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Drohnenverbot über dem Einheitsfest: Bremen sperrt den Luftraum für drei Tage, Bilanz ohne gemeldeten Zwischenfall
Vom 2. bis 4. Oktober war der Luftraum über der Bremer Innenstadt für alle Flüge gesperrt, ausdrücklich auch für Drohnen und Flugmodelle. Die Polizei setzte eigene Drohnen sowie Detektions- und Abwehrtechnik ein; ein Drohnenvorfall wurde bislang nicht öffentlich gemeldet.
Vom 2. bis 4. Oktober war der Luftraum über der Bremer Innenstadt für alle Flüge gesperrt, ausdrücklich auch für Drohnen und Flugmodelle. Die Polizei setzte eigene Drohnen sowie Technik zur Erkennung und Abwehr ein. Nach dem Fest zogen die Sicherheitsbehörden eine positive Bilanz; ein Drohnenvorfall wurde bislang nicht öffentlich gemeldet.
Was galt, und wann
Anlass war das zentrale Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit, das Bremen unter dem Motto „Viele Stärken, ein Land“ ausrichtete. Die Polizei Bremen richtete dafür im Stadtgebiet ein zeitlich befristetes Gebiet mit Flugbeschränkungen ein (ED-R). Es galt am 2. Oktober von 15 Uhr bis zum 3. Oktober, 2 Uhr, am 3. Oktober von 8 Uhr bis zum 4. Oktober, 1 Uhr, sowie am 4. Oktober von 9 bis 23 Uhr.
In diesem Bereich waren sämtliche Flüge untersagt, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Ausgenommen waren im Wesentlichen behördliche Einsatzflüge, Polizeidrohnen und ausdrücklich genehmigte Flüge. Die Polizei wies darauf hin, dass Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt werden, Verstöße gegen eine Flugbeschränkung sind kein reines Bußgeldthema. Die genauen Koordinaten und Zeiten waren über das Portal dipul.de und die Deutsche Flugsicherung abrufbar.
Polizeidrohnen und Abwehrtechnik
Bemerkenswert ist die Doppelrolle der Drohne im Sicherheitskonzept: Während private Flüge untersagt waren, setzte die Polizei Bremen selbst unbemannte Systeme ein, gestützt auf § 41a des Bremischen Polizeigesetzes zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die Geräte konnten über den Veranstaltungsflächen und in deren Umfeld eingesetzt werden. Parallel kam nach Angaben der Behörde Technik zur Erkennung und Abwehr von Drohnen zum Einsatz. Damit reiht sich Bremen in eine Entwicklung ein, die zuletzt auch an Flughäfen und bei Großlagen sichtbar wurde: Detektion wird zum Standardbaustein, nicht erst die Abwehr.
Die Bilanz
Nach dem Ende der Feierlichkeiten zogen Polizei und Innenressort eine überwiegend positive Bilanz. Rund 400.000 Menschen besuchten das Fest, abgesichert von etwa 4.000 Einsatzkräften aus Bremen, anderen Ländern und vom Bund, nach Angaben des Innenressorts der bislang größte Einsatz der Bremer Polizei. Innensenatorin Eva Högl (SPD) sprach von einem „sicheren Fest“. Zu Zwischenfällen kam es am Rande von Demonstrationen in der Nacht zum Samstag, als Beamte im Bereich der Sielwallkreuzung mit Gegenständen beworfen wurden; ein Polizist wurde verletzt, es gab mehrere Festnahmen. Diese Vorfälle hatten keinen Bezug zu Drohnen.
Ein Drohnenverstoß innerhalb des Flugbeschränkungsgebiets wurde in den bislang veröffentlichten Polizeimeldungen nicht berichtet. Das ist nicht gleichbedeutend mit „kein einziger Flug“: Detektionsdaten und etwaige Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren werden üblicherweise erst später, oder gar nicht einzeln, veröffentlicht. Wir kennzeichnen den Punkt daher ausdrücklich als unbestätigt und bitten um Hinweise, falls Leserinnen und Leser dort Sichtungen beobachtet haben.
Einordnung: Wie schnell man in eine Sperrzone gerät
Dass temporäre Verbotszonen in der Praxis oft unbewusst durchflogen werden, zeigte ein Fall wenige Tage zuvor in derselben Stadt: Während der Maritimen Woche am 19. September stellte die Polizei eine Drohne sicher, die ein Hobbyfotograf in rund 28 Metern Höhe über der Weser innerhalb einer Flugverbotszone steuerte. Es wurde Anzeige erstattet.
Die Lehre für Steuerer ist unspektakulär, aber wirksam: Temporäre Beschränkungsgebiete tauchen in vielen Apps verzögert oder gar nicht auf. Vor jedem Start lohnt der Blick in die amtliche Karte (dipul.de) und auf aktuelle Polizeimeldungen, insbesondere rund um Großveranstaltungen, Staatsbesuche und Feuerwerke.
Melden statt filmen
- Akute Gefahr, etwa eine Drohne über Menschenmengen, im An- und Abflugbereich eines Flughafens oder über KRITIS-Anlagen: sofort 110.
- Beobachtung ohne akute Gefahr: Uhrzeit, Ort, Flugrichtung, Höhe, Dauer und Beschreibung notieren; nach Möglichkeit den Standort des Steuerers merken, ihn aber nicht ansprechen.
- Sichtungen können zusätzlich über das Meldeformular von Luftwacht erfasst werden, das ersetzt keine Anzeige, hilft aber beim Lagebild.
Quellen
- https://www.polizei.bremen.de/einheitsfeier-68197
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/6357321
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/6360082
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/6364066
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/6364219
- https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101465144/einheitsfest-in-bremen-innenressort-zieht-positive-bilanz.html
- https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/liveticker-tag-der-deutschen-einheit-samstag-buergerfest-bremen-100.html
- https://bremennews.de/schiffsunfall-und-drohnenflug/
- https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/rmz-tmz-und-ed-r-bremen/
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.