Luftwacht

Aktuelles · Vorfall

Drohnenerkennung am BER geht in Betrieb: DFS-System soll Sichtungen früher und verlässlicher melden

Am Hauptstadtflughafen BER ist ein DFS-System zur Drohnendetektion in Betrieb gegangen. Es erkennt und meldet, abwehren darf weiterhin nur die Polizei.

Berlin/Schönefeld, 30. September 2026. Am Hauptstadtflughafen BER ist ein System der Deutschen Flugsicherung (DFS) zur Drohnenerkennung in Betrieb gegangen. Es soll unbemannte Fluggeräte im An- und Abflugbereich früher entdecken und die zuständigen Stellen schneller informieren. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) und Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) stellten die Technik am späten Dienstagabend am Flughafen vor. Für Luftwacht ist das eine relevante Entwicklung, weil sie den Meldeweg vom Erstverdacht bis zur Polizei betrifft, genau die Stelle, an der es in den vergangenen Wochen mehrfach geklemmt hat.

Was neu ist

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums können Drohnen im An- und Abflugbereich mit dem System frühzeitig erkannt und die zuständigen Stellen über mögliche Gefährdungen für den Luftverkehr informiert werden. Bilger sprach davon, dass man die zunehmende Gefahr durch Drohnen im Umfeld der Flughäfen „sehr ernst“ nehme und angesichts der aktuellen Lage konsequent handele.

Wichtig für die Einordnung: Es geht hier um Detektion, nicht um Abwehr. Das System erkennt und meldet, es greift nicht in den Flug einer Drohne ein. Das Stören, Übernehmen oder Herunterholen einer Drohne bleibt Sache der Polizeibehörden; die rechtlichen Grundlagen dafür sind zuletzt mit der Novelle des Bundespolizeigesetzes erweitert worden. Technische Details des BER-Systems, Sensorik, Reichweite, Erfassungsradius, wurden öffentlich bislang nicht im Detail genannt. Diese Punkte sind derzeit offen.

Warum gerade der BER

Der Hauptstadtflughafen ist bei Drohnensichtungen bundesweit auffällig: Im ersten Halbjahr 2026 registrierte der Tower in Schönefeld nach DFS-Angaben 28 solcher Flugobjekte, mehr als an jedem anderen deutschen Flughafen. In sieben Fällen musste der Flugverkehr deswegen vorübergehend unterbrochen werden. Zuletzt stand der Betrieb am Abend des 23. September rund 45 Minuten still; zwei Maschinen wurden nach Dresden umgeleitet, die Drohne wurde nie gefunden.

Crumbach verwies darauf, dass Drohnenereignisse unterschiedliche Ursachen haben können und sich aus einzelnen Sichtungen oder der reinen Zahl registrierter Ereignisse noch keine belastbaren Rückschlüsse auf Hintergründe oder eine konkrete Gefährdungslage ableiten lassen. Deshalb sei es wichtig, so früh wie möglich verlässliche Informationen zu erhalten. Das ist eine bemerkenswert nüchterne Formulierung, und sie deckt sich mit der Erfahrung aus den dokumentierten Fällen: Hinter Sichtungen stecken oft Hobbyflüge, Fehlwahrnehmungen oder genehmigte Einsätze, wie zuletzt in Düsseldorf und am Reichstag.

Der Rollout: acht Flughäfen, zwei bisher ausgerüstet

Der BER ist ein Baustein eines größeren Programms. Acht als kritische Infrastruktur eingestufte Flughäfen sollen mit Drohnendetektionssystemen ausgestattet werden:

  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Frankfurt
  • Köln/Bonn
  • Leipzig/Halle
  • München
  • Stuttgart

Anfang August waren davon erst Frankfurt und München nach Darstellung des Ministeriums gut ausgestattet. Bilger hatte im August angekündigt, in den An- und Abflugbereichen kurzfristig eine Interimstechnik der DFS einzusetzen, um nicht auf die vollständige Beschaffung warten zu müssen; an den größten KRITIS-Flughäfen liefen laut Flugsicherung bereits Installations- und Beschaffungsprozesse. Das Ministerium kündigt nun an, im Laufe des Jahres sukzessive weitere internationale Verkehrsflughäfen mit entsprechender Technik auszustatten. Ein konkreter Terminplan pro Standort ist öffentlich nicht bekannt.

Was das für Meldungen aus der Bevölkerung bedeutet

Detektionstechnik ersetzt Hinweise aus der Bevölkerung nicht. Sie deckt den unmittelbaren Flughafenbereich ab, nicht das Umland, aus dem viele relevante Flüge starten. Der Düsseldorfer Fall vom 26. September zeigte das: Die auslösende Drohne flog rund sechs Kilometer entfernt in etwa 70 Metern Höhe, aufgeklärt wurde der Fall durch Polizeiarbeit am Boden.

Für Meldende ändert sich nichts: Wer eine Drohne in Flughafennähe, über Kasernen oder über kritischer Infrastruktur beobachtet, sollte Ort, Uhrzeit, Flugrichtung, ungefähre Höhe und, falls sichtbar, den Standort der steuernden Person notieren. Bei akuter Gefahr: 110. Für nicht akute Beobachtungen steht der Meldeweg über Luftwacht zur Verfügung, der Sichtungen an die zuständige Polizeidienststelle weiterleitet.

Offen bleibt die Frage, die Luftwacht seit Wochen begleitet: Eine bundesweit einheitliche, niedrigschwellige Meldestelle für Drohnensichtungen gibt es weiterhin nicht. Bessere Sensorik an acht Flughäfen löst dieses Problem nicht.

Quellen

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Luftwacht-Updates

Das Drohnen-Lagebild per E-Mail

Neue Sperrzonen, auffällige Sichtungen und Hintergründe. Etwa zweimal im Monat, kostenlos, abbestellen mit einem Klick.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →