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Drohnen-Verbotszone am Flughafen München mehrfach missachtet, zwei Fälle bremsten den Flugbetrieb
Während des Oktoberfests gilt rund um den Münchner Flughafen eine vergrößerte Sperrzone für Drohnen. Die Polizei hat nun mehrere Verstöße von Hobbyfliegern öffentlich gemacht und erinnert an Kostenrisiken und mögliche Strafverfahren.
Was bekannt ist
Mehrere Hobby-Drohnenflieger haben gegen das während des Oktoberfests verschärfte Flugverbot im Umkreis des Münchner Flughafens verstoßen. In zwei Fällen führte das laut Polizeipräsidium Oberbayern Nord zu kurzzeitigen Einschränkungen des Flughafenbetriebs. Die Mitteilung wurde am Morgen des 1. Oktober 2026 verbreitet; das Polizeipräsidium Oberbayern Nord teilte mit, dass in den vergangenen Tagen mehrere Drohnenlenker festgestellt worden seien, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hätten.
Wie lange der Flugbetrieb jeweils eingeschränkt war, wie viele Flüge betroffen waren und ob Verfahren eingeleitet wurden, ist aus den vorliegenden Meldungen nicht ersichtlich. Diese Punkte sind bislang unbestätigt.
Zur Motivlage äußerte sich die Polizei zurückhaltend: Einen politischen Hintergrund hatten die verbotenen Drohnenflüge offenkundig nicht, nach Worten einer Polizeisprecherin handelte es sich um Hobby-Drohnenflieger, deren Geräte die Begrenzung der sechs-Kilometer-Zone überschritten hatten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung; Namen nennen wir nicht.
Die Regel: sechs Kilometer, bis 305 Meter Höhe
Wegen des erwarteten Besucheransturms zum Oktoberfest gilt vom 19. September bis 4. Oktober 2026 rund um den Flughafen München eine besondere Regelung für Drohnenflüge: Der Betrieb ist aufgrund eines polizeilichen Einsatzes eingeschränkt. Angeordnet wurde eine Einschränkung des Drohnenbetriebs in einem Radius von sechs Kilometern um den Flughafen; die darüber hinausgehenden gesetzlichen Einschränkungen bleiben unverändert gültig. Rechtsgrundlage sind die Vorgaben für geografische Gebiete nach § 21h Absatz 3 Nummer 11 der Luftverkehrs-Ordnung. Das Sperrgebiet wird durch einen Kreis mit 6 km Radius (3,24 NM) um die Koordinate 48.353085N / 11.785971E begrenzt und reicht vom Boden bis 305 Meter über Grund (1000 ft AGL).
Wichtig für die Praxis: Diese Zone ist zusätzlich zum ohnehin bestehenden Schutzbereich des Verkehrsflughafens zu beachten, sie ersetzt ihn nicht. Während des Oktoberfests ist das Flugverbot für Drohnen am Flughafen auf einen Umkreis von sechs Kilometern rund um den Tower vergrößert.
Was Verstöße kosten können
Die Polizei wies darauf hin, dass Drohnenflüge in einer Kontrollzone ohne Flugverkehrskontrollfreigabe neben Ordnungswidrigkeiten nach der Luftverkehrsordnung auch Straftatbestände erfüllen können, wenn die Luftsicherheit dadurch gefährdet wird. Hinzu kommt das zivilrechtliche Risiko: Fluggesellschaften und Flughafen können im Falle von Einschränkungen des Flugbetriebs von den Drohnenlenkern mehrere tausend Euro Schadenersatz fordern.
Die Polizei forderte Drohnenflieger daher auf, sich vor dem Start ihres Fluggeräts über die aktuellen Vorschriften zu informieren. Nachzulesen sind die örtlichen Bestimmungen auf der „Digitalen Plattform unbemannte Luftfahrt“ des Bundesverkehrsministeriums (www.dipul.de).
Einordnung
Der Fall ist nicht spektakulär, aber instruktiv: Er betrifft nicht Spionage oder Sabotage, sondern eine temporäre, polizeilich angeordnete Sperrzone, die viele Freizeitpilot:innen schlicht nicht auf dem Schirm hatten. Befristete Einschränkungen tauchen weder in jeder App zuverlässig auf noch sind sie am Startort sichtbar, entscheidend ist der Blick in dipul oder in eine Karte mit befristeten Zonen unmittelbar vor dem Start.
Auch der Zeitraum ist relevant: Die Zone läuft am 4. Oktober 2026 aus. Wer in den kommenden Tagen im Münchner Umland fliegen will, sollte die Lage noch einmal prüfen, statt sich auf den Stand von letzter Woche zu verlassen. Da viele internationale Touristen zur Wiesnzeit nach München kommen, herrscht am Flughafen mehr Betrieb als ansonsten Ende September zu erwarten wäre. Entsprechend wirken Unterbrechungen stärker nach.
Melden statt selbst eingreifen
Wer eine Drohne an einem Flughafen, über einer Einsatzstelle oder über kritischer Infrastruktur beobachtet: nicht selbst eingreifen, keine Geräte stören oder herunterholen. Bei akuter Gefahr 110. Für nicht akute Beobachtungen genügt eine Meldung mit Zeit, Ort, Flugrichtung, geschätzter Höhe und Gerätetyp, über Luftwacht lässt sich die Sichtung direkt an die zuständige Polizei weiterleiten.
Quellen
- https://www.frankenpost.de/inhalt.verschaerfte-vorschriften-drohnen-verbotszone-rund-um-flughafen-muenchen-missachtet.b5652d64-4e43-45fe-972e-5f832097be94.html
- https://www.schwaebische.de/regional/bayern/drohnen-verbotszone-rund-um-flughafen-muenchen-missachtet-4905572
- https://www.berliner-sonntagsblatt.de/Deutschland/Polizei-weist-auf-Flugverbotszonen-fuer-Drohnen-am-Flughafen-Muenchen-hin-369647.html
- https://bsaktuell.de/deutschland-und-welt/drohnenbetrieb-rund-um-flughafen-muenchen-waehrend-des-oktoberfests-eingeschraenkt/354986
- https://www.dipul.de
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