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Vom Rahmen zum Vertrag: Bundeswehr unterzeichnet Milliarden-Rahmenvertrag für Netzwerferdrohnen

Einen Tag nach der Haushaltsfreigabe hat das BAAINBw den Beschaffungsvertrag für Netzwerferdrohnensysteme unterzeichnet. Erste Lieferungen sollen 2027 erfolgen, zentrale Zahlen bleiben jedoch unbestätigt.

Update zur Meldung vom 15. Oktober. Einen Tag nach der Freigabe durch den Haushaltsausschuss ist die Beschaffung von Netzwerferdrohnen für die Bundeswehr vertraglich fixiert. Das Beschaffungsamt BAAINBw hat am 15. Oktober 2026 einen Vertrag über Netzwerferdrohnensysteme (NWDS) unterzeichnet. Damit stehen erstmals Anbieter, Stückzahlen-Größenordnung und ein Lieferdatum im Raum, wobei nicht alle Zahlen amtlich bestätigt sind.

Was neu ist

Neu gegenüber der Haushaltsfreigabe vom 14. Oktober ist dreierlei:

Erstens der Vertragsschluss selbst. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) teilte mit, dass am 15. Oktober 2026 ein Beschaffungsvertrag für Netzwerferdrohnensysteme unterzeichnet wurde. Die Systeme sollen unbefugt eindringende Drohnen abfangen und den Schutz von Bundeswehrliegenschaften im In- und Ausland verbessern; genannt werden auch Standorte verbündeter Streitkräfte in Deutschland.

Zweitens der Zeitplan. Die ersten Systeme sollen nach Angaben des Amtes bereits 2027 ausgeliefert werden, für ein Rüstungsvorhaben dieser Größenordnung ein ungewöhnlich kurzer Vorlauf, der damit erklärt wird, dass vergleichbare Geräte in einer älteren Konfiguration bereits im Bestand sind.

Drittens die kaufmännischen Eckdaten, allerdings überwiegend aus Branchenberichten, nicht aus einer amtlichen Mitteilung. Das Fachportal hartpunkt berichtet unter Berufung auf eigene Informationen von einem auf sieben Jahre angelegten Rahmenvertrag mit der ARGUS Interception GmbH aus Rotenburg an der Wümme im Gesamtwert von über 1,1 Milliarden Euro. Abrufbar seien daraus rund 450 Gesamtsysteme; direkt abgerufen werde zunächst eine „mittlere zweistellige“ Zahl im Wert von etwa 165 Millionen Euro. Kernkomponente sei die Fangdrohne „A1-Falke“.

Einordnung: Diese Zahlen sind nicht offiziell bestätigt. Das Verteidigungsministerium nannte auf Nachfrage weder Stückzahlen noch Einzelsummen und verwies auf militärische und operative Sicherheitsgründe. Wir führen die Angaben deshalb als Berichtslage, nicht als gesicherten Fakt.

Warum Netz statt Abschuss

Die technische Logik ist dieselbe, die auch Polizeien derzeit verfolgen: Statt eine Drohne abzuschießen oder zu stören, wird sie mit einem verschossenen Netz eingefangen und an einem vorher festgelegten Punkt kontrolliert abgelegt. Das reduziert laut BAAINBw vor allem in dicht besiedelten Gebieten die Gefahr durch herabfallende Trümmer, und es sichert das Fluggerät als mögliches Beweismittel für spätere Untersuchungen.

Netzwerferdrohnen wirken dabei nicht allein. Das Verteidigungsministerium beschreibt sie als bewährtes Mittel des Liegenschaftsschutzes, das in der Regel im Verbund mit weiteren Systemen wie Störsendern und Detektionsradaren eingesetzt wird. Der Abfangvorgang erfolgt nach vorliegenden Angaben erst nach Freigabe durch Personal, die Entscheidung bleibt also beim Menschen.

Zweite Spur: GARMR

Parallel bereitet die Bundeswehr offenbar ein weiteres Drohnenabwehrvorhaben vor. hartpunkt berichtet, zunächst solle nur eine sehr geringe Stückzahl des Systems GARMR von Diehl Defence auf einer Mercedes-Benz-G-Plattform zu Qualifizierungszwecken beschafft werden, während ein größeres Vorhaben, möglicherweise international, vorbereitet werde. Hintergrund ist nach diesem Bericht die Ausstattung der Panzerbrigade 45 vor ihrer Verlegung nach Litauen. Auch das ist bislang nicht amtlich bestätigt.

Was sich für Bürgerinnen und Bürger nicht ändert

Der Vertrag betrifft den Schutz militärischer Liegenschaften, nicht den zivilen Luftraum über Wohngebieten, Bahnhöfen oder Flughäfen. Für die Zuständigkeiten im Inland bleibt es bei der bekannten Aufteilung: Landes- und Bundespolizei im zivilen Bereich, Bundeswehr im Rahmen ihrer eigenen Liegenschaften und der gesetzlich geregelten Amtshilfe.

Praktisch heißt das: Wer eine auffällige Drohne über einem Werksgelände, einem Umspannwerk oder in Flughafennähe beobachtet, dokumentiert möglichst Uhrzeit, Standort, Flugrichtung und Dauer, und meldet. Bei akuter Gefahr gilt weiterhin: 110. Für nicht akute Beobachtungen ist die örtliche Polizeidienststelle der richtige Weg; bei Flughafennähe zusätzlich die Luftaufsicht beziehungsweise der Flughafenbetreiber.

Offene Fragen

Unbeantwortet bleibt, wie viele Systeme tatsächlich abgerufen werden, an welchen Standorten sie zuerst stationiert werden und ob die genannte Option, die Systeme auch zum Schutz sensibler Veranstaltungen und kritischer Infrastruktur einzusetzen, rechtlich und organisatorisch bereits unterlegt ist. Wir fragen nach und aktualisieren.

Quellen

  • hartpunkt: Drohnenabwehr: BAAINBw schließt Milliardenvertrag mit ARGUS Interception (15.10.2026), hartpunkt.de
  • Deutscher BundeswehrVerband: BAAINBw beauftragt Netzwerferdrohnen zum Schutz von Bundeswehrliegenschaften, dbwv.de
  • BMVg: Stärkung von Drohnenabwehr, Luftverteidigung, sicherer Kommunikation, bmvg.de
  • ESUT: Bundeswehr-Beschaffung: Patriot, Abwehrdrohnen und Flugfunkgeräte gebilligt (15.10.2026), esut.de
  • aero.de: Bundeswehr beschafft Netzwerferdrohnen, aero.de
  • hartpunkt: Bundeswehr bereitet offenbar eine größere Beschaffung des Drohnenabwehrsystems GARMR vor (12.10.2026), hartpunkt.de

Hinweis in eigener Sache: Über die heutige Bundesratsentscheidung zum hessischen KRITIS-Straftatbestand (§ 123a StGB-E) berichten wir gesondert, sobald das Abstimmungsergebnis der 1069. Sitzung vorliegt. Der Flughafen-Nürnberg-Einsatz vom 14. Oktober mit Eurofighter-Begleitung geht nach Polizeiangaben nicht auf eine Drohne zurück, sondern auf einen Notfallcode aus dem Cockpit, wir haben ihn deshalb nicht als Drohnenvorfall gewertet.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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