Luftwacht

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Drohne melden in Niedersachsen

So geben Sie eine Drohnensichtung in Niedersachsen an die richtige Stelle weiter.

Akute Gefahr zuerst. Bei unmittelbarer Gefahr, an Flughäfen oder kritischer Infrastruktur wählen Sie sofort die 110.

Wer ist zuständig?

Eine nicht akute Drohnensichtung meldet man in Niedersachsen über die Onlinewache der Polizei (portal.onlinewache.polizei.de) oder bei der örtlichen Polizei bzw. dem Ordnungsamt; luftrechtliche Verstöße bearbeitet die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat Luftverkehr.

Onlinewache der Polizei (Niedersachsen)
Für nicht akute Fälle. Bei akuter Gefahr: 110.
Landesluftfahrtbehörde
Zuständig für luftrechtliche Verstöße.
Bundespolizei (Flughäfen & Bahn)
0800 6 888 000
Hinweistelefon. Bei akuter Gefahr: 110.

Sichtung mit Luftwacht erfassen

Ergänzend können Sie Ihre Beobachtung strukturiert festhalten, Ort, Zeit und Verhalten an einer Stelle. Die genauen Flugverbotszonen sehen Sie auf dipul.de.

Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt; im Zweifel gilt die Auskunft der Behörde.