht akute Fälle. Bei akuter Gefahr: 110.
Bundespolizei (Flughäfen & Bahn)
0800 6 888 000
Hinweistelefon. Bei akuter Gefahr: 110.

Sichtung mit Luftwacht erfassen

Ergänzend können Sie Ihre Beobachtung strukturiert festhalten, Ort, Zeit und Verhalten an einer Stelle. Die genauen Flugverbotszonen sehen Sie auf dipul.de.

Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt; im Zweifel gilt die Auskunft der Behörde.