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Drohne melden in Baden-Württemberg
So geben Sie eine Drohnensichtung in Baden-Württemberg an die richtige Stelle weiter.
Akute Gefahr zuerst. Bei unmittelbarer
Gefahr, an Flughäfen oder kritischer Infrastruktur wählen Sie sofort die 110.
Wer ist zuständig?
Eine nicht akute Drohnensichtung meldet man in Baden-Württemberg über die Onlinewache der Polizei oder die örtliche Polizeidienststelle; luftrechtliche Verstöße bearbeitet zusätzlich das Regierungspräsidium Stuttgart als Landesluftfahrtbehörde.
Onlinewache der Polizei (Baden-Württemberg)
Für nicht akute Fälle. Bei akuter Gefahr: 110.
Landesluftfahrtbehörde
Zuständig für luftrechtliche Verstöße.
Bundespolizei (Flughäfen & Bahn)
0800 6 888 000
Hinweistelefon. Bei akuter Gefahr: 110.
Sichtung mit Luftwacht erfassen
Ergänzend können Sie Ihre Beobachtung strukturiert festhalten, Ort, Zeit und Verhalten an einer Stelle. Die genauen Flugverbotszonen sehen Sie auf dipul.de.
Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt; im Zweifel gilt die Auskunft der Behörde.