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Netz statt Abschuss, jetzt auch beim Bund: Haushaltsausschuss gibt Milliardenrahmen für Abfangdrohnen der Bundeswehr frei
Der Haushaltsausschuss hat die Beschaffung von Netzwerferdrohnen zum Schutz von Bundeswehr-Liegenschaften gebilligt. Offizielle Stückzahlen bleiben offen, Fachmedien berichten von einem Rahmenvertrag über mehr als eine Milliarde Euro.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 14. Oktober die Beschaffung sogenannter Netzwerferdrohnen zum Schutz von Bundeswehr-Liegenschaften gebilligt. Offizielle Stückzahlen und Summen nennt das Verteidigungsministerium nicht; Fachmedien berichten von einem siebenjährigen Rahmenvertrag im Milliardenbereich. Für den zivilen Luftraum außerhalb der Kasernenzäune ändert sich dadurch zunächst nichts.
Was beschlossen wurde
Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) teilte am Mittwoch mit, dass der Haushaltsausschuss vier sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlagen gebilligt habe, darunter die Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen für den Schutz von Bundeswehr-Liegenschaften, begründet mit der steigenden Bedrohungslage durch Klein- und Kleinstdrohnen, auch zum Zweck von Ausspäh- und Sabotageversuchen, im In- und Ausland. Solche Drohnen gelten dem Ministerium zufolge als bewährte Abwehrmaßnahme für den Liegenschaftsschutz und werden in der Regel im Verbund mit weiteren Systemen wie Störsendern und Detektionsradaren eingesetzt. Die übrigen drei Vorlagen betreffen nach BMVg-Angaben unter anderem die Wiederbeschaffung von PATRIOT-Feuereinheiten nach der Abgabe an die Ukraine sowie Funkgeräte für den NH-90.
Das Funktionsprinzip ist aus der zivilen Debatte bekannt: Die Drohnen fangen andere Drohnen mit einem Netz ein; im Gegensatz zu einem Abschuss besteht damit keine Gefahr durch umherfliegende Trümmerteile, weshalb sich die Systeme laut Ministerium auch für den Einsatz in städtischen Gebieten eignen.
Zahlen: offiziell offen, in Fachmedien konkret
Wie groß die Beschaffung ausfällt, ließ das Ministerium offen. Auf Nachfrage sagte eine Sprecherin nicht, wie viele dieser Drohnen angeschafft werden sollen, zu Einzelsummen oder Stückzahlen könne man sich aus Gründen der militärischen und operativen Sicherheit nicht äußern.
Fachmedien berichten dagegen unter Berufung auf informierte Kreise von einem deutlich größeren Rahmen. Diese Angaben sind nicht amtlich bestätigt und daher als unbestätigt zu behandeln. Das Branchenportal hartpunkt schreibt, die Bundeswehr beabsichtige mit einem in Niedersachsen ansässigen Hersteller von Abfangdrohnen einen auf sieben Jahre ausgelegten Rahmenvertrag über Netzwerfer-Drohnensysteme samt Aufklärungssensorik im Gesamtwert von über 1,1 Milliarden Euro. Demnach sollen aus dem Rahmenvertrag rund 450 Gesamtsysteme abgerufen werden können, wovon eine mittlere zweistellige Zahl im Wert von rund 165 Millionen Euro direkt beauftragt werde und 2027 vollzählig bei der Truppe eintreffen solle. Das Fachmagazin ESUT nennt ähnliche Größenordnungen: rund 1,1 Milliarden Euro für eine dreistellige Anzahl, mit einer ersten Tranche in geringer Stückzahl bereits 2027. Kernbestandteil sei eine Fangdrohne, die unkooperative Drohnen automatisiert und kontrolliert mit mitgeführten Netzen abfange.
Einordnung: Zuständigkeit endet am Zaun
Für Betroffene außerhalb militärischer Liegenschaften ist entscheidend, dass die Beschaffung an der bestehenden Aufgabenteilung nichts ändert. Die Bundeswehr selbst stellt klar: Sie ist grundsätzlich nur für die Drohnenabwehr über militärischen Liegenschaften und zum Schutz der eigenen Truppe zuständig; außerhalb des Kasernenzauns fällt diese Aufgabe grundsätzlich in die Zuständigkeit der Landespolizeien und der Bundespolizei.
Den Bedarf begründet das Ressort mit einem seit Jahren steigenden Meldeaufkommen. Nach Angaben des Leiters des Zentrums C-IED und C-UxS gab es seit 2022 über 700 Meldungen über mögliche Drohnensichtungen allein über militärischen Anlagen; hinzu kommen Sichtungen über Verkehrsflughäfen und Industrieanlagen. Das BMVg betont zudem, das unbefugte Überfliegen militärischer Liegenschaften sei kein Kavaliersdelikt und werde als Teil hybrider Bedrohungsszenarien verfolgt. Eine Zuordnung konkreter Überflüge zu Verantwortlichen ist damit nicht verbunden, wer solche Flüge durchführt, ist in den meisten gemeldeten Fällen öffentlich nicht geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bemerkenswert ist die Parallelität der Entwicklungen: Netzbasierte Abfangsysteme werden derzeit sowohl im polizeilichen als auch im militärischen Bereich beschafft. Die Bundeswehr ergänzt damit Strukturen, die sie zuletzt ausgebaut hat: In allen Teilstreitkräften wurden Schnelle Reaktionselemente für die Drohnenabwehr aufgestellt, die anlassbezogen Objekte schützen können und bereits Belgien und Dänemark unterstützt haben.
Was offen bleibt
Unklar sind drei Punkte: erstens die tatsächlich beauftragte Stückzahl, da offizielle Angaben fehlen; zweitens, an welchen Standorten die Systeme zuerst stationiert werden; drittens, wie Detektionsmeldungen von militärischen Liegenschaften an zivile Stellen, Polizei, Flugsicherung, Betreiber benachbarter Infrastruktur, weitergegeben werden. Gerade an dieser Schnittstelle liegt der praktische Wert für die Umgebung einer Kaserne. Luftwacht hat beim BMVg hierzu nachgefragt.
Hinweis für Beobachtende: Wer eine Drohne über einer militärischen Liegenschaft, einem Flughafen oder einer Industrieanlage bemerkt, sollte nicht selbst eingreifen. Bei akuter Gefahr gilt: 110. Beobachtungen, Uhrzeit, Ort, Flugrichtung, Größe, Lichter, möglichst notieren; Fotos nur machen, wenn das gefahrlos möglich ist.
Quellen
- BMVg, Pressemitteilung vom 14.10.2026: „Stärkung von Drohnenabwehr, Luftverteidigung, sicherer Kommunikation“, bmvg.de
- dpa-AFX via onvista, 14.10.2026: „Netzwerferdrohnen sollen Kasernen schützen“, onvista.de
- hartpunkt, 14.10.2026: „Netzwerferdrohnensysteme, ARGUS Interception soll Milliardenauftrag der Bundeswehr bekommen“, hartpunkt.de
- ESUT, 15.10.2026: „Bundeswehr-Beschaffung: Patriot, Abwehrdrohnen und Flugfunkgeräte gebilligt“, esut.de
- Bundeswehr.de: „Nur ressortübergreifend möglich: Drohnen wirksam abwehren“ (1. Nationale Drohnenabwehrtagung), bundeswehr.de
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