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Drohnendetektion an sieben von acht Großflughäfen in Betrieb, Stuttgart und Hamburg seit 5. Oktober dabei

Die Deutsche Flugsicherung hat an den Flughäfen Stuttgart und Hamburg ihr neues Drohnen-Detektionssystem gestartet. Leipzig/Halle soll noch diese Woche folgen, abwehren darf weiterhin nur die Bundespolizei.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat an den Flughäfen Stuttgart und Hamburg ihr neues Drohnen-Detektionssystem in Betrieb genommen. Damit verfügen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sieben der acht priorisierten deutschen Verkehrsflughäfen über eine Erkennung im An- und Abflugbereich; Leipzig/Halle soll noch in dieser Woche folgen. Erkennen heißt dabei ausdrücklich nicht abwehren, die Gefahrenabwehr bleibt bei der Bundespolizei.

Was genau in Betrieb gegangen ist

Seit dem 5. Oktober 2026 läuft an den Flughäfen Stuttgart und Hamburg das von der DFS betriebene und vom Bundesverkehrsministerium beschaffte Detektionssystem. Es soll Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig erkennen und die zuständigen Stellen über mögliche Gefährdungen für den Luftverkehr informieren. Ziel ist laut Ministerium ein abgestimmtes Lagebild, in dem Meldungen schneller zusammengeführt und an die jeweils zuständige Stelle weitergegeben werden.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) informierte sich gemeinsam mit Baden-Württembergs Verkehrsministerin Nicole Razavi (CDU) am Stuttgarter Flughafen über den Start. Zu den sieben bereits ausgestatteten Standorten zählen demnach Frankfurt, München, Berlin-Brandenburg (BER), Düsseldorf, Köln/Bonn sowie nun Hamburg und Stuttgart.

Leipzig/Halle als achter Standort

Der achte Standort ist der Flughafen Leipzig/Halle. Dort ist bereits andere Technik im Einsatz: Nach dem Sicherheitsvorfall im August, auf dem Flughafengelände war eine Drohne mit einem Sprengsatz gefunden worden, installierte die Bundespolizei unter anderem ein mobiles Radar zur Erkennung von Kleindrohnen. Die neue, bundesweit ausgerollte DFS-Lösung soll nach Angaben des Verkehrsministeriums im Lauf dieser Woche hinzukommen. Damit wäre die erste Ausbaustufe an allen acht Großflughäfen abgeschlossen.

Razavi begründete den Ausbau mit der veränderten Lage: Spätestens seit Leipzig wisse man, dass es an Flughäfen eine neue Bedrohungslage gebe; man dürfe nicht erst handeln, wenn der Flugbetrieb bereits ernsthaft gefährdet sei.

Wie die Technik arbeitet, und was öffentlich nicht gesagt wird

Zur eingesetzten Sensorik und zu technischen Leistungsdaten machen die Beteiligten aus Sicherheitsgründen bewusst keine detaillierten Angaben. Öffentlich beschrieben wird das Grundprinzip: Nach Darstellung des Stuttgarter Flughafens stammt das System vom DFS-Telekom-Gemeinschaftsunternehmen Droniq und nutzt Sensoren an Sendemasten an mehreren Standorten. Es basiert auf Signalanalyse, ausgewertet werden die Funksignale, die Drohnen und ihre Fernsteuerungen aussenden. Damit lassen sich gängige kommerzielle Drohnen im Flughafenumfeld erkennen und häufig auch der Standort der steuernden Person eingrenzen.

Wichtig für die Einordnung: Signalbasierte Detektion erfasst vor allem funkende Seriengeräte. Selbstgebaute, abgeschirmte oder autonom nach vorprogrammierter Route fliegende Drohnen senden unter Umständen keine auswertbaren Signale, diese Lücke ist der Grund, warum parallel auch Radar- und Sensorfusion diskutiert und an Einzelstandorten bereits eingesetzt wird.

Detektion ist nicht Abwehr: die Zuständigkeiten

Die Arbeitsteilung bleibt unverändert: Die DFS übernimmt die Detektion im An- und Abflugbereich. Für die Gefahrenabwehr und das aktive Vorgehen gegen Drohnen sind weiterhin die Sicherheitsbehörden zuständig, insbesondere die Bundespolizei. Beide Bereiche sollen technisch und organisatorisch eng verzahnt werden; das Verkehrsministerium arbeitet dafür mit dem Bundesinnenministerium, der DFS, der Bundespolizei und den Flughäfen zusammen.

Praktisch heißt das: Eine erkannte Drohne wird nicht automatisch gestört, übernommen oder heruntergeholt. Die Meldung läuft zunächst in die Lagezentren und Tower, dort entsteht die Entscheidungsgrundlage, ob Starts und Landungen unterbrochen werden und ob Polizeikräfte eingreifen.

Wie es weitergeht

Nach Abschluss der ersten Ausbaustufe sollen bis Ende Januar 2027 sieben weitere von der DFS betreute Verkehrsflughäfen entsprechende Systeme erhalten. Ob und wie stark sich die Detektion auf die Zahl der Betriebsunterbrechungen auswirkt, ist noch offen: Eine bessere Erkennung kann kurzfristig auch zu mehr registrierten Sichtungen führen, weil bislang unbemerkte Flüge erstmals erfasst werden. Belastbare Vergleichszahlen liegen dazu bislang nicht vor.

Was das für Drohnenpilot:innen heißt

Flughafenumfelder sind geschützte Lufträume (Kontrollzonen). Wer dort ohne erforderliche Freigabe fliegt, riskiert Bußgelder und, bei Gefährdung des Luftverkehrs, strafrechtliche Ermittlungen. Mit flächendeckender Signaldetektion steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass neben der Drohne auch der Startort lokalisiert wird.

  • Vor dem Flug Luftraum und Geo-Zonen prüfen
  • In Kontrollzonen nur mit erforderlicher Freigabe starten
  • Bei einer verdächtigen Drohnensichtung Ort, Zeit, Flugrichtung und Aussehen notieren
  • Bei akuter Gefahr: Notruf 110

Hinweis: Dieser Beitrag ist ein eigenständiges Update zur Inbetriebnahme am BER, neuer Nachrichtenkern sind die Standorte Stuttgart und Hamburg sowie der angekündigte Abschluss der ersten Ausbaustufe inklusive Leipzig/Halle.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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