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Drohne melden in Bayern
So geben Sie eine Drohnensichtung in Bayern an die richtige Stelle weiter.
Akute Gefahr zuerst. Bei unmittelbarer
Gefahr, an Flughäfen oder kritischer Infrastruktur wählen Sie sofort die 110.
Wer ist zuständig?
In Bayern meldet man eine nicht akute Drohnensichtung über die Online-Anzeige der Bayerischen Polizei oder die örtliche Polizeiinspektion; für luftrechtliche Belange ist je nach Region das Luftamt Südbayern (Regierung von Oberbayern) bzw. das Luftamt Nordbayern (Regierung von Mittelfranken) zuständig.
Onlinewache der Polizei (Bayern)
Für nicht akute Fälle. Bei akuter Gefahr: 110.
Landesluftfahrtbehörde
Zuständig für luftrechtliche Verstöße.
Bundespolizei (Flughäfen & Bahn)
0800 6 888 000
Hinweistelefon. Bei akuter Gefahr: 110.
Sichtung mit Luftwacht erfassen
Ergänzend können Sie Ihre Beobachtung strukturiert festhalten, Ort, Zeit und Verhalten an einer Stelle. Die genauen Flugverbotszonen sehen Sie auf dipul.de.
Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt; im Zweifel gilt die Auskunft der Behörde.