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Netz statt Schuss: Hamburgs Polizei stellt noch 2026 Abfangdrohnen in Dienst

Hamburg beschafft für rund 4,2 Millionen Euro drei Detektions- und Abwehrsysteme mit Netz-Abfangdrohnen. Parallel erprobt der Hafen offenbar ein zweites System, was das für Meldungen aus der Bevölkerung bedeutet.

Hamburg rüstet seine polizeiliche Drohnenabwehr um ein Element auf, das bislang vor allem aus Bundeswehr und Bundespolizei bekannt war: Drohnen, die andere Drohnen mit einem Netz einfangen. In dieser Woche wurden Details zur Beschaffung öffentlich; parallel berichten Fachmedien über eine Erprobung im Hamburger Hafen. Beides betrifft die Frage, wer im zivilen Luftraum tatsächlich eingreifen kann, und wie Bürgerinnen und Bürger Sichtungen melden sollten.

Was beschafft wird

Der Hamburger Senat hatte im September entschieden, die Drohnenabwehr der Polizei auszubauen. Nach Angaben der Innenbehörde werden drei Detektions- und Abwehrsysteme für rund 4,2 Millionen Euro angeschafft; sie sollen noch bis Jahresende in Dienst gehen. Das Geld stammt den Angaben zufolge aus dem Hamburger Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes. Lieferant ist die Argus Interception GmbH aus Rotenburg (Wümme).

Technisch geht es um einen Systemverbund: Sensoren scannen den Luftraum, bei einer Detektion kann ein Operator eine Abfangdrohne starten, die das verdächtige Fluggerät mit einem Netz einfängt und kontrolliert ablegt. Der Vorteil gegenüber kinetischer Bekämpfung liegt nach Herstellerangaben in zwei Punkten: weniger Trümmerrisiko, deshalb auch in bebautem Gebiet einsetzbar, und die Möglichkeit, das eingefangene Gerät forensisch auszuwerten, also Rückschlüsse auf Herkunft und Steuerung zu ziehen.

Die Technologie hat Hamburger Wurzeln: Grundlagen entstanden im Forschungsprojekt „FALKE“ unter Konsortialführung der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, in dem Detektion und Abwehr unkooperativer Drohnen unter realen Bedingungen untersucht wurden. Innensenator Andy Grote begründete die Beschaffung mit dem Anschlagsversuch von Leipzig: Dieser habe gezeigt, „dass konsequentes Handeln und nächste technologische Schritte erforderlich sind“. Nach Darstellung der Innenbehörde könne das System eine Drohne jener Art bekämpfen, wie sie Anfang August am Flughafen Leipzig/Halle verwendet wurde.

Zweite Baustelle: der Hafen

Unabhängig davon läuft im Hamburger Hafen ein eigener Strang. Hafenbehörde HPA, Polizei Hamburg und Rheinmetall hatten im Dezember 2025 eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Detektions- und Abwehrkonzepten für maritime kritische Infrastruktur vereinbart. Das Medium „The Pioneer“ berichtete am 8. Oktober, Rheinmetall erprobe dabei eine Abwehrdrohne des Berliner Unternehmens Germandrones. Diese Angabe stammt aus einem Medienbericht und ist von den beteiligten Behörden bislang nicht im Detail bestätigt, wir kennzeichnen sie deshalb als unbestätigt.

Einordnung: Beschaffung ist nicht gleich Einsatzfähigkeit

Drei Systeme sind kein flächendeckender Schirm über einer Zwei-Millionen-Region. Sie sind mobil, müssen also zu einer Lage gefahren werden, sinnvoll bei planbaren Anlässen (Großveranstaltungen, Schutz einzelner KRITIS-Objekte), begrenzt wirksam bei spontanen Sichtungen irgendwo im Stadtgebiet. Hinzu kommen offene Praxisfragen, die auch anderswo gelten: Wie schnell ist ein Operator vor Ort? Wie zuverlässig unterscheidet die Sensorik Drohne, Vogel und Modellflugzeug? Und wer entscheidet in welcher Sekunde?

Rechtlich ist die Grundaufteilung seit dem Frühjahr klarer: Mit der zweiten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurden die Befugnisse der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeien erweitert und Entscheidungsverfahren vereinfacht; zuvor war bereits das Bundespolizeigesetz reformiert worden. Für den zivilen Alltag bleibt es aber dabei: Zuständig sind in aller Regel Landes- und Bundespolizei, nicht die Bundeswehr. Die Hamburger Beschaffung ist genau deshalb bemerkenswert, sie verlagert eine bisher stark militärisch geprägte Fähigkeit in die Hand einer Landespolizei.

Was das für Meldungen aus der Bevölkerung heißt

Abwehrtechnik wirkt nur, wenn eine Lage überhaupt bekannt wird. Für Beobachtungen gilt weiterhin:

  • Akute Gefahr, etwa eine Drohne nahe An- oder Abflugschneisen, über Menschenmengen, Einsatzstellen oder Werksgelände mit Gefahrstoffen: sofort 110.
  • Keine akute Gefahr: Beobachtung notieren, Uhrzeit, genauer Standort (möglichst Koordinaten), Flugrichtung, geschätzte Höhe, Bauart, Dauer, und der örtlichen Polizei melden; an Flughäfen zusätzlich der Bundespolizei.
  • Nicht selbst eingreifen: Drohnen abzuschießen, zu stören oder zu verfolgen ist Bürgerinnen und Bürgern nicht erlaubt und kann strafbar sein.
  • Bei mutmaßlich unbemerkten Piloten gilt die Unschuldsvermutung; Mutmaßungen über Verantwortliche gehören in die Ermittlungen, nicht in die Meldung.

Ob die Hamburger Systeme den Zeitplan halten und wie sie im Realbetrieb abschneiden, lässt sich erst ab 2027 beurteilen. Luftwacht wird die Indienststellung verfolgen.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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